Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Mietrecht und würde mich riesig über eure Hilfe freuen!
Wir wohnen seit 34 Monaten in einer Mietwohnung in FFM, haben den Vermieter in dieser Zeit nicht einmal um Hilfe gebeten, sind nicht auffällig gegenüber der Hausverwaltung geworden, haben pünktlich die Miete überwiesen und die Wohnung gut in Schuss gehalten. Nun würden wir gerne frühzeitig aus der Wohnung ausziehen, haben dem Vermieter Interessenten präsentiert, die auch zum 15.07. einziehen würden. Weil vor unserem Einzug renoviert wurde und die Wände keine Verfärbungen oder sichtbare Nutzungserscheinungen zeigen, hatten wir mit den Nachmietern gesprochen, ob sie renovieren würden oder das für sie passt: Mit der Antwort, dass die Wohnung so gut in Schuss sei, dass sie keinen Bedarf erkennen. Auch der Vermieter war allgemein sehr zufrieden, möchte uns aber gerne anteilhaft Renovierungskosten aufs Auge drücken - Renovierung für die Altbau-Wohnung mit ca. 65-Qm kosten dann ca. 1200-1500, davon sollten wir dann entsprechend der Klauseln zahlen.
Nun meine Frage - gelten diese Klauseln - oder sind diese nichtig, der BGH scheint da ein paar mal entschieden zu haben, aber für mich ist das nicht ganz ersichtlich.
Hier mal der Vertrag, bzw. die relevante Seite (ich hoffe es ist lesbar):

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Gruß, Corinna