Betriebsstrom 3 Jahre alleine gezahlt

  • Nebenkostenabrechnung
    Mietbeginn 01.04.2010
    Ende des Mietverhältnisses : 31.04.2024
    EFH 100qm
    Anbau 55 qm
    Anbau nutzt Heizung mit ohne Warmwasser
    Wir sind am 14.5. ausgezogen also 17 Tage vor offiziellem Ende des Mietverhältnisses . Habe mir am 15 die Verbrauchswerte vom Strom notiert . Am 16. hatte ich fast vier KWH Stunden mehr . Am 17. genauso . Da die uneffiziente Ölheizung vom Nachbarhaus (angeblich nur 55 qm )mitgenutzt wird (gleicher Vermieter ) kam mir der Gedanke der sich auch bestätigte das ich seit Einzug vor 36 Monaten alleine den Strom der Heizung bezahlt habe . Alleine die veraltete Umwälzpumpe hat 115 Watt plus Brenner usw ... Istaabrechnung sind Betriebskosten wie folgt aufgeführt.
    60€ Schornsteinfeger
    ~190€ Verbrauchserfassung
    was ja durch den Verteilerschlüssel aufgeteilt wird.
    Wie lange kann ich dem Strom bemängeln und wie kann ich die anteilig kosten des Nachbarhauses ermitteln ?
    cirka 200 Watt x Heizperiodentage x 24 Stunden x 0,2725 € . Wieviel Anteil ???
    Kann ich auch anteilig die Zählermiete
    (7€/Monat ) meines Allgemeinstroms berechnen ? Wenn ja zu welchem Satz ?
    Auch Verzugszinsen ?

    Eigentlich musste der Vermieter davon wissen da es sein Elternhaus war und er ewig dort lebte und den Anbau seit 15 Jahren vermietet .
    Wäre es Betrug wenn er davon wußte ?
    Wie bekomme ich die genaue Größe unseres Hauses und des Nachbarhauses heraus ? Die Objekte sind von Ihm zum ersten Juni verkauft . Ich glaube die 100 qm lt Ista stimmen nicht und nebenan nur 55qm Wohnflache sind zu wenig angeben
    Verteiler : 155 Gesamt davon 100 wir und Nachbar 55 ...

    Einmal editiert, zuletzt von paetzel75 (30. Mai 2013 um 23:31)

  • Leider! Ihre Fragen zu beantworten würde die Kriterien einer unerlaubten Rechtsberatung erfüllen.
    Wenden Sie sich an eine Hilfe vor Ort, zumal die Unterlagen hierzu ebenfalls nötig sind.

  • wollte eigentlich nur wissen zu welchem Anteil der Nachbar beteiligt wäre und wie lange ich das rückwirkend geltend machen kann ?


    Das zu beurteilen kann nur an Ort und Stelle geschehen, am sichersten durch einen Fachanwalt, welcher allerdings viel mehr zuverlässige Infos bräuchte. Hinzu käme das Prozessrisiko.... über welchen Betrag reden wir hier denn eigentlich?

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