Muss ich meine Telefonnummer bei der Kündigung mitteilen?

  • Hallo!!!

    Habe meine Wohnung ordentlich gekündigt....bin ich verpflichtet meine Telefonnummer dem Vermieter mitzuteilen, damit er eine Anzeige in die Zeitung machen kann, um die Termine auszumachen für die Wohnungsbesichtigung??? Bin ich überhaupt dazu verpflichtet, solange ich noch in der Wohnung wohne, Leute reinzulassen, um die Wohnung zu besichtigen???

    Vielen Dank!!!

  • Laut gesetzt musst du niemand in die Wohnung lassen, solange er/sie keinen Durchsuchungsbefehl hat. (Art. 13 Grundgesetz: unantastbarket der Wohnung)
    Das ist dann denke ich nur ein zuvorkommen des Mieters gegenüber den Vermieter.

    Zumindest kann ich mir nicht vorstellen, dass es da sonderregelungen gibt.

  • Bitte machen Sie sich zuerst mit den Gesetzen und Verordnungen vertraut, bevor Sie solche Klöpse loslassen.

    Und es heißt auch nicht Durchsuchungsbefehl sondern -beschluss.

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