Hallo Berny, (@ all)
zwischen mir und dem Vermieter besteht kein Kontakt.
(Wenn ich da jetzt anrufen sollte, wird man mich verbale in eine Art Mosaik zerlegen...)
Das war schon bei der ersten fristlosen Kündigung der Fall.
(Hier konnte nur eine Angestellte-Sachbearbeiterin vermitteln, zu meinen Gunsten, ich nicht.)
Eine Einigung zu einem Auszugstermin gibt es derzeit nicht, nochmal zur Info:
Ich habe bereits in der vorhergehenden, 2. fristlose Kündigung (12/2012) ein Termin zur Wohnungsübergabe (02/2013) erhalten.
Jetzt geht es um die im Nachgang, im März eingereicht Räumungsklage.
Mitteilung vom Amtsgericht, Kenntnis zur Abschrift der im März eingegangen Räumungsklage, schriftliches Vorverfahren. - Erhalten
Ich befinde mich noch in der ersten zwei Wochenfrist eines schriftlicher Vorverfahrens.
Eine Räumungsfrist / einen Termin zur Räumung kann mir jetzt nur noch das Gericht einräumen?
Da die Klage bereits läuft, es aber noch kein Urteil gibt.
Die letzten Monatsmieten (05/04/03-2013) habe ich im übrigen gezahlt.
NACHTRAG:
Noch was anderes:
Ich habe eben meine Unterlagen gesichtet, dass Darlehen zur Abwendung der 1. fristlosen Kündigung wurde am 04/2010 beantragt und im 06/2010 bewilligt (Datum des Schreibens). Die erste Rate des zinslosen Dahrlehens war am (Druckfehler im Papier) 08/2009 fällig, das sollte wohl 08/2010 stehen.
Das bedeutet es liegen zwischen der ersten und der zweiten fristlosen Kündigung mehr als-wie 2 Jahre.
Ich haben, wenn möglich immer die Miete gezahlt, wenn 0€ auf den Konto eingehen, kann ich 0€ für die Miete abziehen.
Das ist keine Entschuldigung, lässt sich aber durch Kontoauszüge belegen.
Ein klassischer Mietnormade bin ich nicht, dass möchte ich nur festhalten.
NACHTRAG:
Soweit ich das jetzt sehe, wäre ein Darlehen sogar möglich, wenngleich ich mir dennoch keine großen Chance ausrechne... mir geht es jetzt um eine Schadensbegrenzung, auch im Sinne des Vermieters.
Der optimale Fall (auch für den Vermieter) wäre ein Darlehen.
Ausstehende Kosten bekommt der Vermieter schnellstmöglich erstattet.
Wenn es ein Darlehen gibt, muss der Vermieter auch weiter an mich vermieten, da die erste fristlose Kündigung DOCH außerhalb von 2 Jahren liegt? (...) Zugleich würde ich dafür Sorgen, dass das Amt ( ich bin nun nämlich auch im H4 Status) die Miete direkt überweist und somit abgesichert ist.
In Summe rein positiv für den Vermieter, er bekommt sein Geld UND weiterhin Mietzahlungen.
Mal schauen, ich stelle mich auf das schlimmste ein.
Die Wohnung kann ohne Urteil nicht geräumt werden?
Das heißt ich muss nicht damit rechnen das morgen GV+Schlüsseldienst vor der Tür steht?