Hallo,
wir haben mit unserer Wohnung auch eine Einbauküche mit Spülmaschine gemietet. Seit einiger Zeit mehreren sich nun Rostflecken auf unserem Besteck (WMF Chromagan). Auf der Suche nach der Ursache stellten wir fest, dass die Beschichtung des unteren Geschirrkorbs an einer Stelle aufgeplatzt ist und rostet. Wir vermuten darin die Ursache für die Rostflecken am Besteck und baten unseren Vermieter, den Korb auszutauschen. Schließlich gehört er wie die Maschine zur Mietsache.
Der Vermieter vertritt jedoch die Ansicht, dass die Rostflecken am Besteck eine andere Ursache haben müssten und der Rost am Geschirrkorb lediglich ein Schönheitsfehler sei. Diesen müssten wir hinnehmen oder - wenn es uns zu sehr stört - selbst beheben. Wir sehen darin hingegen einen Mangel der Mietsache, der zudem weitere Schäden an unserem Eigentum (Besteck) nach sich zieht.
Es wäre wunderbar, wenn jemand die Sache rechtlich einzuschätzen und erläutern könnte, wer hier welche Ansprüche hat. Denn wir wollen weder, dass unser Besteck immer hässlicher wird, noch wollen wir es künftig von Hand spülen. Einen neuen Korb wollen wir jedoch auch nicht kaufen - damit könnten wir ja bei einem Auszug in einer neuen Wohnung ggf. nichts mehr anfangen. Außerdem bezahlen wir ja bereits Miete für die Spülmaschine, da sollte sie schon einwandfrei funktionieren.
Vielen Dank schon jetzt für die Hilfe!