Bad Komplettrenovierung - Vermieter verlangt streichen aufgrund "besonderer Farbe"

  • Huhu Forum :P

    Vor 1-2 Jahren haben wir uns im TOOM eine Farbe mischen lassen (denke ihr kennt diese Mischautomaten).
    Die Farbe unterscheidet sich ja nur fabrlich von denen im Regal - bei matt oder glänzend haben wir wohl glänzend genommen.

    Jetzt hat der Vermieter das Bad renoviert bzw ist dabei (erst alles raus, inzwischen gefließt und Duschkabinenboden drin). Dabei ist natürlich auch die Wand oberhalb von 2m (über dem gefliesten Teil) beschädigt worden durch Abschleifen/Grundieren fürs Fliesen und Verputzen nach Arbeiten an Leitungen/Rohren in der Wand.

    Morgen kommt der Vermieter um entsprechende Stellen zu grundieren und verlangt von uns, dass wir die (wenn auch kleine) Fläche streichen, weil in unserer Farbe Öl sei? Zudem soll es erst nach dem Streichen mit den Arbeiten (Klo, Heizung, Waschbecken, Dusche) weitergehen.

    Der Vermieter bestellt Handwerker, deren Beschädigungen wir begleichen sollen, weil wir das Bad mit einer handelsüblichen Farbe gestrichen haben? :confused:
    Müsste er nicht mindestens einen weißen Anstrich anbieten oder einen Anstrich mit der selben Farbe, wenn wir ihm diese bereitstellen?

    Unser größtes Interesse ist, dass das Bad schnell wieder benutzbar ist (Arbeiten haben vor genau 3 Wochen angefangen), sodass wir bei keinem Entgegenkommen des Vermieters es wohl selber streichen werden.
    Zum Glück haben wir noch ein zweites Bad, auch wenn das nur über mein Zimmer, das einzeln vom Treppenhaus abzweigt, erreichbar ist...

    Wir würden gerne wissen, ob das so in Ordnung ist, dass er von uns optionslos das Streichen verlangt...

    Danke für alle hilfreichen Antworten :)

  • Kann es sein, dass du den Text nur überflogen hast?
    Auch nach mehrmaligem Lesen sehe ich nichts, was "fachspezifische FRagen des Malerhandwerkes" thematisiert...

    Ich kann den Sachverhalt auch mit anderen Worten ausdrücken:

    Ist der Vermieter mietrechtlich verpflichtet nach von ihm anberaumten Handwerkerarbeiten entsprechende Schäden zu beseitigen?

    PS: Ganz schlecht erzogene Leute hätten jetzt geschrieben: "junge, liss mal text bevor maul aufmachst und scheißze labberst", die wüssten eben nicht, wie man sich jemanden gegenüber zu verhalten hat, der einem grundsätzlich helfen will :p

  • Hallo kopfsalat,

    Ihr seid in der beneidenswerten Lage, einen VM zu haben, der in Eurer Mietwohnung auf seine Kosten Investitionen tätigt.
    Ist es da zuviel verlangt, dass Ihr auch Euren Teil dazu beitragt?


  • Ich kann den Sachverhalt auch mit anderen Worten ausdrücken:

    Ist der Vermieter mietrechtlich verpflichtet nach von ihm anberaumten Handwerkerarbeiten entsprechende Schäden zu beseitigen?

    Na, geht doch. Klare Frage, klare Antwort. Selbstverständlich ist die Arbeit so auszuführen, das Sie nichts zu tun brauchen. Sogar den anfallenden Dreck muß er beseitigen.

    In Zukunft nicht soviel wirres Zeug labern. Sie sind hier auf keiner Promotionsveranstaltung.

  • Na, geht doch. Klare Frage, klare Antwort.

    Nein, so geht es eben nicht. Meine überspitzte Kategorisierung des Sachverhalts ist nicht ausreichend um den Sachverhalt darzustellen.
    Man will nicht wissen, wie die Lage im Allgemeinen aussieht - sondern im eigenen speziellen Fall mit allen gegebenen Umständen, ob der Vermieter unter den Umständen das Streichen auf den Mieter schieben darf.
    Und der Beweis, dass es nicht ausreicht, wurde prompt geliefert: Denn mein Anliegen, das übrigends schon im ersten Post genau dargestellt wurde in EINEM Satz ("Wir würden gerne wissen, ob das so in Ordnung ist, dass er von uns optionslos das Streichen verlangt"), ist immer noch ungeklärt, weil der Knackpunkt, die Farbe, nicht beachtet wurde.

    In Zukunft nicht soviel wirres Zeug labern.

    Das fass ich jetzt mal als Unverschämtheit auf. Erst den Text überhaupt nicht durchlesen. Dann mir vorwerfen mein Anliegen habe nichts mit diesem Forum zu tun. Dann denken die ganze Sache wäre mit der Beantwortung einer halbrhetorischen Frage beendet.
    Abschließend dann meinen Text, der nicht gelesen wurde, als "wirres Zeug labern" abstempeln...

