Hallo,
wir wohnen seit 6 Jahren in einer Doppelhaushälfte und neben an der Vermieter.
Zahlen immer unsere Miete pünktlich und halten auch immer das Grundstück
inkl. Garten in Ordnung.
Vor 2 Jahren hat mein Vermieter das Alte Carport auf dem Grundstück ab-
gerissen und ein etwas grosses hingebaut und hat gesagt das er die hälfte
von dem Carport/Schuppen für sich beansprucht mit eigenem Eingang
von seinem Grundstück aus auf unserem angemieteten Grundstück/Haus.
Darf er das? Im Mietvertrag wurde nie dergleichen etwas beschrieben.
Da von meinen Kindern das ganze Spielzeug kaputt geht weil es immer
im Regen und Winter draussen liegt (Passen nur noch Fahrräder/Rasenmäher
in den Schuppen), haben wir einen Pavillion hingestellt der mit Seitenteile
sich verschliessen lässt und so die Spielsachen ect. nicht mehr länger im
Regen sind. Da meine Große noch ein Trampolin geschenkt bekommen hat
und einen aufstellbaren Pool, habe wir das Trampolin neben den Pavilion
an den Zaum grenzenten Grundstück zum Vermieter gestellt. Hat er gemeckert
er will nicht das das Trampolin da steht wegen der Beschallung wenn 2-3
Kinder darauf rumturnen und es sieht nicht schön aus wenn alles zugestellt
ist.......gegen den Pavillion hat er nix den kann ich stehen lassen....
Ich kann doch auf das Grundstückstellen was ich möchte oder? Solange ich
den Urzustand bei Auszug wieder herstelle. Trauen uns nix zu sagen und kuschen
wie die Blöden aus Angst das er uns auf einmal Kündigt und sei es nur wegen Eigennutz
auf einmal.
Wer weiss Rat?
Liebe Grüße Zickchen