Personenbezogene Abrechnung - VERMIETER sieht sich als eine Person

  • Hallo,

    ich wohne mit einem Kollegen zusammen privat im 1. Stock eines Hauses. Unter uns wohnen die Vermieter. Sie arbeiten in einer anderen Stadt, sind i.d.R. nur am Wochenende und im Urlaub da. Jetzt kam die Nebenkostenabrechnung, und sie zählen sich als eine Person. Die beiden sind verlobt (oder sogar verheiratet, haben noch unterschiedliche Nachnamen, aber muss ja nichts heißen?) und haben ein Kind im Alter von 4 Jahren. Da sie unter der Woche in der andern Stadt sind und da eine Wohnung haben, ist hier nur der Mann gemeldet. Ich weiß, dass alles bis 6 Wochen als Besuch gilt, wenn ich aber allein die Wochenenden zusammenzähle komme ich auf weit mehr. Da die Meldung in der Stadt de facto nicht zählt, müssten sie doch als 3 Personen gewertet werden, oder?

    Zweite Frage:

    Im Mietvertrag steht ,,personenbezogene,, Abrechnung. Trifft dies auf alle Punkte zu, die nicht durch Messgeräte erfasst werden, oder müssen Punkte wie z.B. Grundsteuer immer flächenbezogen berechnet werden?

    Danke schonmal

    Gruß Carsten Binder

  • Hallo Matthias


    Jetzt kam die Nebenkostenabrechnung, und sie zählen sich als eine Person.
    ...
    Ich weiß, dass alles bis 6 Wochen als Besuch gilt, wenn ich aber allein die Wochenenden zusammenzähle komme ich auf weit mehr.

    Das mit den 6 Wochen Besuch hast du falsch verstanden.
    Selbst wenn der Zeitraum auf 6 Wochen festgelegt wäre,
    was er so natürlich nicht ist,
    ist das an einem Stück gemeint.

    So wie ich dich aber verstanden habe
    ist der VM nur am WE im Haus und unter der Woche nicht.

    Hier zeigt sich auch mal wieder das Personen ein ungeeigneter Verteilerschlüssel ist.


    Im Mietvertrag steht ,,personenbezogene,, Abrechnung. Trifft dies auf alle Punkte zu, die nicht durch Messgeräte erfasst werden, oder müssen Punkte wie z.B. Grundsteuer immer flächenbezogen berechnet werden?

    Es wird abgerechnet wie im MV vereinbart,
    und wenn dort halt nur Personen steht gilt das für alle Posten.


    VG Syker

  • Hallo Matthias


    Das mit den 6 Wochen Besuch hast du falsch verstanden.
    Selbst wenn der Zeitraum auf 6 Wochen festgelegt wäre,
    was er so natürlich nicht ist,
    ist das an einem Stück gemeint.

    So wie ich dich aber verstanden habe
    ist der VM nur am WE im Haus und unter der Woche nicht.

    Hier zeigt sich auch mal wieder das Personen ein ungeeigneter Verteilerschlüssel ist.


    Es wird abgerechnet wie im MV vereinbart,
    und wenn dort halt nur Personen steht gilt das für alle Posten.


    VG Syker

    OK,

    heißt das, dass wir nichts dagegen tun können? Sollen wir es auf eine Klage ankommen lassen?

  • heißt das, dass wir nichts dagegen tun können? Sollen wir es auf eine Klage ankommen lassen?


    Ja klar, tausend Euronen für die Klage riskieren um evtl. fünfzig einzusparen...

  • Ohja, Personenschlüssel....

    Rein mathematisch betrachtet - wer verursacht verhältnismäßig mehr Kosten...

    2 Personen die sich an 356 Tagen im Jahr in ihrer Wohnung aufhalten?
    3 Personen die sich an 104 Tagen im Jahr in ihrer Wohnung aufhalten?

    hmm - grübel

    Ach Mist, jetzt hab ich den Urlaub vergessen.....

    4 Mal editiert, zuletzt von Gruwo (24. Mai 2013 um 13:17)

  • Zitat

    heißt das, dass wir nichts dagegen tun können?


    Zitat

    Sollen wir es auf eine Klage ankommen lassen?


    Das musst Du selbst entscheiden.
    Warum will man gegen einen korrekten Vertrag klagen ?
    Wie groß ist dann das Geschrei wieder bei der Niederlage und den Kosten ?

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