Beiträge von steffen-stw

    Hallo Fantastisch und Berny,

    die Schadstelle am Korb ist etwa einen Zentimeter lang. Es finden sich im Internet einige Erfahrungsberichte von Leuten, die Ähnliches mit rostenden Körben in ihrer Spülmaschine erlebt haben, und das ebenfalls mit teurem WMF-Besteck. Ich kann natürlich auch nicht die Flugrost-Partikel bei ihrem möglichen Weg durch die Spülmaschine verfolgen und nachweisen, wo diese sich festsetzen.

    Und ja, wir haben auch eine Kleinreparaturenklausel im MV. Allerdings würde ein neuer Korb mit einem Preis von um die 100 Euro die dort festgelegte Kostenschwelle klar überschreiten. Von daher wäre der Korb Sache des Vermieters. Auch weiß ich nicht, warum die Rostgeschichte "völlig ausgeschlossen" sein soll. Es kann doch nur darum gehen, ob das ein unerheblicher Mangel ist oder ein erheblicher. Und darum, ob der Mieter ihn herbeigeführt hat oder nicht. Dann schaut man, ob der Mieter das als Kleinreparatur (Kostengrenze) tragen muss oder nicht.

    VG

    Danke, Berny und Syker, auch bei uns steht das Besteck bei der Reinigung hochkant in dem Kunststoffkorb. Das ist ja auch der Standard. Die Maschine läuft im Automatikmodus laut Anzeige ca. 2 Stunden, 20 Minuten, dann ist sie fertig. Nach Möglichkeit lassen wir sofort den Wasserdampf abziehen und räumen die Maschine dann aus.

    Meine zentrale Frage war allerdings: Wer bezahlt einen defekten Spülmaschinenkorb, der zur Mietsache gehört? Ganz unabhängig von dem Schaden am Besteck. Für Reparaturen an der Mietsache ist im Grundsatz (außer im Rahmen der Kleinreparaturklausel oder bei Verschulden des Mieters) der Vermieter zuständig. Das ist nun mal die Rechtslage. Und so ein Ersatzkorb kostet je nach Maschinenhersteller gut und gerne mal über 100 Euro.

    @Kolinium: Danke für diesen wahrlich netten Kommentar. Das ist ein Mietrechtsforum und kein Polemik-Forum. Außerdem handelt es sich bei unserem Besteck um WMF-Teile, wahrlich keine Billigmarke. In die Waschmaschine , wie von Ihnen angenommen, wollte ich es auch nicht stecken. Und "unbesehen" nimmt hier gar niemand irgendwen in die Pflicht.

    VG steffen-stw

    Hallo,

    wir haben mit unserer Wohnung auch eine Einbauküche mit Spülmaschine gemietet. Seit einiger Zeit mehreren sich nun Rostflecken auf unserem Besteck (WMF Chromagan). Auf der Suche nach der Ursache stellten wir fest, dass die Beschichtung des unteren Geschirrkorbs an einer Stelle aufgeplatzt ist und rostet. Wir vermuten darin die Ursache für die Rostflecken am Besteck und baten unseren Vermieter, den Korb auszutauschen. Schließlich gehört er wie die Maschine zur Mietsache.

    Der Vermieter vertritt jedoch die Ansicht, dass die Rostflecken am Besteck eine andere Ursache haben müssten und der Rost am Geschirrkorb lediglich ein Schönheitsfehler sei. Diesen müssten wir hinnehmen oder - wenn es uns zu sehr stört - selbst beheben. Wir sehen darin hingegen einen Mangel der Mietsache, der zudem weitere Schäden an unserem Eigentum (Besteck) nach sich zieht.

    Es wäre wunderbar, wenn jemand die Sache rechtlich einzuschätzen und erläutern könnte, wer hier welche Ansprüche hat. Denn wir wollen weder, dass unser Besteck immer hässlicher wird, noch wollen wir es künftig von Hand spülen. Einen neuen Korb wollen wir jedoch auch nicht kaufen - damit könnten wir ja bei einem Auszug in einer neuen Wohnung ggf. nichts mehr anfangen. Außerdem bezahlen wir ja bereits Miete für die Spülmaschine, da sollte sie schon einwandfrei funktionieren.

    Vielen Dank schon jetzt für die Hilfe!

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