Hallo zusammen,
ist eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 400 € zu Mietbeginn zulässig, wenn der Vermieter gleichzeitig als Hausverwalter und Wohnungsvermittler auftritt? Ist das nicht eine versteckte (wenn auch "schmale") Provision, die sicherlich in diesem Fall nicht zulässig wäre? Wie hoch darf eine solche Verwaltungskostenpauschale grundsätzlich sein?
Herzliche Grüße
ecomeback