Bei Auszug anteilige Kosten der Schönheitsreparaturen an den Mieter zahlen?

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zum Mietrecht und würde mich riesig über eure Hilfe freuen!

    Wir wohnen seit 34 Monaten in einer Mietwohnung in FFM, haben den Vermieter in dieser Zeit nicht einmal um Hilfe gebeten, sind nicht auffällig gegenüber der Hausverwaltung geworden, haben pünktlich die Miete überwiesen und die Wohnung gut in Schuss gehalten. Nun würden wir gerne frühzeitig aus der Wohnung ausziehen, haben dem Vermieter Interessenten präsentiert, die auch zum 15.07. einziehen würden. Weil vor unserem Einzug renoviert wurde und die Wände keine Verfärbungen oder sichtbare Nutzungserscheinungen zeigen, hatten wir mit den Nachmietern gesprochen, ob sie renovieren würden oder das für sie passt: Mit der Antwort, dass die Wohnung so gut in Schuss sei, dass sie keinen Bedarf erkennen. Auch der Vermieter war allgemein sehr zufrieden, möchte uns aber gerne anteilhaft Renovierungskosten aufs Auge drücken - Renovierung für die Altbau-Wohnung mit ca. 65-Qm kosten dann ca. 1200-1500, davon sollten wir dann entsprechend der Klauseln zahlen.

    Nun meine Frage - gelten diese Klauseln - oder sind diese nichtig, der BGH scheint da ein paar mal entschieden zu haben, aber für mich ist das nicht ganz ersichtlich.

    Hier mal der Vertrag, bzw. die relevante Seite (ich hoffe es ist lesbar):


    Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
    Gruß, Corinna

  • Hallo Corinna,

    vorab: die Aussage im § 18 des MV ("Mieträume wurden durch vom Vermieter renoviert übernommen")kannste klemmen, denn sie besagt garnichts. Hier fehlt eine genaue Zustandsbeschreibung UND, was ganz besonders wichtig ist, eine Individualvereinbarung über den Zustand der Mietsache bei der Rückgabe. Bedeutet also: Besenrein und ohne Beschädigungen.

    "Nun würden wir gerne frühzeitig aus der Wohnung ausziehen, haben dem Vermieter Interessenten präsentiert, die auch zum 15.07. einziehen würden."
    - Ihr könnt natürlich zum 15.7. den MV beenden, wenn der VM damit einverstanden ist (schriftlicher Aufhebungsvertrag).

    "Auch der Vermieter war allgemein sehr zufrieden, möchte uns aber gerne anteilhaft Renovierungskosten aufs Auge drücken - Renovierung für die Altbau-Wohnung mit ca. 65-Qm kosten dann ca. 1200-1500, davon sollten wir dann entsprechend der Klauseln zahlen."
    - Kann keine Grundlage für eine solche Forderung erkennen.

    "Nun meine Frage - gelten diese Klauseln - oder sind diese nichtig, der BGH scheint da ein paar mal entschieden zu haben, aber für mich ist das nicht ganz ersichtlich."
    - Antwort wie vor.
    Ich ahne schon, dass der VM, wenn Ihr Euch nicht abzocken lasst, sich querstellen wird. An Eurer Stelle würde ich jetzt schon mal vorsichtshalber "Zum nächstmöglichen Zeitpunkt" schriftlich nachweisbar kündigen. Das wäre dann de 30.9.

  • Hallo zusammen


    - Kann keine Grundlage für eine solche Forderung erkennen.

    Die Schönheitsreparaturen scheinen ordnungsgemäß
    und nach der aktuellen Rechtsprechung auf den M übertragen zu sein.
    Auch eine Abgeltungsvereinbarung scheint es zu geben.

    Also wird der M wohl entsprechend zahlen müssen.
    Sollte die Summe des Kostenvoranschlags vom Maler zu hoch angesetzt sein,
    hat der M das Recht einen eigenen KV von einem Maler einzuholen,
    wenn hier die Summe günstiger ist muss die Abgeltung nach dem neuen KV berechnet werden.


    VG Syker

  • Hallo zusammen


    - Kann keine Grundlage für eine solche Forderung erkennen.

    Die Schönheitsreparaturen scheinen ordnungsgemäß
    und nach der aktuellen Rechtsprechung auf den M übertragen zu sein.
    Auch eine Abgeltungsvereinbarung scheint es zu geben.

    Also wird der M wohl entsprechend zahlen müssen.
    Sollte die Summe des Kostenvoranschlags vom Maler zu hoch angesetzt sein,
    hat der M das Recht einen eigenen KV von einem Maler einzuholen,
    wenn hier die Summe günstiger ist muss die Abgeltung nach dem neuen KV berechnet werden.


    VG Syker

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