Abgesehen von dem handschriftlich hinzugefügten Satz, weiß gestrichen zu übergeben und dem im vorformulierten Vertrag vorkommenden §22 Beendigung des Mietverhältnisses, in dem aufgeführt wird, dass die Räumlichkeiten sauber zu hinterlassen sind und sämtliche Schlüssel zu übergeben sind ist im § 14 Schönheitsreparaturen durch den Mieter noch vorformuliert, dass
1. der mieter auf eigene Kosten Schönheitsreparaturen fachgerecht durchführt (Streichen, Tapezieren, ..)
2. Während der Dauer des Mietverhältnisses in folgendenen Zeiabständen (beginnend mit dem Mietverhältnis) renovieren muss:
5 Jahre: Küchen, Bäder, Duschen
8 Jahre: Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen, Toiletten
10 Jahre: alle anderen Nebenräume
3. Sind bei Beendigung des MIetverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die zur Beseitigung der von ihm verursachten Abnutzung notwendigen Kosten zu tragen. Die Berechnung der vom mieter zu tragenden Kosten erfolgt auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags, eines vom Vermieter auszuwälenden Malerfachbetriebes. Im Allgemeinen, d.h. bei durchschnittlicher Abnutzung erfolgt die Berechnung der anteilig zu zahlenden Kosten wie folgt: ..
Dann sind die jeweiligen prozentualen Anteile aufgezählt für einzelne Räume und Zeitabschnitte.
Anschließend steht noch drunter geschrieben
"Der Mieter ist berechtigt, den Kostenvoranschlag bzw. die Bewertung der fiktiven Wohndauer eines anderen Malerfachbetriebes vorzulegen oder statt Zahlung eines Geldbetrages die Schönheitsreparaturen fachgerecht in neutraler Ausführung selbst durchzuführen."
Sonst habe ich keine INformationen speziell zur Wohnungsübergabe gefunden.
Ein Übergabeprotokoll gibt es nicht.