Frage zur "Vereinbarung zur Zimmerübergabe"

  • Hallo zusammen,

    im Moment Wohne ich mit 2 weiteren Personen in einer Wohnung, die uns von unserem Arbeitgeber kostenpflichtig zur Verfügung gestellt wird. Unser Arbeitgeber ist nicht der Eigentümer der Wohnung.
    Mit unserem Arbeitgeber hat jeder eine sogenannte "Vereinbarung zur Zimmerübergabe" unterschrieben.
    In dieser sind unter anderem Dinge wie die Zimmernummer, Zeitraum des Bewohnen, monatlicher pauschaler Mietzins und Kündigungsfrist geklärt.
    Jetzt habe ich heute ein Mail von unseren Arbeitgeber bekommen, dass wir doch bitte die Küche aufräumen sollen und keine Handtücher im Bad auf dem Boden liegen lassen sollen!?!
    Wie sich herausgestellt hat waren der Eigentümer und ein Mitarbeiter des Facility Management in der Wohnung. Natürlich wusste niemand von uns 3 Bewohnern davon!
    Dürfen die da einfach so reinwandern ohne die Bewohner davor zu informieren bzw. die Erlaubnis einzuholen?
    Stehe ich durch diese "Vereinbarung zur Zimmerübergabe" in einem laut Gesetz definierten Mietverhältnis?
    Freue mich über jeden Rat.

    Liebe Grüße!

    2 Mal editiert, zuletzt von juggernau (24. Mai 2013 um 11:45)

  • Hallo juggernau,

    schlechtes Benehmen ist m.W. in keinem Gesetz näher definiert.

    "Wohne ich mit 2 weiteren Personen in einer Wohnung, die uns von unserem Arbeitgeber kostenpflichtig zur Verfügung gestellt wird. Unser Arbeitgeber ist nicht der Eigentümer der Wohnung."
    - OK.

    "Mit unserem Arbeitgeber hat jeder eine sogenannte "Vereinbarung zur Zimmerübergabe" unterschrieben.
    In dieser sind unter anderem Dinge wie die Zimmernummer, Zeitraum des Bewohnen, monatlicher pauschaler Mietzins und Kündigungsfrist geklärt."
    - Ich frage (mich), ob dies einem Mietvertrag gleichzusetzen ist.

    "Jetzt habe ich heute ein Mail von unseren Arbeitgeber bekommen, dass wir doch bitte die Küche aufräumen sollen und keine Handtücher im Bad auf dem Boden liegen lassen sollen!?!"
    - Falls das zutrifft UND es nicht von Euch Dreien (ehrlich!!) verursacht wurde, würde ich das dem AG so mitteilen und um seine Meinung dazu bitten.

    "Wie sich herausgestellt hat waren der Eigentümer und ein Mitarbeiter des Facility Management in der Wohnung. Natürlich wusste niemand von uns 3 Bewohnern davon!
    Dürfen die da einfach so reinwandern ohne die Bewohner davor zu informieren bzw. die Erlaubnis einzuholen?
    Stehe ich durch diese "Vereinbarung zur Zimmerübergabe" in einem laut Gesetz definierten Mietverhältnis?"
    - Leider kann ich juristischer Laie Dir kaum weiterhelfen - eher ein Anwalt für Strafrecht (oder kostenlos die Staatsanwaltschaft) wegen der Möglichkeit des Verdachts des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB).

  • Zitat

    In dieser sind unter anderem Dinge wie die Zimmernummer, Zeitraum des Bewohnen, monatlicher pauschaler Mietzins und Kündigungsfrist geklärt.

    Und das scheint wohl eher kein regulärer Mietvertrag nach dem Mietrecht, sondern ein Vertrag zu einem Wohnheim zu sein.

    Also treffen die Regeln des strengen Mietrechts hier nicht zu und in Wohnheimen (mit Zimmernummer wie im Hotel) ist auch ein Hausfriedensbruch nicht möglich.

  • Und das scheint wohl eher kein regulärer Mietvertrag nach dem Mietrecht, sondern ein Vertrag zu einem Wohnheim zu sein.
    Also treffen die Regeln des strengen Mietrechts hier nicht zu und in Wohnheimen (mit Zimmernummer wie im Hotel) ist auch ein Hausfriedensbruch nicht möglich.


    Das scheint mir auch so. Einen ähnlichen Fall hatten wir hier (auch) schon mal. Und der Mieter/Bewohner hatte eine Überwachungskamera aufgestellt, und das Video bei YT hochgeladen.:rolleyes:

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