Sehr geehrter Kolinum,
herzlichen Dank für den Hinweis! Ich war auch schon auf das Wirtschaftlichkeitsgebot gestoßen und ich hätte meine Frage wohl daraufhin präzisieren müssen. Mir ist aber weiterhin nicht ganz klar, ob die 6% Mehrkosten, die durch die monatliche Zahlung anfallen, gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen. Es klingt wahrscheinlich, aber ist das sicher? Es heißt doch, es muß nicht immer das günstigste Angebot genommen werden, fraglich ist aber, ob diese Mehrkosten sozusagen als Teil des Angebotes gelten.
Viele Grüße und herzlichen Dank
post scriptum: Es tut mir herzlich leid, daß ich durch meine vielleicht zu unpräzise Frage, Verbitterung bei Ihnen hervorgerufen habe.