Mieterhöhung um 20% auf inklusmiete ( Bruttokaltmiete) falsche berechnung?

  • Hallo.
    Ich und 5 weitere ( 6 Familienhaus) bekamen heute eine Schreiben ins Haus.
    und zwar geht es um eine Angleichung der miete am ortsübliche Vergleichsmiete.

    mir geht es hier um eine Rechnung ob diese so richtig vom Vermieter gemacht wurde.

    Ich habe eine feste Kaltmiete inkl Nebenkosten von 275 Euro laut Mietvertrag.
    Betriebskosten sind nicht aufgeführt, somit also auch keine Möglichkeit genau zu sagen wie die 275 aufgeteilt sind. Nebenkosten/Kaltmiete.

    mit dem schreiben heute soll die miete von derzeit 275 auf 330 Euro angehoben werden, zeitgleich wird jetzt auch die kosten der Nebenkosten mit angezeigt diese werden aber weiter als Inklusivmiete eingerechnet und für die Nebenkosten sind 0,7752 Euro /qm gerechnet.

    rechne ich jetzt 275 euro alte miete + 20% komme ich auf 330 Euro, soweit so gut diese 330 Euro wollen sie ja.

    nur rechne ich hier falsch, weil ich bin der Meinung von der miete alt 275 Euro muss erst mal die Betriebskosten abgerechnet werden, also 0,7752 Euro /qm * 65qm.
    somit komme ich auf Nettokaltmiete von 275 - 50,38 = 224,63 Euro

    somit dürfte doch nur auf den betrag von 224,63 die 20% angewendet werden oder ?

    bei meiner Rechnung würde ich auf eine neue miete von 320 Euro kommen und nicht 330 Euro.
    bei der Rechnung vom Vermieter würde ja so gesehen auch die Betriebskosten um 20% steigen.


    es geht mir nicht um die 10 euro aber hier im haus sind alles Rentner, und teilweise bis 90qm bei denen würde diese Rechnung von vermieter noch deutlicher ausfallen.

    und was hat das mit den 15 Prozent auf sich ? mal 15% mal 20% im BGB stehen ja die 20%.

    danke schon mal für eure infos.

    anbei kopie der mieterhöhung

  • Zitat

    und was hat das mit den 15 Prozent auf sich ?

    Das sind Monate, nicht Prozent!

    Deine andere Rechnung ist richtig, du wirst demnächst knapp 320,- Euro Miete (incl. kalter Nebenkosten) bezahlen müssen.

    Ich würde auf dieses Mieterhöhungsverlangen nicht reagieren und abwarten, ob der VM dahinter kommt, dass er nicht rechnen kann. Das solltest du auch den anderen Mietern im Haus raten.

  • Zitat

    Ich würde auf dieses Mieterhöhungsverlangen nicht reagieren und abwarten, ob der VM dahinter kommt, dass er nicht rechnen kann. Das solltest du auch den anderen Mietern im Haus raten.


    Das ist falsch. Ausgangspunkt für die Errechnung der Kappungsgrenze ist die Miete und die enthält bei einer Bruttokaltmiete nunmal die Nebenkosten. Daher darf die "komplette" Miete um 20% erhöht werden.

  • Das ist falsch. Ausgangspunkt für die Errechnung der Kappungsgrenze ist die Miete und die enthält bei einer Bruttokaltmiete nunmal die Nebenkosten. Daher darf die "komplette" Miete um 20% erhöht werden.


    Mich würde hier erstmal der Mietvertrag interesieren.

  • Die Fragestellung dieses Beitrags lautete nicht "Habe ich eine Bruttokaltmiete oder nicht?", sondern ob der Vermieter sich bei der Berechnung der Mieterhöhung vertan hat und das hat er nicht!

  • Onkelchen:

    "zeitgleich wird jetzt auch die kosten der Nebenkosten mit angezeigt ... die Nebenkosten sind 0,7752 Euro /qm gerechnet."
    - Gesetz? Papst? DIN-Norm?

    "rechne ich hier falsch, weil ich bin der Meinung von der miete alt 275 Euro muss erst mal die Betriebskosten abgerechnet werden, also 0,7752 Euro /qm * 65qm.
    somit komme ich auf Nettokaltmiete von 275 - 50,38 = 224,63 Euro"
    - Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Bruttokaltmiete , Zitat: "Die Frage, ob Steigerungen der Nebenkosten durch Mieterhöhungen auf den Mieter umgelegt werden können, änderte sich mit der Übernahme der Regelungen des Miethöhegesetzes in das BGB im Jahre 2001. Während vorher vertraglich vereinbart werden konnte, dass Steigerungen der Nebenkosten durch Mieterhöhungen an den Mieter weitergegben werden konnten, ist dies seit dem nicht mehr möglich.

    "somit dürfte doch nur auf den betrag von 224,63 die 20% angewendet werden oder ?"
    - Ja, falls dieser vom VM genannte ominöse %-Satz legal ist.

  • Der Vermieter will aber keine Steigerung der Nebenkosten an den Mieter weitergeben, sondern die Miete erhöhen.

