Beiträge von touchandgo

    Abrechnungszeitraum war 01. Februar bis 31. Dezember.
    Nutzungszeitraum war 01. Februar bis 31. Dezember.
    Und nun ist da eine Rechnung für die Heizungswartung aus dem Monat Januar, da habe ich da also noch gar nicht gewohnt. Und ebenso eine Rechnung für die Lieferung von Öl aus dem Monat Januar.
    Ich habe die Ölheizung aber gem. Vertrag mit halbem Pegelstand übernommen. Man kann mir aber ja nun nicht die Befüllung aus einem Zeitraum VOR Beginn des Mietverhältnisses in Rechnung stellen. Das ist doch eher ein Posten den er dem Vormieter berechnen muss, der bis zum 31. Januar dort gewohnt hat. Und sofern Leerstand herrschte, muss es doch der Eigentümer selber tragen.
    Oder sehe ich das falsch?

    Hallo liebes Forum,

    ich habe mit meiner familie am 01. Februar 2012 eine Doppelhaushälfte bezogen und bekam nun meine erste Nebenkostenabrechnung. Dort sind aber Rechnungen aus dem Monat Januar 2012 für Wartungskosten der Heizungsanlage veranlagt worden. Ist es möglich, dass der Vermieter Rechnungen in die Nebenkostenabrechnung einfließel läßt, deren Leistung vor unserem Einzug lag?

    Vielen Dank für ein kurzes Feedback.

    Gruß,
    Thomas

    Hallo liebes Forum,

    ich lebe mit meiner Familie und zwei Hunden in einer Doppelhaushälfte. Die zweite Doppelhaushälfte wird durch die Vermieter bewohnt, jedoch waren die im vergangenen Jahr gerade mal für 10 Tage vor Ort, da sie noch andere Wohnobjekte in der näheren Umgebung haben.

    Vor Einzug haben wir mitgeteilt dass wir zwei Hunde besitzen und strebten natürlich die Erlaubnis der Hundehaltung an. Dem wurde zugestimmt, allerdings ist dies nicht explizit im Vertrag erwähnt. Es gibt jedoch einen Passus im Vertrag der da lautet: "Für auftretende Schäden durch Hundehaltung haftet ver Mieter". Mit diesem Passus wird meines Erachtens der Hundehaltung indirekt zugestimmt.

    Wir sind im Februar 2012 in die Wohnung gezogen und im Herbst bekamen wir erstmals die Aufforderung, unsere Hunde ausschließlich im Erdgeschoß zu halten. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir nach wie vor unsere zwei Hunde plus einen Pflegehund. Wir sind aktive Tierschützer einer spanischen Organisation und nehmen hin und wieder Hunde auf um diese zu vermitteln.

    Dem Wunsch nach ausschließlicher Hundehaltung im EG habe ich widersprochen, da ich dies ganz gerne vor Vertragsabschluß gewußt hätte wenn der Vermieter mich dahingehend restriktieren wollte. Begründet wurde dieser Vorgang durch Geruchsbildung im Teppich.

    Zwischenzeitlich hat man uns den Kauf des Objektes angeboten, da wir dann die Hundehaltung nach unseren eigenen Wünschen ausüben könnten. Ich zog es jedoch zunächst vor, auf Mietbasis dort zu leben. Langer Rede kurzer Sinn: Nach noch ein paar weiteren Mails hin und her bekam ich am 24.12. ! Heiligabend die Kündigung per Post. Ohne Angabe von Gründen. Dieser habe ich widersprochen und das ist der aktuelle Stand. Nun meine Frage:

    - Gehe ich recht in der Annahme, dass diese Kündigung ohne Angaben von Gründen nicht rechtswirksam ist?

    - Kann der Vermieter eine Kündigung auf Grundlage §573a BGB erwirken, auch wenn er selbst nur 10 Tage im Jahr die andere Hälfte bewohnt und den Rest des Jahres in seiner Stadtwohnung lebt?

    - Kann er überhaupt eine Kündigung erwirken, wenn er uns parallel bereits den Kauf der Haushälfte angeboten hat?

    - Wenn der Hundehaltung indirekt zugestimmt wurde, kann er mich dann nachträglich einschränken?

    - Ist es zulässig, wenn der Hundehaltung indirekt zugestimmt wurde, mir die vorrübergehende Aufnahme von 1 oder sogar 2 Pflegehunden zu verbieten?

    Es gibt nachweislich keine durch die Hundehaltung entstandenen Schäden an der Wohnung.

    Für Eure Antworten beanke ich mich bereits jetzt.

    Beste Grüße,
    Tom

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