Nachmieter durch Vermieter abgelehnt trotz schutzwürdigem Interesse des Mieters

  • Hallo liebe Community,

    wir würden gerne wissen, ob dies so rechtens ist:

    Wir wohnen seit 2,5 Jahren in einer kleinen 3-Zimmer-Wohnung (68 m²). In dieser Zeit wurden unsere zwei Kinder geboren, womit die Wohnung zu klein wurde. Dann haben wir eine neue größere Wohnung gesucht und außerhalb von Deutschland gefunden (EU). Der Mietvertrag dort ist schon geschlossen.

    Im Internet liest man:
    "Auch eine erhebliche Vergrößerung der Familie durch Kinder kann als schutzwürdig angesehen werden."
    "+ Umzug aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt" (bei uns auch der Fall!)

    Wir haben also die Wohnung gekündigt und gleichzeitig einen Nachmieter gestellt. Der ist finanziell sehr gut gestellt und würde die Wohnung mit Mobiliar im Ist-Zutand sofort übernehmen.

    Der Vermieter lehnt jedoch *alle Nachmieter* ab: "Sie können keine Nachmieter stellen. Wir benötigen alle verfügbaren Wohnungen im Umkreis für sanierungsbetroffene Mieter zur Zwischen- oder Endumsetzung".

    Handelt es sich hier nicht um eine unberechtigte Ablehnung des Nachmieters?

    Ich bezweifle, dass der Vermieter wirklich andere Mieter in die Wohnung setzt. Ich gehe eher davon aus, dass er die Wohnung sanieren und hochpreisig vermieten wird.

    Was können wir tun?

  • Zitat

    Handelt es sich hier nicht um eine unberechtigte Ablehnung des Nachmieters?


    Nachmieter stellen kommt aus der Märchenwelt und hat mit Mietrecht nix zu tun, außer es ist explizit im MV vereinbart.

    Zitat

    Ich bezweifle, dass der Vermieter wirklich andere Mieter in die Wohnung setzt. Ich gehe eher davon aus, dass er die Wohnung sanieren und hochpreisig vermieten wird.


    Was interessiert dich das ?
    Hast Du nicht selbst genug an den Hacken ?

    Zitat

    Was können wir tun?


    Fristgerecht kündigen und ausziehen.


  • Was können wir tun?

    Aussitzen oder versuchen den Vermieter mit einer Abstandszahlung zum Wohlwollen zu bewegen. Rechtlich geht nichts.
    Drei Monate Kündigungsfrist sind zumutbar. Haben Sie jedoch einen Kündigungsverzicht zugestimmt, müssen für für diesern Unsinn auch bezahlen. Logisch!

  • Hallo vormieter,

    meinen Vorrednern schliesse ich mich an. Ich sehe keinen stichhaltigen Grund, Euch früher aus dem MV zu entlassen.
    Und die beiden Schwangerschaften trafen Euch sicherlich auch nicht aus heiterem Himmel.

  • Vielen Dank für eure Hinweise.

    Mhhh, da scheint das deutsche Mietrecht ja doch nicht an allen Stellen so mieterfreundlich zu sein, wie oft gepriesen wird =)

  • Mhhh, da scheint das deutsche Mietrecht ja doch nicht an allen Stellen so mieterfreundlich zu sein, wie oft gepriesen wird =)


    Es ist leider immer noch zu mieterfreundlich. Das sage ich Dir als langjähriger Mieter und auch Vermieter.

  • Zitat

    da scheint das deutsche Mietrecht ja doch nicht an allen Stellen so mieterfreundlich zu sein, wie oft gepriesen wird


    Es ist zu mieterfreundlich und zu vermieterverachtend !
    Warum wirst Du nicht einfach selbst ET ?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!