Betriebskostenabrechnung - Nach jahrelang Geld zurück erhalten nun dicke Nachzahlung

  • Hi,

    ich bin nun etwas aus den Wolken gefallen. Mein vorheriger Vermieter (bin umgezogen) hat mir die Betriebskostenabrechnung für das letzte Jahr geschickt. Bisher habe ich immer Beträge von 15 bis etwas über 30€ zurückbekommen, nun muss ich auf einmal über 160€ nachzahlen. Wie sieht es mit dem Posten der Schädlingsbekämpfung aus? Darf das überhaupt abgerechnet werden? Wir hatten im letzten Jahr im ganzen Mehrfamilienhaus Bettwanzenbefall. Was kann ich tun?

    (Der Vermieter hat von der Mietkaution 150€ wegen eventueller Betriebskostennachzahlungen einbehalten, darf der das? Den Rest hat er ausbezahlt).

    Die letzten Abrechnungen füge ich mal bei:

    für 2010

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    für 2011

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    für 2012

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    Vielen Dank für's Anschauen :)

  • Hallo Kissen,

    die 2011er und 2012er weichen etwas voneinander ab wegen Wechsels der Software.
    Ich empfehle Dir, mit Excel eine Tabelle zu erstellen, wo Du dann die Preise der einzelnen Posten Jahr für Jahr miteinander vergleichen kannst.

    "Bisher habe ich immer Beträge von 15 bis etwas über 30€ zurückbekommen, nun muss ich auf einmal über 160€ nachzahlen."
    - Das nennt sich Mathematik unter Berücksichtigung der Preissteigerungen... und der nicht angepassten monatlichen Vorauszahlungen.

    "Wie sieht es mit dem Posten der Schädlingsbekämpfung aus?"
    - Wenn im Mietvertrag auf die Betriebskostenverordnung Bezug genommen wurde, sind diese Kosten auf den Mieter abwälzbar. Siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrkv/gesamt.pdf hier Punkt 17.

  • Wenn ich die Abrechnungen überflliege ist die Kostensteigerung auf höhere Wasser- und Abwasserkosten, sowie auf die in 2012 abgerechneten Kosten für die Heizungswartung und die Schädlingsbekämpfung zurück zu führen. Sowohl die Heizungswartung als auch die Schädlingsbekämpfung zählen zu den umlagefähigen Kosten, sofern diese im Mietvertrag vereinbart wurden.

  • Mal noch als Rückmeldung an die "Profis": Ich schrieb meinem Vermieter mit dem Hinweis darauf, dass die durchgeführte Schädlingsbekämpfung einmalig war und demzufolge nicht umlagefähig ist. Er hat dies eingeräumt, ich musste den Posten NICHT bezahlen, danke.

  • Mal noch als Rückmeldung an die "Profis": Ich schrieb meinem Vermieter mit dem Hinweis darauf, dass die durchgeführte Schädlingsbekämpfung einmalig war und demzufolge nicht umlagefähig ist. Er hat dies eingeräumt, ich musste den Posten NICHT bezahlen, danke.

    Wow, 1,88 € weniger.:cool:

  • Wow, 1,88 € weniger.:cool:

    Die 1,88€ vom Winterdienst gespart zu haben wäre in der Tat vernachlässigbar gewesen, die Insektenbekämpfung eine Zeile drüber mit 38,74€ nicht völlig ;)

  • Zitat

    Mal noch als Rückmeldung an die "Profis"

    Alle Wohnungen befallen von Bettwanzen, Sachen gibts...

    Kissen

    Es gibt unterschiedliche Urteile zu dem Thema.
    AG Offenbach, Urteil vom 20. September 2001, Az: 34 C 132/01 NZM 2002, 214: "Als Betriebskosten umlagefähig sind auch die Kosten einer einmaligen Schädlingsbekämpfung".

    ich würde sagen es ist im Regelfall nicht umlagefähig, es sei denn man kann dem Mieter nachweisen, dass er den Schädlingsbefall verursacht hat. In dem Fall schwer nachzuweisen, wenn "alle" befallen sind.

    Zu den 150 € von der Kaution einbehalten, sofern noch eine Abrechnung aussteht, also der Umzug z.B. Ende Februar war, und Januar / Februar erst nach Ende des Abrechnungsjahres abgerechnet werden können, ist dies eine faire und rechtlich saubere Sache und ja dann darf der VM dass.
    Steht jedoch keine Abrechnung mehr aus, muss über die Kaution final abgerechnet werden und zwar spätestens 6 Monate nach Auszug.

  • Die 1,88€ vom Winterdienst gespart zu haben wäre in der Tat vernachlässigbar gewesen, die Insektenbekämpfung eine Zeile drüber mit 38,74€ nicht völlig ;)

    Ups, in der Zeile vertan :o

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