welche Kündigung gilt

  • Uns wurde durch den Vermieter die Wohnung zum 30. November gekündigt. Wie verhält es sich jetzt, wenn wir früher eine neue Wohnung finden und den bestehenden Mietvertrag unter Einhaltung der Drei-Monatsfrist selbst kündigen.
    Welche Kündigung greift dann?

  • Zitat

    Welche Kündigung greift dann?

    Natürlich eure. Aber was war denn der Kündigungsgrund, Eigenbedarf?

    Schon mal über die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages nachgedacht? Das könnte doch im Interesse des Vermieters liegen.

  • Mainschwimmer,

    vielen Dank für die Antwort. In der Kündigung wurde kein Grund angegeben. Wir wohnen seit sechs Jahren in der Wohnung, der Vermieter wohnt im gleichen Haus. Nach dem was ich bisher im Netz gefunden habe ist die Kündigungsfrist von 6 Monaten soweit ok, allerdings sollte dann ein Grund drinstehen. Ohne Begründung kann der Vertrag in unserem Fall - Vermieter/Meite wohnen im gleichen Haus und es gibt nur eine vermietete Wohnung - mit einer Verlängerung der Kündigungsfrist um drei Monate von Vermieterseite gekündigt werden.

  • passt schon mit der gesetzlichen + 3 Monate wenn ihr mit dem Vermieter in einem 2 Familienhaus oder Haus mit Einliegerwohnung wohnt. Die Kündigung muss dann nicht begründet werden. Wenn ihr mit 3 Monatsfrist kündigt gilt eure Kündigung.
    Es steht euch aber frei mit dem VM einen Auszugstermin zu finden der euch beiden passt, dass dann schriftlich in einem sogenannten Aufhebungsvertrag festhalten. will der VM das nicht könnt ihr mit 3 Monatsfrist zum Termin kündigen der euch passt.

  • Hallo zusammen


    passt schon mit der gesetzlichen + 3 Monate wenn ihr mit dem Vermieter in einem 2 Familienhaus oder Haus mit Einliegerwohnung wohnt. Die Kündigung muss dann nicht begründet werden. Wenn ihr mit 3 Monatsfrist kündigt gilt eure Kündigung.

    gesetzliche Frist wären bei einer Mietdauer von mehr als 5 Jahren und weniger als 8 Jahren

    • 6 Monate -> mit Angabe von Gründen
    • 9 Monate -> ohne Gründe nach § 573a

    Für ein Ende der Kündigungsfrist nach § 573a am 30.11.2013 hätte die Kündigung am 04.03.2013 bei dir eingehen müssen.
    Wann ist dir die Kündigung zugegangen?


    VG Syker

  • Syker,

    so habe ich das auch verstanden. Die Kündigung ist uns am 27.5. per Einschreiben mir Rückschein zugegangen.


    Mal etwas "out of the theme": ich finde es ja schon traurig, dass man mit dem Vermieter im gleichen Haus wohnt, pünktlich seine Miete bezahlt, die Wohnung und den dazugehörigen Garten bestens pflegt, keinen Stress macht und dann sowas ...

  • Hallo Kasch


    Mal etwas "out of the theme": ich finde es ja schon traurig, dass man mit dem Vermieter im gleichen Haus wohnt, pünktlich seine Miete bezahlt, die Wohnung und den dazugehörigen Garten bestens pflegt, keinen Stress macht und dann sowas ...

    ich finde es ja schon traurig ...
    dass diese Möglichkeit einem VM nur in einem ZFH gegeben wird.
    Ich kenne mehrere VM die in eine Mietwohnung gezogen sind,
    weil in einem MFH (3 Parteien) § 573a nicht anwendbar ist,
    und ein!!! M Terror macht.


    VG Syker

  • Syker,

    so habe ich das auch verstanden. Die Kündigung ist uns am 27.5. per Einschreiben mir Rückschein zugegangen.


    Mal etwas "out of the theme": ich finde es ja schon traurig, dass man mit dem Vermieter im gleichen Haus wohnt, pünktlich seine Miete bezahlt, die Wohnung und den dazugehörigen Garten bestens pflegt, keinen Stress macht und dann sowas ...

    Einen Grund wird es schon geben, aber darüber kann man nur spekulieren.
    Ich könnte ein Buch schreiben über Horrormieter bis hin zu Körperverletzung und dem Versuch Mitmieter mit dem Auto zu überfahren.
    Es gibt nichts was es nicht gibt. :)

  • Hallo Syker / Vermieter,

    es geht mir eigentlich nicht um die Kündigung selbst, wer nicht will ...
    Es geht mir mehr um die Art und Weise. Wir begegnen unseren Vermietern fast täglich, sprechen auch miteinander und dann schickt man ohne Vorankündigung ein Einschreiben. Ist für mich nicht gerade die feine englische Art.

  • Die Kündigung ist uns am 27.5. per Einschreiben mir Rückschein zugegangen.


    Also sechs Monate anstelle der vorgeschriebenen neun.
    Ich stelle mir mal vor, dass die (unwirksame) Kündigung kein Gesprächsthema sein würde bei einem zufälligen Aufeinandertrefen und Ihr zum 30.11. nicht ausziehen würdet. Eine Frage des VM würde dann beantwortet mit " Die Kündigung war rechtsunwirksam."
    VM: "Wieso?"
    Ihr: "RA fragen."
    Dann kommt ein bitterböser Brief... mit einer neuen Kündigung zum 30.09.2014...:rolleyes:

  • Hallo kasch


    Es geht mir mehr um die Art und Weise. Wir begegnen unseren Vermietern fast täglich, sprechen auch miteinander und dann schickt man ohne Vorankündigung ein Einschreiben. Ist für mich nicht gerade die feine englische Art.

    Das Einschreiben (egal welches) an sich beweist nur den Zugang eines Umschlags,
    der VM braucht also noch jemanden der bezeugen kann das ein Schriftstück und welches sich im Umschlag befand.
    Man kann also sagen das eine persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung in deinem Fall der leichtere Weg gewesen wäre.


    VG Syker


  • Man kann also sagen das eine persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung in deinem Fall der leichtere Weg gewesen wäre.

    Skyper, das sehe ich auch so!

    Berny: schöne Idee. Wobei ich glaube der VM ärgert sich mehr, wenn wir vor dem von ihm festgesetzten Termin die Wohnung verlassen.

    Grüße kasch

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