Lebenslanges Wohnrecht

  • Hallo. Mein Mann und ich haben ein 2-Familienhaus gekauft. die kleinere Whg. von 80 qm wollen wir an die Eltern meines Mannes vermieten. Das Geld fließt mit in die Finanzierung ein. Das heißt, dass wir die eingenommene Miete für den mtl. Abtrag verenden möchten.
    Nun kam die Frage auf, ob man im Mietvertag ein lebenslanges Wohnrecht einräumen kann?
    Wir wollen das jedenfalls nicht ins Grundbuch aufnehmen.
    Ist das überhaupt möglich mit der Klausel im Mietvertrag und wie gestaltet sich das rechtlich? Benötigen wir eine Beglaubigung oder ähnliches?

    MfG
    spacemouse83

  • Von einer Aufnahme eines solchen Wohnrechtes im Mietvertrag rate ich ab.
    Lassen Sie sich anwaltlich beraten. Wenn Sie das nicht ins Grundbuch als die einzig sichere Lösung für die Schwiegereltern aufnehmen lassen wollen, hege ich den Verdacht unlauterer Gedanken bei Ihnen.
    Mit einen Mietvertrag können Sie kein lebenslanges Wohnrecht begründen.
    Sowas tut man nicht reinen Herzens.

  • Hallo spacemouse83


    Nun kam die Frage auf, ob man im Mietvertag ein lebenslanges Wohnrecht einräumen kann?
    Wir wollen das jedenfalls nicht ins Grundbuch aufnehmen.
    Ist das überhaupt möglich mit der Klausel im Mietvertrag und wie gestaltet sich das rechtlich?

    Interessante Frage ...

    Du kannst als VM m.E. zwar auf die ordentliche Kündigung verzichten,
    das wäre ja nicht zum Nachteil des Mieters.
    Des weiteren müsstest du auch auf die außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund verzichten,
    das wäre ja auch nicht zum Nachteil des M und sollte möglich sein.

    So jetzt hast du einen MV der vom VM nicht gekündigt werden kann.
    Kündigen aber die M wäre das Mietverhältnis beendet,
    bei einer späteren neu Vermietung an die M müsste
    wieder auf das Kündigungsrecht vom VM verzichtet werden.

    Es besteht also trotzdem ein gewisses Risiko für die (Schwieger)Eltern.
    Auch könnte die finanzierende Bank in einem evtl. ZV-Verfahren sagen,
    das die Konstellation absichtlich außerhalb vom Grundbuch vollzogen wurde,
    um eine Zustimmung der Bank zu umgehen.
    Dies könnte und müsste meiner Meinung nach sogar Einfluss auf eine evtl. Restschuldbefreiung haben.


    VG Syker

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