Beiträge von Lucerna

    Und genau das tat er in der NK-Abrechnung, da ist die Pos. HM doch nicht verkehrt.
    Den kompletten Schaden müsst ihr als Veruracher selbstverstänlich bezahlen.

    Ja, die Position Hausmeister ist wohl nicht verkehrt. Allerdings beinhaltet die Rechnung ja auch nicht nur seine Arbeit (und er hat 12 Stunden dafür gebraucht ne Tür einzubauen XD) , sondern Material (vermutlich Schrauben aus Gold) etc.
    zzgl. seinen Fahrtkosten.

    Letztendlich-und das ist witzig- geht es gar nicht um den Wasserschaden an sich, sondern nur um die vom Hausmeister mit voller Leidenschaft eingerammte Tür -.- Weil es halt durch die Kellerdecke tropfte. Da kann man jetzt drüber streiten ob das so nötig war. Schließlich ist in der Wohnung ansonsten nichts zu Schaden gekommen und im Keller auch nicht. Man hätte uns ja informieren können (wir wohnen quasi in der Nachbarschaft), oder einen Schlüsseldienst rufen können. Der wäre vermutlich günstiger gewesen als ~600 Euronen für die völlig zertrümmerte Türe+ Einbaukosten oooder mal kurz den Haupthahn abstellen wäre auch gegangen. Wir wurden durch den Nachmieter informiert, was nett war! Denn die Türe stand sperrangelweit offen und keiner war mehr da. Die Wertsachen standen ungesichert in der Wohnung. Wenigstens ist nichts weggekommen.

    Blöde Sache ist das, wir haben vorher für echt jeden Pups bezahlt und alle Fantasien des Vermieters erfüllt^^ Irgendwann ist man einfach genervt :( Und wenn wirklich die Gebäudeversicherung hätte einspringen müssen, dann hat er es ja irgendwie verbockt..wenn er seine Mieter schon für eine eben solche blechen lässt. Vielleicht hat die Gebäudeversicherung ja auch gefragt, warum man direkt mit der Tür ins Haus fallen muss, im wahrsten Sinne XD

    Wenn Sie den Wasserschaden verursacht haben, haben Sie auch alle damit verbundenen Kosten zu Tragen resp. Ihre Versicherung.
    Ist der Wasserschaden durch Fremdeinwirkung entstanden sind Sie dafür nicht haftbar.

    Erst wenn Sie hier dazu eindeutig Stellung nehmen, kann darüber weiter geredet werden.

    Wir haben den Schaden verursacht. Allerdings bin ich der Meinung, dass der Wasserschaden der Gebäudeversicherung gemeldet und die daraus entstehenden Kosten von dieser übernommen werden (für die mein Schwiegervater ja auch anteilig gezahlt hat). Wenn diese nun der Meinung wäre, einen Teil zurückfordern zu müssen (Da der Schaden fahrlässig entstanden ist), kann sie sich an meine Haftpflichtversicherung wenden. Allerdings hat eine Meldung an die Gebäudeversicherung allem Anschein nach nicht stattgefunden. Dafür kann ich ja nichts...

    Ich werde nun Widerspruch gegen die Rechnung einlegen und die 400 Euro Guthaben aus den Nebenkosten einfordern. Dazu werde ich jedoch noch einmal Rücksprache mit meiner Versicherung halten.

    1. Hat das eine mit dem anderen nichts zu tun und meiner Meinung nach "Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt".
    Das sagt mir zumindest mein gesunder Menschenverstand (ich weiss dass das nichts heißen muss..)

    2. Wenn sie streiten will, soll sie das doch bitte mit meiner Versicherung tun.
    Diese hat den Vermieter schließlich darauf hingewiesen, wie ein solcher Schaden eigentlich gemeldet werden muss, damit man ALLES ersetzt bekommt.


    Berny Das werde ich jetzt auch machen. Danke für die Antwort :)

    Hallo Kolinum,

    danke für Ihre Antwort. Der Vermieter ist der Meinung, dass die Hausmeisterkosten (immerhin ein Großteil der Rechnung)/ Materialkosten auch reguliert werden müssen. Laut Versicherung ist dies nicht der Fall bzw. hat der Sachbearbeiter unter der Berücksichtigung aller Posten diese 400 Euro errechnet. Hätte der Vermieter die Gebäudeversicherung beansprucht, hätte diese alle Kosten reguliert und sich ggf. bezüglich Regressansprüchen an meine Haftpflicht gewandt (so habe ich das Vorgehen jedenfalls per Internet recherchiert). Das hat er aber nicht getan und will das Geld von uns. Es ist nun für mich fraglich, ob er die Restforderung einfach mit dem Guthaben der Nebenkostenabrechnung verrechnen darf. Schließlich sind diese Rechnungen von einander unabhängig.

    Guten Tag,

    ich habe folgendes Problem. Im September 2012 ist mein Schwiegervater verstorben und wir haben für Oktober die Kündigung der Wohnung eingereicht. Während wir die Wohnung geräumt haben, ist ein Wasserschaden entstanden, in folge Dessen u.a. die Wohnungstüre aufgebrochen wurde. Diesen Schaden haben wir an unsere Haftpflichtversicherung gemeldet. Die Haftpflichtversicherung hat sich an den Vermieter gewandt und ihm geraten, die Gebäudeversicherung in Anspruch zu nehmen ( Die mein Schwiegervater über die Nebenkosten anteilig bezahlt hat).

    Diesem Rat ist der Vermieter nicht nachgekommen und hat uns im April eine Rechnung über 1000 Euro gestellt. Diese Rechnung haben wir an die Haftpflichtversicherung weitergegeben, welche dann den Schaden mit 400 Euro reguliert hat.

    Der Vermieter fordert die restlichen 600 Euro von uns und ist jetzt auf die Idee gekommen, diesen Betrag mit der Nebenkostenabrechnung zu verrechnen. Laut dieser ergab sich ein Guthaben von 400 Euro. Nach Aufrechnung der offenen Rechnung ergibt sich eine Restforderung von 200 Euro an uns.
    Ich kann mir nicht vorstellen, das diese Aufrechnung rechtens ist.

    Laut Haftpflichtversicherung ist unsere Schuldigkeit jedoch getan und die Restforderung der 600 Euro ist unrechtmäßig.

    Mein Schwiegervater war Zeit seines Lebens im Mieterschutzbund, dass bringt uns allerdings gerade wenig, da wir selbst keine Mitglieder sind.

    Meine Frage ist nun, wie wir am Besten vorgehen. Ich denke, wir müssen auf jeden Fall Widerspruch einlegen, aber was passiert dann? Eigentlich wollen wir uns nicht gerichtlich mit ihr streiten, sehen aber auch nicht ein diese allem Anschein nach unrechtmäßige Forderung zu bezahlen. Schließlich sind wir schon für sämtlichen anderen Kram aufgekommen , den wir rein rechtlich sicherlich nicht hätten bezahlen müssen.


    Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann!:)

    Mit freundlichen Grüßen,

    Lucerna

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