Guten Tag,
ich habe folgendes Problem. Im September 2012 ist mein Schwiegervater verstorben und wir haben für Oktober die Kündigung der Wohnung eingereicht. Während wir die Wohnung geräumt haben, ist ein Wasserschaden entstanden, in folge Dessen u.a. die Wohnungstüre aufgebrochen wurde. Diesen Schaden haben wir an unsere Haftpflichtversicherung gemeldet. Die Haftpflichtversicherung hat sich an den Vermieter gewandt und ihm geraten, die Gebäudeversicherung in Anspruch zu nehmen ( Die mein Schwiegervater über die Nebenkosten anteilig bezahlt hat).
Diesem Rat ist der Vermieter nicht nachgekommen und hat uns im April eine Rechnung über 1000 Euro gestellt. Diese Rechnung haben wir an die Haftpflichtversicherung weitergegeben, welche dann den Schaden mit 400 Euro reguliert hat.
Der Vermieter fordert die restlichen 600 Euro von uns und ist jetzt auf die Idee gekommen, diesen Betrag mit der Nebenkostenabrechnung zu verrechnen. Laut dieser ergab sich ein Guthaben von 400 Euro. Nach Aufrechnung der offenen Rechnung ergibt sich eine Restforderung von 200 Euro an uns.
Ich kann mir nicht vorstellen, das diese Aufrechnung rechtens ist.
Laut Haftpflichtversicherung ist unsere Schuldigkeit jedoch getan und die Restforderung der 600 Euro ist unrechtmäßig.
Mein Schwiegervater war Zeit seines Lebens im Mieterschutzbund, dass bringt uns allerdings gerade wenig, da wir selbst keine Mitglieder sind.
Meine Frage ist nun, wie wir am Besten vorgehen. Ich denke, wir müssen auf jeden Fall Widerspruch einlegen, aber was passiert dann? Eigentlich wollen wir uns nicht gerichtlich mit ihr streiten, sehen aber auch nicht ein diese allem Anschein nach unrechtmäßige Forderung zu bezahlen. Schließlich sind wir schon für sämtlichen anderen Kram aufgekommen , den wir rein rechtlich sicherlich nicht hätten bezahlen müssen.
Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann!:)
Mit freundlichen Grüßen,
Lucerna