Beiträge von Ve Re Na

    Abgesehen von dem handschriftlich hinzugefügten Satz, weiß gestrichen zu übergeben und dem im vorformulierten Vertrag vorkommenden §22 Beendigung des Mietverhältnisses, in dem aufgeführt wird, dass die Räumlichkeiten sauber zu hinterlassen sind und sämtliche Schlüssel zu übergeben sind ist im § 14 Schönheitsreparaturen durch den Mieter noch vorformuliert, dass
    1. der mieter auf eigene Kosten Schönheitsreparaturen fachgerecht durchführt (Streichen, Tapezieren, ..)
    2. Während der Dauer des Mietverhältnisses in folgendenen Zeiabständen (beginnend mit dem Mietverhältnis) renovieren muss:
    5 Jahre: Küchen, Bäder, Duschen
    8 Jahre: Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen, Toiletten
    10 Jahre: alle anderen Nebenräume

    3. Sind bei Beendigung des MIetverhältnisses einzelne oder sämtliche Schönheitsreparaturen noch nicht fällig, so hat der Mieter die zur Beseitigung der von ihm verursachten Abnutzung notwendigen Kosten zu tragen. Die Berechnung der vom mieter zu tragenden Kosten erfolgt auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags, eines vom Vermieter auszuwälenden Malerfachbetriebes. Im Allgemeinen, d.h. bei durchschnittlicher Abnutzung erfolgt die Berechnung der anteilig zu zahlenden Kosten wie folgt: ..

    Dann sind die jeweiligen prozentualen Anteile aufgezählt für einzelne Räume und Zeitabschnitte.
    Anschließend steht noch drunter geschrieben
    "Der Mieter ist berechtigt, den Kostenvoranschlag bzw. die Bewertung der fiktiven Wohndauer eines anderen Malerfachbetriebes vorzulegen oder statt Zahlung eines Geldbetrages die Schönheitsreparaturen fachgerecht in neutraler Ausführung selbst durchzuführen."

    Sonst habe ich keine INformationen speziell zur Wohnungsübergabe gefunden.
    Ein Übergabeprotokoll gibt es nicht.

    Hallo!

    Ich glaube, ich habe da ein ähnliches Problem.
    Vor zwei Jahren habe ich eine Wohnung gemietet und sie leider so übernommen, da ich unter Zeitdruck stand. Dies hat der Vermieter auch im Vertrag unter dem § 26 Zustand der Mieträume bei Beginn des Mietverhältnisses mit

    Zitat

    Auf Wunsch der Mieterin ohne Neuanstrich

    vermerkt. Allerdings hat er keinen Haken in das Kästchen davor eingefügt.. ich denke aber mal nicht, dass das ausschlaggebend ist.
    Unter § 27 Individuelle Vereinbarungen hat er dann eingefügt

    Zitat

    Die Wohnung ist weiß gestrichen wieder zu übergeben

    Von der Renovierung der Küche bin ich schon freigestellt, da der Mieter in der Wohnung über mir einen Wasserschaden hatte und daher die komplette Decke sowie eine Seitenwand beschädigt ist. Das übernimmt der Vermieter nach meinem Auszug (ich habe zu Ende Oktober gekündigt und dies so mit ihm vereinbart). Allerdings hat er darauf hingewiesen, dass ich die restliche Wohnung streichen müsste.
    Problem ist meiner Meinung nach, dass die Wohnung schon seit mehreren Jahren nicht renoviert wurde (der Vermieter macht sich da nicht viel draus, ebenfalls nicht aus Reparaturarbeiten). Die Tapette im Flur ist schon von Vormietern mit Tesafilm festgeklebt worden. Im Bad und im Wohnzimmer löst sich die Tapete ebenfalls schon. Der Kommentar des Vermieters, nachdem ich ihn darauf aufmerksam gemacht habe, war

    Zitat

    Dann kleben Sie die Tapeten an den Stellen mit Patex fest und streichen dann.

    Meine Frage ist nun, ob ich überhaupt verpflichtet bin zu renovieren. Derzeit steht das ja sehr zur Diskussion. Fakt ist, dass die Wohnung renovierungsbedürftig ist, ich aber nur zwei Jahre hier drin gewohnt habe und dementsprechend nicht die oft angegeben Fristen (3/5/10 Jahre für bestimmte Räume) erreiche.

    Habt ihr da eine Ahnung, ob ich trotzdem streichen muss? Auch wenn mir die Tapete entgegen kommt, weil sie schon zig-mal überstrichen wurde?

    Vielen Dank schon mal im Voraus!!

    Verena

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