    Hierbei ist es völlig egal, ob es sich um Bruttokaltmieten oder Teilinklusivmieten handelt.


    also laut dem urteil hat der vermieter recht bekommen und kann 20% auf die Bruttokaltmiete hauen.

    dies ist natürlich eine gute art die 20% regel zu umgehen, werden ja in Zukunft nur noch Bruttokaltmieten gemacht um bei einer Mieterhöhung eine bessere ausbeute zu bekommen.

    gut wie dem auch sei.
    ich habe mal mein Mietvertrag beigelegt.

    hatte gestern schon mal mit 2 hier aus dem haus gesprochen.

    finde ich schon knüppeldick ich für mein teil komme damit klar rest aber wie gesagt alles Rentner, die jetzt teils bis zu 900 Euro/Jahr mehr zahlen sollen.

  • Zitat

    Hierbei ist es völlig egal, ob es sich um Bruttokaltmieten oder Teilinklusivmieten handelt.


    Korrekt

    Zitat

    finde ich schon knüppeldick ich für mein teil komme damit klar rest aber wie gesagt alles Rentner, die jetzt teils bis zu 900 Euro/Jahr mehr zahlen sollen.


    Nur dass der VM jahrelang zu billig vermietet hat, darüber will wieder niemand was wissen.

  • Nur dass der VM jahrelang zu billig vermietet hat, darüber will wieder niemand was wissen.

    sorry, ohne jetzt weiter drauf ein zu gehen, kennen sie den zustand des Hauses?

    nein.

  • Zitat

    also laut dem urteil hat der vermieter recht bekommen und kann 20% auf die Bruttokaltmiete hauen.

    dies ist natürlich eine gute art die 20% regel zu umgehen, werden ja in Zukunft nur noch Bruttokaltmieten gemacht um bei einer Mieterhöhung eine bessere ausbeute zu bekommen.


    Man darf dabei nicht vergessen, dass bei einer vereinbarten Bruttokaltmiete über die Jahre hinweg die reine Nettokaltmiete sinkt.
    Wenn z.B. vor 10 Jahren der Nebenkostenanteil bei einer 250€ teuren Wohnung vielleicht noch bei 30€ lag, liegt dieser Nebenkostenanteil mittlerweile evtl. bei 35 oder 40€. Bei einer Mieterhöhung der Bruttokaltmiete werden damit sowohl die Mietpreissteigerungen berücksichtigt, wie auch die mittlerweile gestiegenen Nebenkosten.

    Zitat

    sorry, ohne jetzt weiter drauf ein zu gehen, kennen sie den zustand des Hauses?


    Nein, aber dafür liegst du auch nach der saftigen Erhöhung noch unterhalb des Mietspiegels. Was wäre denn besser? Alle 2 Jahre die Miete um ein paar Prozent hoch? So kann der Mieter besser kalkulieren, aber unterm Strich kommt es ihn teurer.
    Trotzdem fehlt in dieser Mieterhöhung die Spanneneinordnung. Das ist in vielen Städten sehr kompliziert und fehlt hier völlig. Ich würde den Vermieter um den schon angebotenen Mietspiegel bitten. Wenn die Miete allerdings immer noch unterhalb der untersten Spanne liegt, dann stehen die Chancen schlecht.


  • Trotzdem fehlt in dieser Mieterhöhung die Spanneneinordnung. Das ist in vielen Städten sehr kompliziert und fehlt hier völlig. Ich würde den Vermieter um den schon angebotenen Mietspiegel bitten. Wenn die Miete allerdings immer noch unterhalb der untersten Spanne liegt, dann stehen die Chancen schlecht.

    den Mietspiegel kann ich ja online einsehen das ist alles soweit ok. von 4,38 bis 5,63 euro ich zahle ab 1.8 dann 5,08 euro

    insoweit sage ich auch nichts weil seit einzug wurde die miete nie hoch gesetzt, mag aber auch dadran liegen das der vermieter gestorben ist und den das nie gejugt hat, der erbe hat dann aber gleich eine Hausverwaltung beauftragt um alles zu regeln.
    die kosten wollen auch gedeckt sein, für mich gings erst mal nur ob die Rechnung so ok ist, in mein fall geht es um ca 10 Euro/Monat, in anderen fällen ein wenig mehr.

    wenn die Rechnung so aber ok ist, ist ja alles ok.

    zumindest kann ich jetzt anrufen und der Hausverwaltung sagen sobald die tür im Wohnzimmer in Ordnung gebracht wurde werde ich ihnen das ding unterschreiben, den da warte ich jetzt nach 5 anrufen und 6 Jahre immer noch drauf ;)

  • der Hausverwaltung sagen sobald die tür im Wohnzimmer in Ordnung gebracht wurde werde ich ihnen das ding unterschreiben,


    Ob sich die HV auf diesen Handel/Nötigung/"Erpressung" einlassen wird?

  • Ob sich die HV auf diesen Handel/Nötigung/"Erpressung" einlassen wird?

    dann schlage ich denen eine Mietkürzung von 55 Euro vor:cool:, wenn die Tür nicht in Ordnung gebracht wird.
    ich denke nicht das ich das jetzt schon gut 6 Jahre dulden muss und immer drauf warte bis mir das teil mal entgegen kommt.
    geschweige den das ich sie nicht richtig zu bekomme und somit die wärme im winter nicht im Wohnzimmer halten kann.

    bei einzug sah es schon so aus. ( habe ich auch vom einzug bilder von )
    bild im anhang ist aktuell

  • Hier wärst du vermutlich besser bedient, wenn du den Vermieter unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung aufforderst und Selbstvornahme und Verrechnung mit der Miete ankündigst.

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