    Danke für die Bestätigung meines Vorwissens - nicht mehr und nicht weniger - und ich denke wir haben beide kein Problem diesen Austausch mit dem Wunsch nach einem erfüllten Leben für den anderen zu beenden :)

  • Zitat

    Das fass ich jetzt mal als Unverschämtheit auf.

    Und ich auch. Das bezieht sich jetzt aber auf dein Verhalten! Wenn bei der Verschönerung deines Bades, von dem nur du profitierst, ein paar m² Wandfläche neu zu streichen sind, dann gehste wider zum toom und lässt dir eine Farbe mischen und trägst die ordentlich auf.

    Ich bin seit über 40 Jahren Mieter, aber solche Unverschämtheiten meinen Vermietern gegenüber wären mir nie eingefallen.

  • Zitat

    ist immer noch ungeklärt, weil der Knackpunkt, die Farbe, nicht beachtet wurde.

    Nachtrag: Lies dir mal die Forenregeln durch. Individuelle Antworten die du hier forderst wäre eine Rechtsberatung. Und die bekommst du beim freundlichen Anwalt in der Nähe des Gerichts.

  • Hallo Kopfsalat


    (Wir würden gerne wissen, ob das so in Ordnung ist, dass er von uns optionslos das Streichen verlangt"), ist immer noch ungeklärt, weil der Knackpunkt, die Farbe, nicht beachtet wurde.

    Ich verstehe noch nicht warum überhaupt gestrichen werden muss,
    an den Tapeten wurde doch wohl nichts gemacht oder?


    VG Syker

  • Hallo Kopfsalat


    (Wir würden gerne wissen, ob das so in Ordnung ist, dass er von uns optionslos das Streichen verlangt"), ist immer noch ungeklärt, weil der Knackpunkt, die Farbe, nicht beachtet wurde.

    Ich verstehe noch nicht warum überhaupt gestrichen werden muss,
    an den Tapeten wurde doch wohl nichts gemacht oder?


    VG Syker

  • Und ich auch. Das bezieht sich jetzt aber auf dein Verhalten! Wenn bei der Verschönerung deines Bades, von dem nur du profitierst, ein paar m² Wandfläche neu zu streichen sind, dann gehste wider zum toom und lässt dir eine Farbe mischen und trägst die ordentlich auf.

    Ich bin seit über 40 Jahren Mieter, aber solche Unverschämtheiten meinen Vermietern gegenüber wären mir nie eingefallen.

    Ich nehme dich jetzt mal vor mir selbst in Schutz, weil du ja keine Ahnung von der Situation hast.
    Nur ein paar Stichpunkte:
    - Alles am Haus war alt und es wurde wenig neugemacht seit dem Baujahr: undichte Holzfenster, klappernde lose Dachpfannen, Uralt-Bad bei dem man auf Camping-Sanitätanlagen neidisch ist
    - Bad ist Teil einer Modernisierungswelle (Fensteraustausch, Dachdämmung, Fassadendämmung), seit 9 Wochen um 7 Uhr fertig geduscht sein um Handwerker aller Art ins Haus zu lassen, ,
    - bis 17 Uhr überall Türen offen, nie allein
    - Dauerlärm: Hämmern, Sägen, Schneiden, Klopfen, 2 Handwerkerradios auf verschiedenen Frequenzen, die wir lauter hören als das eigene im Haus
    - jeden Wochentag die halbe Wohnfläche durchfegen/-wischen, weil man sich sonst den Dreck überallhin trägt
    - 60€ (berechtigte) Mieterhöhung (20%) bei bereits knapper finanzieller Situation, evtl. müssen wir im September ausziehen
    - Mutter in den letzten Wochen mehrmals tagelang im Krankenhaus für mehr oder weniger belastende Herzuntersuchungen
    - Herzoperation und Einsetzen von neuer Herzklappe in 11 Tagen

    - bin selbst grade fies erkältet, nachdem Fieber, Kopfschmerzen, Schnupfen und Druck auf den Ohren fast weg sind huste ich mir seit gestern die Seele aus dem Leib, weniger als 4 Stunden Schlaf pro Nacht
    - Vermieter hat uns bereits 6 mal umsonst um 7 Uhr aufstehen lassen und es kam den ganzen Tag kein Handwerker, aber wir mussten ja die ganze Zeit bereit sein, um die Handwerker reinzulassen und denen die entsprechenden Sachen zeigen, nächster Tag: "Oh ja, die konnten gestern nicht haben mich angerufen" - er uns daraufhin nicht
    - Vermieter kommt einfach unangekündigt in die Wohnung und fängt an Eigenleistungen zu erbringen:
    man sitzt abends am Essenstisch - plötzlich Riesenlärm aus dem Badezimmer, der Vermieter hat sich reingeschlichen und angefangen die Fließen im Bad abzuhauen - das ist jetzt zum Glück seltener (= nicht mehr regelmäßig) geworden
    - trotz 2 kleinen Badezimmer, die zu der Wohnung gehören und der Zusicherung, dass er die Badrenovierung erst anfängt, wenn im anderen Badezimmer das Dachfenster richtig eingesetzt ist mit Verkleidung etc., hat er in beiden Badezimmern gleichzeitig Baustellen geschaffen, sodass man tagelang aufmerksam beobachten musste, wann der Handwerker zum Auto geht um evtl. irgendwas zu schneiden, damit man schnell mal auf Klo kann

