Hallo. Mein Mann und ich haben ein 2-Familienhaus gekauft. die kleinere Whg. von 80 qm wollen wir an die Eltern meines Mannes vermieten. Das Geld fließt mit in die Finanzierung ein. Das heißt, dass wir die eingenommene Miete für den mtl. Abtrag verenden möchten.
Nun kam die Frage auf, ob man im Mietvertag ein lebenslanges Wohnrecht einräumen kann?
Wir wollen das jedenfalls nicht ins Grundbuch aufnehmen.
Ist das überhaupt möglich mit der Klausel im Mietvertrag und wie gestaltet sich das rechtlich? Benötigen wir eine Beglaubigung oder ähnliches?
MfG
spacemouse83