nach Einzug wird Wohnung verkauft

  • Hallo,


    ich bin vor 2,5 Monaten in eine Wohnung eingezogen zur Miete. Seit 2 Tagen weiß ich das die Wohnung verkauft wird und heute waren schon die ersten "Interessenten" da.

    Wenn ich gewusst hätte das die Wohnung verkaufgt wird hätte ich den Vertrag nicht unterschrieben. Miterschutz sagt ich soll warten bis ich was schriftliches in der Hand halte...

    Mir gehts darum das ich in der jetzigen Wohnung ein 4 stelligen Betrag investiert habe (Umzugskosten, möbel, küche etc.)

    Wenn ich jetzt wegen Eigenbedarf raus muss. Wer ersetzt mir den finanziellen schaden? Ich glaube das es keine Hals über Koipfentscheidung war oder ist eine Wohnung zu verkaufen...

  • Miterschutz sagt ich soll warten bis ich was schriftliches in der Hand halte...


    ... um Dich dann hier noch mal zu melden, direkt mit copy and paste.

  • ... um Dich dann hier noch mal zu melden, direkt mit copy and paste.

    das wäre ja dann im schlimmsten Fall die kündigung.

    Ich find das voll hart jemanden einziehen zu lassen dann ihn in den seilen hängen zu lassen ob der jetzt drin bleiben kann oder nicht. Vor allem die Kosten... nicht jeder Umzug gibt es zum Nulltarif und dann beim nächsten Umzug Markler gebühren etc....

    ich fühl mich vom jetztigen Vermieter arglistig getäuscht

  • Das gehört zur Grundausstattung der Bundesrepublik. Sollte man aber wissen.

    Ja langsam glaube ich auch das man mit guten manieren und freundlichkeit der Depp bist. Arschloch sein und mit Ellenbogen durch den Tag gehen ist man wohl besser dran.

    Was würdet ihr noch wegen meiner Situation tun?

  • himbel:

    "Ja langsam glaube ich auch das man mit guten manieren und freundlichkeit der Depp bist."
    - ... naja, ...

    "Arschloch sein und mit Ellenbogen durch den Tag gehen ist man wohl besser dran."
    - Nee, besser wäre ... aber lassen wir das...

    "Was würdet ihr noch wegen meiner Situation tun?"
    - Wie gesagt, abwarten und Tee trinken. Und diese URL notieren.

  • himbel:

    "Ja langsam glaube ich auch das man mit guten manieren und freundlichkeit der Depp bist."
    - ... naja, ...

    "Arschloch sein und mit Ellenbogen durch den Tag gehen ist man wohl besser dran."
    - Nee, besser wäre ... aber lassen wir das...

    "Was würdet ihr noch wegen meiner Situation tun?"
    - Wie gesagt, abwarten und Tee trinken. Und diese URL notieren.

    Ich hab was gefunden was passend ist:
    https://forum.mietrecht.de/thread/368-wohnung-wird-verkauft/

    Auch der Erwerber vermieteten Wohnraums muß sich die Erwartung des Mieters auf den längeren Bestand des Mietverhältnisses ebenso zurechnen lassen. Vorausetzung ist, dass das Mietverhältnis, in welches der Erwerber gemäß § 566 Abs. 1 BGB auf Vermieterseite durch den Eigentumswechsel eingetreten sind, besondere Umstände aufweist, die eine kurzfristige Kündigung nach Übernahme (Erwerb) des Objektes als widersprüchlich zum früheren Verhalten auf Vermieterseite erscheinen lassen. Solche Umstände liegen insbesondere dann vor, wenn der Mieter erst relativ kurzfristig vor dem Erwerb mit hohen Kosten in die Wohnung eingezogen ist. Die Kündigung wegen Eigenbedarf greift in diesem Fall nicht durch, wie es das LG Arnsberg 6. Zivilkammer, Beschluß vom 4. Dezember 1992, Az: 6 T 508/92 ausdrückte. Der Erwerber handelt dann gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Das Gericht ließ offen, ob die Kündigung auch dann noch als treuwidrig zu beurteilen wäre, wenn die Erwerber den Mietern von vornherein eine Abstandssumme im Hinblick auf ihre Investitionen in der Wohnung und die durch einen doppelten Umzug innerhalb eines knappen Jahres veranlaßten Mehrkosten angeboten hätten. (LG Arnsberg a.a.O.)

