Kündigung angeblich zu spät eingetroffen

  • Hallo Allerseits,

    ich habe neulich meinen Mietvertrag gekündigt und nun die Kündigungsbestätigung des Vermieters bekommen, wonach der Brief angeblich erst am 5. Werktag des Monats eingetroffen ist, d.h. der Versand hätte innerhalb von Berlin angeblich 1 Ganze Woche in Anspruch genommen, damit müsste ich einen kompletten Monat länger Miete zahlen.
    Meine Frage wäre nun was genau ist denn hier rechtlich bindend ? Der Poststempel ? Der Eingangsstempel der Verwaltung kanns ja kaum sein, wenn dort 2 Wochen der Briefkasten nicht geleert wird hätte man ja grundsätzlich ein Problem.
    Wäre der Vermieter verpflichtet mir zu beweisen, dass der Brief zu spät angekommen ist ? Oder muss ich in dem Fall beweisen, dass er eher da war ? (Was ich natürlich nicht könnte, auch wenn das Ganze per Einwurfeinschreiben versendet wurde). Kann ich verlangen, dass der Vermieter den Poststempel scannt und mir als "Beweis" zuschickt? Wer muss dem in so einem Fall wem etwas beweisen ?
    Habe ich hier irgendwelche Chancen wenn der Vermieter sich quer stellt ?

  • In solchen einem Fall müssten Sie den rechtzeitigen Zugang beweisen.
    Wenn der Brief per Einschreiben versendet wurde, kann man den Tag der Zustellung am Sendungsstatus sehen.

    Der Inhalt des Briefes wird ja scheinbar nicht in Frage gestellt, wenn der Vermieter die Kündigung ja sogar bestätigt hat.

  • Sie geben schon das Stichwort. Einwurfeinschreiben ist eine gute Idee. 100% sicher gehen sie nur durch Abgabe persönlich mit Zeuge oder gegen Quittierung oder per Zustellung Gerichtsvollzieher, was im Regelfall aber übertrieben ist.

    Die Beweislast liegt hier leider bei Ihnen.

  • Zitat

    (Was ich natürlich nicht könnte, auch wenn das Ganze per Einwurfeinschreiben versendet wurde).


    Falsch gedacht! Bei einem Einwurfeinschreiben vermerkt der Postbote das Datum, an dem er den Brief eingelegt/eingeworfen hat.

    Zitat

    Kann ich verlangen, dass der Vermieter den Poststempel scannt und mir als "Beweis" zuschickt?

    Nö! Der Poststempel hat Null Beweiskraft für den Zugang der Kündigung.

    Zitat

    Wer muss dem in so einem Fall wem etwas beweisen ?

    Du musst beweisen, dass die Kündigung rechtzeitig eingegangen ist. Und das kannst du nicht

    Zitat

    Habe ich hier irgendwelche Chancen wenn der Vermieter sich quer stellt ?

    Nein! Hake es unter dumm gelaufen ab und sehe zu, dass du dich bei der nächsten Kündigung nicht so "dumm" verhältst.

  • Hallo Ratloser0815,

    auch ich kann Dir leider keine Hoffnung machen.
    Die Kündigung hätte spätestens am dritten Werktag d.M. in den Machtbereich des Empfängers gelangen müssen.
    Tipp: Zeugen mitnehmen oder persönlich abgeben und auf der Kopie den Empfang des Originals bestätigen lassen.

  • Ist denn die DHL Sendungsverfolgung Beweis genug oder reicht das nicht ?


    Geht schlecht, da ein Brief selten als Paket befördert wird...
    Was Du meinst, ist https://www.deutschepost.de/sendung/simpleQuery.html
    Aber am besten ist natürlich, wenn es im gleichen Ort ist, das bereits Gesagte.
    Du hast ja jetzt einen Monat länger Zeit, die alte Wohnung so herzurichten, dass es keine Reklamationen geben wird. Evtl. mit dem HM mal eine Vorabnahme machen.

  • Zitat

    Ist denn die DHL Sendungsverfolgung Beweis genug oder reicht das nicht ?

