Pauschale Nebenkosten und Mietänderung

  • Hallo,
    ich wohne in einem 3-Mehrparteienhaus (2. Stockwerk) und im Mietvertrag ist die Gartennutzung mit inbegriffen einschließlich 20€ pro Monat für die Gartenpflege. Wir nutzen den Garten aber nicht da wir im 2.Stockwerk wohnen und einen großen Balkon haben. Eine Nutzung wäre nicht sinnvoll.
    Nun habe ich zwei Fragen:
    1. Würden Sie empfehlen den Mietvertrag zu ändern und die Gartennutzung ausschließen um dann den Mietpreis zu senken und keine Nebenkosten für die Gartennutzung zahlen oder kann der Vermieter dann auch anderweitig die Miete erhöhen
    2. Wir zahlen pauschal 20 € pro Montat für die Gartenpflege. Ist das rechtens oder muss der Vermieter die Kosten einzeln aufzählen und auch nachweisen und keine Pauschale festlegen?
    Die Gartenpflege führen nämlich die Nachbarn im 1.Stockwerk durch und die zahlen auch nicht diese 20 €
    3. Jetzt will uns der Vermieter noch 20 € im Montat für die Treppenreinigung aufbrummen. Ist das rechtens?
    Über Antwort freue ich mich sehr.

    Viele Grüße

    Einmal editiert, zuletzt von tineg87 (9. Juni 2013 um 09:17)

  • Zitat

    1. Würden Sie empfehlen den Mietvertrag zu ändern und die Gartennutzung ausschließen ......

    2. Wir zahlen pauschal 20 € pro Montat für die Gartenpflege. Ist das rechtens .....

    Da diese Vereinbarung seit Beginn des Vertrages besteht, sehe ich nichts, was gegen Recht und Gesetz verstößt. Eine Änderung des Vertrages muss von beiden Vertragspartnern vorgenommen werden. Warum also sollte der Vermieter dem zustimmen?

    Was andere Mieter bezahlen, oder auch nicht, betrifft nicht deinen Vertrag.

    Zitat

    3. Jetzt will uns der Vermieter noch 20 € im Montat für die Treppenreinigung aufbrummen. Ist das rechtens?

    Wenn die Treppenhausreinigung zu wünschen lässt kann der Vermieter nach erfolgloser Abmahnung die Reinigung anderweitig deligieren.

  • 3. Jetzt will uns der Vermieter noch 20 € im Montat für die Treppenreinigung aufbrummen. Ist das rechtens?


    Es wird nichts aufgebrummt, sondern die Kosten, welche auf Verlangen zu belegen sind, nach erlolgloser Abmahnung auf die säumigen Mieter verteilt.


  • .....im Mietvertrag ist die Gartennutzung mit inbegriffen einschließlich 20€ pro Monat für die Gartenpflege.

    Im Mietvertrag oder als Teil einer Betrisbkostenvereinbarung?

    Zitat

    Wir nutzen den Garten aber nicht da wir im 2.Stockwerk wohnen und einen großen Balkon haben.


    Das spielt keine Rolle und haben Sie bereits bei Unterzeichnung gewußt.
    Mal Hüh, mal Hot geht leider nicht. Rechtssicherheit steht auch einem Vermieter zu.

    Zitat


    1. Würden Sie empfehlen den Mietvertrag zu ändern und die Gartennutzung ausschließen um dann den Mietpreis zu senken und keine Nebenkosten für die Gartennutzung zahlen oder kann der Vermieter dann auch anderweitig die Miete erhöhen

    Eine Mietvertragsänderung können Sie immer anstreben. Ob mit Erfolg, wer weiß!

    Zitat


    2. Wir zahlen pauschal 20 € pro Montat für die Gartenpflege. Ist das rechtens oder muss der Vermieter die Kosten einzeln aufzählen und auch nachweisen und keine Pauschale festlegen?

    Wenn diese Kosten als Pauschale im Mietvertrag vereinbart wurden, bedarf es keines Nachweises.
    Ist die Gartenpflege im Rahmen einer Betriebskostenvereinbarung vorhanden, dürfte es keine Pauschale sein, denn Betriebskosten sind immer nachweisbar abzurechnen.

    Die Gartenpflege führen nämlich die Nachbarn im 1.Stockwerk durch und die zahlen auch nicht diese 20 €

    Zitat


    3. Jetzt will uns der Vermieter noch 20 € im Montat für die Treppenreinigung aufbrummen. Ist das rechtens?

    Siehe Berny

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