Beiträge von vormieter

    Hallo liebe Leute,

    hier eine Frage zur Rückgabe der Wohnung.

    1. Grundsatz: Wohnungsrückgabe im Zustand der Übernahme.
    2. wenn Fristen der Schönheitsreparaturen, speziell Malerarbeiten abgelaufen sind, dann sind diese auch auszuführen.

    Zitat

    - Feuchträume wie Küche, Bad, Dusche usw. alle 2-3 Jahre
    - Aufenthaltsräume wie Wohn-, Schlaf- und Esszimmer, Flur usw. alle 5 Jahre
    - Sonstige Räume wie Abstellkammern, Bügelzimmer usw. alle 7 Jahre

    • Wir haben die Wohnung unrenoviert übernommen.
    • Wir haben die Wohnung exakt 36 Monate bewohnt.

    Folglich (und hier hätten wir gerne eure Meinung):
    → Rückgabe im Einzugszustand, ohne komplette Renovierung

    Danke vielmals!

    PS: Fund zum Thema "es ist nur logisch, dass Fristen zur Instandhaltung auf null gesetzt werden, wenn sich das Mietverhältnis durch einen Neubezug ändert." Quelle


    --
    Nachtrag bzw. ergänzende Frage: An einem der Fenster pellt sich von innen die Farbe ab. Kann uns der Vermieter zwingen, das Fenster neu zu streichen? Wir haben den Schaden nicht zu vertreten. Ein Maler meinte, die Grundierung würde fehlen, die Arbeiten seien von vornherein nicht fachgerecht ausgeführt.

    Hallo liebe Community,

    wir würden gerne wissen, ob dies so rechtens ist:

    Wir wohnen seit 2,5 Jahren in einer kleinen 3-Zimmer-Wohnung (68 m²). In dieser Zeit wurden unsere zwei Kinder geboren, womit die Wohnung zu klein wurde. Dann haben wir eine neue größere Wohnung gesucht und außerhalb von Deutschland gefunden (EU). Der Mietvertrag dort ist schon geschlossen.

    Im Internet liest man:
    "Auch eine erhebliche Vergrößerung der Familie durch Kinder kann als schutzwürdig angesehen werden."
    "+ Umzug aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt" (bei uns auch der Fall!)

    Wir haben also die Wohnung gekündigt und gleichzeitig einen Nachmieter gestellt. Der ist finanziell sehr gut gestellt und würde die Wohnung mit Mobiliar im Ist-Zutand sofort übernehmen.

    Der Vermieter lehnt jedoch *alle Nachmieter* ab: "Sie können keine Nachmieter stellen. Wir benötigen alle verfügbaren Wohnungen im Umkreis für sanierungsbetroffene Mieter zur Zwischen- oder Endumsetzung".

    Handelt es sich hier nicht um eine unberechtigte Ablehnung des Nachmieters?

    Ich bezweifle, dass der Vermieter wirklich andere Mieter in die Wohnung setzt. Ich gehe eher davon aus, dass er die Wohnung sanieren und hochpreisig vermieten wird.

    Was können wir tun?

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