Hallo an alle Mitglieder,
ich hoffe Ihr könnt mir bei einem Fall helfen. Ich beziehe mit meiner Freundin eine 500 km entfernte 2 Zimmer Wohnung (ca. 50 qm) die komplett möbliert ist, auf Grund eines Jobwechsels. Ich suchte mir extra eine Wohnung mit Möbeln, damit wir erstmal in Ruhe umziehen und uns an die neue Umgebung gewöhnen können.
Doch nun die ersten Probleme... Der Mietvertrag wurde unterschrieben, doch wir zeihen erst in einem Monat um. Die Miete beträgt 475 Euro kalt. Nun dachte ich mir, wie es immer so üblich ist, zahlen wir Nebenkosten, die dann anteilig nach dem jeweiligen Verbrach und einige kleine umlagefähige Kosten davon abgezogen, am Ende des Jahres miteinander verrechnet werden. Die Vermiter legten mir den Vertrag vor und alles schien in Ordnung zu sein. Doch nun stellt sich heraus, dass warmes Wasser mittels eines Durchlauferhitzers erwärmt wird. Also nicht in den Nebenkosten mit drin, sondern in unseren seperaten Stromkosten beinm energieversorger. OK damit waren wir einverstanden. Für die Heizung gibt es eine Pauschale und wird nicht verbrauchsabhängig sein. Ich dachte mir, gut für uns, dann wird es im Winter zu unserem Vorteil immer warm sein. Vor einigen Tagen wurde ich stutzig und fragte nochmal nach. Das Wasser ist nicht in den Nebenkosten im Vertrag mit drin gewesen und wird seperat nochmal obendrauf gerechnet, nachdem er 3 Monate meinen Verbrauch beobachtet und dann mit uns einen Betrag ausmacht. Warmmiete also 690 Euro plus Kaltwasser (ohne Stromkosten da seperat über einen Energieversorger)? Hier die Vertragsseite mit den Nebenkosten (Ist das so rechtens?):
4 Miete und Betriebskosten
4.1 Die Vertragsparteien vereinbaren folgende Miete:
a) Grund-/Nettomiete 475,-
b) Pauschale für die Heizkosten 90.-
c)Pauschale für die Betriebskosten Nebenkosten 75,00
d)Zusatzpauschale für 2. Mieter 50,-
monatlicher Zahlungsbetrag zurzeit 690,- Euro/Monat
4.2 Neben der Grund-I Nettomiete sind sämtliche Betriebskosten gem. § 2 der Betriebs-
kostenverordnung in der jeweils gültigen Fassung anteilmäßig vom Mieter zu tragen.
Dies sind insbesondere folgende Kostenarten:
die öffentlichen Lasten, hier Grundsteuer
die Kosten der Wasserversorgung
die Kosten der Entwässerung, insbesondere Oberflächen- und Abwasser
die Kosten des Betriebes der zentralen Heizungsanlage
die Kosten der Straßenreinigung und Müllentsorgung
die Kosten der allgem. Beleuchtung
die Kosten der Schornsteinreinigung
die Kosten der Sach- und Hausversicherungen
die Kosten der Wartung, Reinigung, und Überprüfung von Hausanschlüssen,
Be- und Entwässerungssystemen, elektr. Leitungen und
Anlagen, Anlage und Leitungen sowie Gasleitungen.
4.3 Nebenkosten
Von den Gesamt- Nebenkosten trägt der Mieter anteilmäßig z.Zt. 75,- € / Monat
4.4 Sofern Betriebskosten nach Vertragsabschluss neu entstehen, ist der Vermieter nach
vorheriger Ankündigung in Textform berechtigt auch diese auf die Mieter umzulegen.
Die Umlage ist nur zulässig für die Zeit ab Ankündigung an den Mieter.
4.5 Da keine Vorauszahlungen auf die Betriebskosten erfolgen, sondern die Zahlung in
Form einer Betriebskostenpauschale vereinbart wurde ist der Vermieter berechtigt,
Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform , die eine Begründung
und Berechnung der Erhöhung enthält auf die beiden Parteien umzulegen.
Der Mieter schuldet den auf ihn entfallenden Teil der Umlage mit Beginn des auf die
Erklärung folgenden übernächsten Monats.
Soweit die Erklärung darauf beruht, dass sich die Betriebskosten rückwirkend erhöht
haben, wirkt sie auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten, höchstens
jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahres zurück,
sofern der Vermieter die Erklärung innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis von der
Erhöhung abgibt.
4.6 Der Mieter schließt mit der Energieversorgung XXX einen
Liefervertrag für Elektroenergie ab, und zahlt seine Kosten an Elektroenergie direkt
an die XXX Zähler XXX Der Mieter verpflichtet sich spätestens 3 Werktage
nach Einzug (Schlüsselübergabe) den Liefervertrag mit der XXX abzuschließen.
Der Mieter weist dem Vermieter den Vertragsabschluss nach.
Ich danke im Voraus für eure Antworten. Ach ja, es ist ein Zweifamilienhaus, bei dem wir eine Wohnung bewohnen werden.