Hallo Leute bin neu hier im Forum , ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Es geht darum das mein ehemaliger Vermieter 150€ von meiner Kaution abziehen will, weil ich abgeblich das Fenstersystem kaputt gemacht hätte . Ich habe 3 Jahre in der Wohnung gelebt , seitdem ging das Küchenfenster nicht auf kippe und ich dachte das dies von der Bauart her so sei ! Ich möchte nicht etwas bezahlen was ich auch nicht kaputt gemacht habe . Was muss ich nun tuhen , könnt Ihr mir einen Rat geben ?
Angeblich Fenster kaputt gemacht Vermieter will von Kaution abziehen
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schimmelpilzwischer -
2. Juni 2013 um 06:16 -
Erledigt
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Es geht darum das mein ehemaliger Vermieter 150€ von meiner Kaution abziehen will, weil ich abgeblich das Fenstersystem kaputt gemacht hätte.
Also nichts Genaues weiß man nicht. Ich leider auch nicht.ZitatIch habe 3 Jahre in der Wohnung gelebt , seitdem ging das Küchenfenster nicht auf kippe und ich dachte das dies von der Bauart her so sei!
Ich hätte genau so gedacht.ZitatIch möchte nicht etwas bezahlen was ich auch nicht kaputt gemacht habe .
Richtig, ich auch nicht.ZitatWas muss ich nun tuhen , könnt Ihr mir einen Rat geben ?
Nicht zahlen!
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Nicht zahlen ist gut . Der Vermieter hat doch das Geld und gibt es nicht zurück ....Was soll ich machen ?
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Da der Vermieter, das erst vielleicht will sollten Sie die Pferde nicht jetzt schon scheu machen.
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Kolinum ich verstehe nicht genau was Sie meinen ? Können Sie mir vielleicht einen ausführlichen Rat geben , was würdet Ihr an meiner Stelle tun ?
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Zitat
was würdet Ihr an meiner Stelle tun ?
Den Vermieter schriftlich mitteilen, dass das Fenster seit dem Einzug nicht auf Kipp gestellt werden konnte und ich der Meinung war, dass das der Normalzustand ist. Sollte der Vermieter trotzdem die Reparatur von meiner Kaution bezahlen, wäre zu prüfen, ob dieser "Schaden" überhaupt zu den Kleinreparaturen zählt. Diese Kleinreparaturen müssten aber im Mietvertrag vereinbart sein.
Bleibt der Exvermieter stur, dann würde ich einen Mahnbescheid auf den Weg schicken. Infos dazu hier:
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=1478319-1370163566081&Command=start
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Ich habe 3 Jahre in der Wohnung gelebt , seitdem ging das Küchenfenster nicht auf kippe und ich dachte das dies von der Bauart her so sei !
Das ist nachvollziehbar. Bei der Rückgabe der Mietsache hätte dies dem VM auffallen müssen. Nachträgliche Reklamation halte ich hier für nicht berechtigt. Weiter. ==>> Mainschwimmer (nach vergeblicher Aufforderung Mahnbescheid). -
Zitat
Ich habe 3 Jahre in der Wohnung gelebt , seitdem ging das Küchenfenster nicht auf kippe und ich dachte das dies von der Bauart her so sei !
Das sieht man doch, also sehr schlechte Ausrede und völlig unglaubwürdig.ZitatIch möchte nicht etwas bezahlen was ich auch nicht kaputt gemacht habe .
Als Mieter stehst Du teilweise auch unabhängig einer Schuld in der Pflicht.ZitatWas muss ich nun tuhen
Tuhe bezahlen.Bei Einzug hat das Fenster bestimmt funktioniert, bzw. wurde von dir nicht reklamiert.
Was steht denn dazu im Ü-Protokoll ? -
@ fantastisch ich habe es nicht nötig hier im forum zu lügen , da ich euch nicht kenne ! Es ist tatsache das ich dachte dass das Fenster von der Bauart her nicht auf kipp geht . Die Ehefrau von meinem ehemaligen Vermieter hat mich einmal draussen angesprochen dass ich das Fenster öffnen soll wenn ich zuhause Koche , weil ich keine dunsthaube in der Küche hatte . Sie begründete dies so, das Russ sich über mein Küchenfenster bilde.Ich sagte zu Ihr, das ich mein Fenster nicht auf Kipp stellen kann . Daraufhin sagte Sie das ich es ebend ganz öffnen soll . Ich war sehr verärgert weil ich mir dachte , ob ich mir mitten im Winter einen abfrieren soll etc ! Habe Sie an dieses Gespräch erinnert und Sie verneinte dies und Stellte mich als Lügner da . Meine Kaution war 500 € und die wollen 150 € davon abziehen , will nicht für etwas aufkommen was ich nicht war . Ich bin jetzt überfragt und habe keine Ahnung was ich tuhen soll !
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Ob das Fenster auf "Kipp" zustellen geht oder nicht kann hier niemand beantworten.
Wir sind hier keine Hellseher. Also sollten Sie von vornherein die Möglichkeit der Beantwortung einer Frage prüfen.
Immerhin haben SIE ein Problem und wir werden es nicht zu unserem Eigenen machen. -
Hallo schimmelpilzwischer,
hast Du das Fenster jetzt mal besichtigen können; ist Dir der Fehler der Mechanik bekannt?
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Zitat
ob ich mir mitten im Winter einen abfrieren soll
Hast Du denn überhaupt was das abfrieren tuhet ?Zitathabe keine Ahnung was ich tuhen soll
Tuhe bezahlen oder tuhe kündigen, oder noch besser beides.
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