  • Hallo himbel


    Auch wenn das für dich jetzt eine unangenehme Situation ist,
    solltest du erstmal abwarten ob der Käufer die Wohnung überhaupt selber nutzen will.
    In Zeiten der nicht vorhandenen Guthabenzinsen und günstigen Bauzinsen ,
    sind ETW als Kapitalanlage sehr gefragt.


    Die Kündigung wegen Eigenbedarf greift in diesem Fall nicht durch, wie es das LG Arnsberg 6. Zivilkammer, Beschluß vom 4. Dezember 1992, Az: 6 T 508/92 ausdrückte.

    Ob diese Urteil für dein Fall richtungsweisend sein kann hängt von mehreren Faktoren ab.
    Zum einen vom Gerichtsbezirk (hier LG Arnsberg)
    es kann also sein das ein AG welches dem LG nicht untergeordnet ist ganz anders entscheidet.
    Und der m.E. wichtigere Faktor das Alter des Urteil aus dem Jahre 1992 (über 20 Jahre alt),
    in der Zwischenzeit hat es mehrere Mietrechtsreformen gegeben,
    sodass u.U. die gesetzlichen Rahmenbedingungen anders sind.

    Außerdem sind diese Urteile Einzelfallsentscheidungen und keine Gesetze,
    sodass du sehr wahrscheinlich auch erst einmal klagen müsstest,
    was ein erhebliches Kostenrisiko bergen kann.


    VG Syker

  • Zitat

    Wenn ich jetzt wegen Eigenbedarf raus muss. Wer ersetzt mir den finanziellen schaden?


    Niemand
    Wer hätte dem lieben VM die entgangenen Mieten ersetzt wenn er nicht vermietet hätte ?

  • Danke syker für die antwort. Ich wart mal ab.

    Fantastisch

    Ja der Vermieter kann ja auch befristet vermieten oder mit dem Hinweis in nahe Zukunft die Wohnung zu veräußern. Es gibt ja auch menschen die ja befristet was suchen.?!

    Ich sehe hier das durch vorenthaltung von Informationen mich als Mieter in glauben ein langfristiges Mietverhältnis eingehen zu können in die irre geführt worden zu sein. Auch der Vermieter weiß das umzugkosten und einrichtungskosten ja variabel gestaltet werden können je nach dem wie lang man vor hat in der wohnung wohnen zu wollen oder zu können.

  • Zitat

    Ich sehe hier das durch vorenthaltung von Informationen mich als Mieter in glauben ein langfristiges Mietverhältnis eingehen zu können in die irre geführt worden zu sein.


    Wieso ?
    Du hast doch noch keine Kündigung bekommen.
    Kann es sein, dass Du einfach ein Schwarzseher bist ?

  • Wieso ?
    Du hast doch noch keine Kündigung bekommen.
    Kann es sein, dass Du einfach ein Schwarzseher bist ?

    nein noch keine, und ja ich bin ein Schwarzseher. Vielleicht koch ich es heißer als es gegessen wird. Das wäre natürlich das beste.

  • Dann haste jetzt ja Glück, dass die unerträglichen Hausierer-Gestalten der GEZ der Vergangenheit angehören.


    Hast wohl nicht aufgepassr? Die sind/waren nicht von der GEZ, sondern von den Landesrundfunkanstalten.

  • Ich bin natürlich kein TV Schwarzseher. Ich gehöre zu denen die immer vom schlimmsten ausgehen.

    Was bedeutet eigentlich Umwandlung? Ich hab gelesen eine Umwandlung bedeutet von Mietwohnung in Eigentumswohnung. ABer das ist mir auch zu schwammig. Wie sieht es es aus im Falle einer Wohnungsübernahme eines Famielienmitgliedes z.b. Vater tot, Kind übernimmt, Mietvertrag auf Kind umgeschrieben. Ist das auch eine Umwandlung?

  • Zitat

    Ist das auch eine Umwandlung?

    Nö!! Das ist eine Wohnungsübernahme! Wenn du dir den Schniedel wegmachen lässt und diverse andere Dinge gemacht werden, das nennt man auch Umwandlung.

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