Internetkosten in WG Bestandteil des Mietvertrages?

  • Liebe Forumsleser,

    folgendes Problem verfolgt mich: Ich wohne in einer WG und habe dort Zimmer an meine Mitbewohner vermietet. Irgendwann habe ich auch den Internetvertrag von einem meiner Mitbewohner übernommen, weil damals so viel Wechsel in der WG stattfand und ich mich "breitschlagen" habe lassen. Das Internet steht aber nicht im Mietvertrag, es wurde aber natürlich während der Besichtigungen gesagt, wie viel jeder monatlich für das Internet zahlt.

    Jetzt zahlt einer meiner Mitebewohner keine Miete mehr (schon den 2. Monat) Darf ich ihm das Internet abstellen? Gibt es hierfür eine Kündigungsfrist? Wie ist das rechtlich?

    Ich habe schon vor einigen Monaten gesagt, daß ich das Internet nicht mehr übernehmen möchte, und auch schon beim Provider gekündigt. Da ich jedoch noch keine Kündigungsbestätigung offiziell erhalten habe, habe ich das den anderen nicht mitgeteilt.

    Vielen Dank im voraus!

  • Zitat

    Jetzt zahlt einer meiner Mitebewohner keine Miete mehr (schon den 2. Monat)

    Damit ist die Voraussetzung für eine fristlose Kündigung erfüllt. Du solltest Nägel mit Köpfen machen und dem Schuldner die Rote Karte geben (schriftlich das Mietverhältnis per sofort kündigen).

  • Kann ich den Internetvertrag auch fristlos kündigen? Er hat mir bereits angedroht, daß er mir dann die Kosten für eine Ersatzwohnung in Rechnung stellen würde... Oder ihm wenigstens anbieten, daß er sich auf meine Kosten einen Surfstick kaufen soll?

    Und die fristlose Kündigung seines Mietvertrages kann ich m.E. noch nicht aussprechen, weil noch keine vollen 2 Monatsmieten fehlen (nur 1 Miete + die Mieterhöhung des Monats davor).

  • Zitat

    Kann ich den Internetvertrag auch fristlos kündigen?

    Den Vertrag wirst du wohl nicht fristlos kündigen können, da dürfte dein Provider ein Wörtchen mitreden. Du kannst ihm aber den Zugang sperren, wenn er die anteiligen Kosten nicht bezahlt.

    Zum Thema fristlose Kündigung solltest du dich hier informieren: Mietrecht: Die fristlose Kündigung durch den Vermieter

    Mit der Forderung nach der Stellung einer Ersatzwohnung und eines Surfsticks hat sich dein Mitbewohner als Märchenerzähler lächerlich gemacht.

  • Die ganzen "Kündigungen" von Vertrag und Nuztzung vermischen sich. Deshalb noch mal: Kann ich dem Mitbewohner die Nutzung des Internets "kündigen" bzw. verwehren? Muß ich dafür eine Frist einhalten?

  • wenn im Mietvertrag die Nutzung des Internets nicht explizit vereinbart ist, würde ich mal ganz schnell das WLAN Passwort ändern oder den säumigen Schuldner vom Netz trennen.
    Das geht halt nur nicht bei Strom und Wasser, aber wer nicht zahlt brauch auch kein Internet.

    davon völlig unabhängig ist die Kündigung beim Anbieter.

  • Die ganzen "Kündigungen" von Vertrag und Nuztzung vermischen sich.


    Das kann ich nicht erkennen. Ein Vertrach hat m'em anderen Vertrach eigentlich garnichts zu tun, oda?

  • Vielen Dank für die vielen Antworten! Ich habe die Vereinbarung pro forma schriftlich mit sofortiger Wirkung gekündigt aufgrund der fehlenden Vertrauensbasis!

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