Hallo Ihr da draußen..
vielleicht könnt ihr mir ja ein wenig weiterhelfen..
schon im Dezember vergangenen Jahres schrieb mir meine Vermieterin eine Mahnung wegen Mietrückständen..
" Sie hatten im Juni 2012 mit meinem Vater eine Mietanpassung für Ihre Wohnung in Höhe von 20 Euro monatlich vereinbart.Jedoch habeen sie für die Monate August bis Dezember weiterin xy Euro überwiesen..."
Auf dieses Schreiben habe ich umgehend schriftlich reagiert " .. Eine Vereinbarung zur Mieterhöhung ab August 2012 liegt mir nicht vor..... "
Bis Heute kam nie eine Antwort auf mein Schreiben..
Jetzt habe ich folgenden Brief erhalten:
______________________________________
Abmahnung Verletzung Mietvertrag
Sehr geehrte Fr. XY,
als Mieterin haben Sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Sie haben im Juni mit meinem Vater eine Vereinbarung getroffen, dass Ihre Miete ab August 2012 um 20 Euro angepasst wird.
Diese mündliche Vereinbarung ist rechtskräftig und Vetragsbestandteil des Mietvertrages.
Sie sind bisher dieser Zahlungsverpflichtung nicht nachgekommen, schlimmer noch, Sie streiten die Verinbarung ab.
...
Des weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen , dass der Vermieter das Recht hat ein Mietverhältnis frostlos zu kündigen, falls der Mieter mit 2 Monatsmieten in Verzug ist.
_____________________________________
Ich habe keinerlei Verinbarung mit dem Vater ( er steht nicht als Vermieter im Mietvertrag) meiner Vermieterin über eine Mieterhöhung getroffen, werder mündlich noch schriftlich.
Auch mit meiner Vermieterin gibt es so etwas nicht, bis auf den Brief von letzten Jahr den ich als erstes zitiert habe..
Nun meine Frage, da es keinerlei Vereinbarung gab, darf meine Vermieterin die angeblichen Mietrückstände von August bis jetzt einfordern?
Und was ist mit der fristlosen Kündigung? Ich zahle meine Miete jeden Monat pünktlich also den Betrag der im Mietvertrag steht.
Da es ja nie eine Vereinbarung zu einer Mieterhöhung gab, habe ich die Miete auch nicht angepasst.
Über eine schnelle Antwort freue ich mich sehr
Liebe Grüße