    Klasr reicht die, aber die gibt es nur bei eingeschriebenen Briefen. Und wie es deinem Beitrag zu entnehmen ist, hast du an diesen 1,60 € für das Einschreiben gespart.

  • Hallo,

    der Brief wurde per Einwurfeinschreiben versendet(steht da auch, wobei das etwas merkwürdig formuliert ist in dem Satz). Die Frage ist ob die Sendungsverfolgung ausreicht, es war kein Einschreiben mit Rückschein.

  • Was sagt die Sendungsverfolgung denn? Und ja, dass müsste reichen. Man kann aber auch noch bei der Post einen speziellen Beleg über die Zustellung anfordern.

  • Sie haben sicher zu stellen, das die Kündigung spätestens den Vermieter am 3. Werktag des Monates zugegangen ist.
    Das geschieht am sichersten durch persönliche Übergabe oder Einwurf in seinem Briefkasten; wovon ein Zeuge glaubhaft in Kenntnis zu setzen ist.
    Andernfalls müssen Sie die Kündigung so rechtzeiig auf den Weg bringen, das Sie notfalls noch diesen Weg beschreiten können.

    Alles andere ist Getöns!

  • Gott was kompliziert. Wenn der Termin des Einwurfeinschreibens nachweist, dass die Kündigung rechtzeitig "in den Einflussbereich" also Briefkasten des Vermieters gelangt ist, sollte es kein Problem mit dem Nachweis geben. Es gilt dann der Zeitpunkt des Einwurfs. Wenn der Einwurf aber erst am 4. Werktag des Monats erfolgt ist, wäre das Pech.

  • Gott was kompliziert. Wenn der Termin des Einwurfeinschreibens nachweist, dass die Kündigung rechtzeitig "in den Einflussbereich" also Briefkasten des Vermieters gelangt ist,


    Denk' mal nach, was Du da von Dir gibst: Der "Termin" eines Schreibens wird regelmässig oben rechts angegeben. Das war's.
    Hat also überhaupt nichts damit zu tun, ob und wann es abgeschickt, geschweige denn zugestellt wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (19. Juni 2013 um 14:19)

  • Berny

    boah langsam nervts bissel

    Bsp.:

    Ich schicke die Kündigung per Einwurfeinschreiben am 28.4. an den Vermieter.
    Das Einwurfeinschreiben besagt, dass das Schreiben am 31.4. eingeworfen wurde.
    3. Werktag im Juni 2013 wäre der 4.6. wobei sich über den Samstag noch streiten liese.
    Damit wäre das Schreiben fristgerecht eingegangen unabhängig was oben rechts auf dem Brief steht.
    Ob 28.4. oder arschgeleckt Bonanza ist egal.

    Hat die Post das Schreiben aber erst am 5.6. oder später eingeworfen .. Arschkarte.

    Berny, was sollte uns dein sinnloses Posting eigentlich sagen?

    Dass eine vom Mieter mit 28.4. datierte Kündigung auch noch am 10.5. ankommen kann und als fristgerecht zugestellt gilt?

    Denk mal nach... jepp würde helfen

    der Termin des Einwurfs .. aka der Zeitpunkt des Einwurfs des Einwurfeinschreibens...

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (19. Juni 2013 um 15:30)

  • Berny
    boah langsam nervts bissel
    Ob 28.4. oder arschgeleckt Bonanza ist egal.
    Berny, was sollte uns dein sinnloses Posting eigentlich sagen?


    Selbst nachdenken könnte weiterhelfen...

  • Nanu, aber gut.

    Ich denke auch, wenn das Schreiben nachweislich zum angegebenen Zeitpunkt in den Briefkasten geworfen wurde ist es damit in den Verantwortungsbereich des Empfängers gelandet. Wann er dort den Brief entnimmt oder gar liest ist ohne Bedeutung.

  • Zitat

    Selbst nachdenken könnte weiterhelfen...

    und Berny phantasiert wieder in seiner eigenen kleinen Welt ... ich bin ja immernoch der Meinung die haben den Berny heimlich ausgetauscht oder den Account gehackt. So kann man sich doch eigentlich in der kurzen Zeit nicht verändern, ich mein so vom Niveau her.

    Niveau ist übrigens keine Handcreme.

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