Garten?

  • Hallo,

    wir wohnen seit 6 Jahren in einer Doppelhaushälfte und neben an der Vermieter.
    Zahlen immer unsere Miete pünktlich und halten auch immer das Grundstück
    inkl. Garten in Ordnung.
    Vor 2 Jahren hat mein Vermieter das Alte Carport auf dem Grundstück ab-
    gerissen und ein etwas grosses hingebaut und hat gesagt das er die hälfte
    von dem Carport/Schuppen für sich beansprucht mit eigenem Eingang
    von seinem Grundstück aus auf unserem angemieteten Grundstück/Haus.

    Darf er das? Im Mietvertrag wurde nie dergleichen etwas beschrieben.

    Da von meinen Kindern das ganze Spielzeug kaputt geht weil es immer
    im Regen und Winter draussen liegt (Passen nur noch Fahrräder/Rasenmäher
    in den Schuppen), haben wir einen Pavillion hingestellt der mit Seitenteile
    sich verschliessen lässt und so die Spielsachen ect. nicht mehr länger im
    Regen sind. Da meine Große noch ein Trampolin geschenkt bekommen hat
    und einen aufstellbaren Pool, habe wir das Trampolin neben den Pavilion
    an den Zaum grenzenten Grundstück zum Vermieter gestellt. Hat er gemeckert
    er will nicht das das Trampolin da steht wegen der Beschallung wenn 2-3
    Kinder darauf rumturnen und es sieht nicht schön aus wenn alles zugestellt
    ist.......gegen den Pavillion hat er nix den kann ich stehen lassen....

    Ich kann doch auf das Grundstückstellen was ich möchte oder? Solange ich
    den Urzustand bei Auszug wieder herstelle. Trauen uns nix zu sagen und kuschen
    wie die Blöden aus Angst das er uns auf einmal Kündigt und sei es nur wegen Eigennutz
    auf einmal.

    Wer weiss Rat?

    Liebe Grüße Zickchen

  • Trauen uns nix zu sagen und kuschen wie die Blöden aus Angst das er uns auf einmal Kündigt und sei es nur wegen Eigennutz auf einmal.
    Wer weiss Rat?


    Hallo Zickchen,
    mit dieser örtlichen Lagebeschreibung kann ich nicht viel anfangen, ausserdem kenne ich die mietvertraglichen Vereinbarungen nicht.
    Iich würde vorschlagen, dass Ihr mal die Fragen vorab notiert und Euch dann mit dem Vermieter zusammensetzt.

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