    => 2 durch Krankheit und 2 Monate Baustellenstress geschwächte Mieter und ein Vermieter, der bis jetzt auf jeden Fall die einzige unverschämte Partei ist

    Ist es da so unverschämt mal auf sein Recht zu bestehen, dass man nicht anderer Leut Arbeit machen muss?

    Und als Beweis, dass wir keine "faulen, geizigen Mieter" sind hier ein Beispiel:
    Wir haben unsern Teil des Treppenhauses, das noch Original aus dem Baujahr (1960er) stammt, renoviert, die entsprechend aussehende Tapete abgekratzt und neu grundiert/tapeziert - toll, dass es nach 6 Monaten wieder aus dem 30 Jahre alten (jetzt renovierten) Bad durch die Wand durchgeschimmelt hat, der Vermieter hat ein bischen von der Wand abgestemmt und Putz drauf geklatscht - 2 Jahre her
    Der Rest des Treppenhauses sieht immernoch ca. so aus, die Decke das gleiche in Rot: http://3.bp.blogspot.com/-SoQDfLEenhc/T…0er+Tapeten.jpg

  • Zitat

    Ist es da so unverschämt mal auf sein Recht zu bestehen, dass man nicht anderer Leut Arbeit machen muss?

    Und was soll uns jetzt die ganze Geschichte sagen? Deine/eure persönlichen Probleme haben mit Mietrecht nichts, wirklich nichts zu tun.

  • Hallo Kopfsalat

    Ich verstehe noch nicht warum überhaupt gestrichen werden muss,
    an den Tapeten wurde doch wohl nichts gemacht oder?

    VG Syker

    Hey, eine sachliche Frage :)

    Jetzt hat der Vermieter das Bad renoviert bzw ist dabei (erst alles raus, inzwischen gefließt und Duschkabinenboden drin). Dabei ist natürlich auch die Wand oberhalb von 2m (über dem gefliesten Teil) beschädigt worden durch Abschleifen/Grundieren fürs Fliesen und Verputzen nach Arbeiten an Leitungen/Rohren in der Wand.

    Überall 15-20cm über den Fliesen durchs Abschleifen, Elektroleitung für Lichtschalter führt unter die Decke (40cm über Fliesen) und dann noch ca. 1m nach links - dafür wurde die Wand entsprechend aufgestemmt und verputzt - ca. 50% der Fläche über 2m
    geschätzte Streichzeit für die "muss"-Fläche: 30min (besteht ja fast nur aus Kanten: Wand/Decke, Wand/Fliesen)
    wenn man nicht will, dass man sofort sieht, dass überall nachgestrichen wurde, nochmal 30min für die andere Fläche
    Dazu 3 Stunden Vor und Nachbereitung: Sachen aus dem Keller holen, gucken was man noch kaufen muss, Ecken abkleben, Boden auslegen, hinterher alles wieder saubermachen...
    Die ganze Badezimmerfläche streichen würde vielleicht mal insgesamt 20% länger dauern^^

  • Und was soll uns jetzt die ganze Geschichte sagen? Deine/eure persönlichen Probleme haben mit Mietrecht nichts, wirklich nichts zu tun.

    Mietrecht -> Der Vermieter muss es machen
    persönliche Probleme -> Der Vermieter muss es erst recht machen

  • Empfehle Ihnen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

    Die Stümper hier im Forum sollten Leute mit solch großen Horizont am besten liegen lassen.

  • Hallo Quietscheentchen


    Mal was Neues, Tapeten im Badezimmer. So was gibt es wohl nur im Norden.

    Nein das glaube ich nicht Tim! ... Äh ne Mainschwimmer.
    Ich habe ja schon Badezimmer in Main Nähe gesehen die mit Teppich ausgelegt sind.


    VG Syker

  • Hallo kopfsalat


    Überall 15-20cm über den Fliesen durchs Abschleifen, Elektroleitung für Lichtschalter führt unter die Decke (40cm über Fliesen) und dann noch ca. 1m nach links - dafür wurde die Wand entsprechend aufgestemmt und verputzt -

    Ah das ging so aus dem ET nicht hervor,
    ich bin davon ausgegangen das die Tapete nur verschmutzt wurde.

    So wie du das beschreibst müsste aber doch eher neu tapeziert werden?


    VG Syker

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