Beiträge von Gollum

    Hallo Berny, (@ all)

    zwischen mir und dem Vermieter besteht kein Kontakt.
    (Wenn ich da jetzt anrufen sollte, wird man mich verbale in eine Art Mosaik zerlegen...)

    Das war schon bei der ersten fristlosen Kündigung der Fall.
    (Hier konnte nur eine Angestellte-Sachbearbeiterin vermitteln, zu meinen Gunsten, ich nicht.)

    Eine Einigung zu einem Auszugstermin gibt es derzeit nicht, nochmal zur Info:
    Ich habe bereits in der vorhergehenden, 2. fristlose Kündigung (12/2012) ein Termin zur Wohnungsübergabe (02/2013) erhalten.
    Jetzt geht es um die im Nachgang, im März eingereicht Räumungsklage.

    Mitteilung vom Amtsgericht, Kenntnis zur Abschrift der im März eingegangen Räumungsklage, schriftliches Vorverfahren. - Erhalten
    Ich befinde mich noch in der ersten zwei Wochenfrist eines schriftlicher Vorverfahrens.


    Eine Räumungsfrist / einen Termin zur Räumung kann mir jetzt nur noch das Gericht einräumen?
    Da die Klage bereits läuft, es aber noch kein Urteil gibt.

    Die letzten Monatsmieten (05/04/03-2013) habe ich im übrigen gezahlt.

    NACHTRAG:
    Noch was anderes:
    Ich habe eben meine Unterlagen gesichtet, dass Darlehen zur Abwendung der 1. fristlosen Kündigung wurde am 04/2010 beantragt und im 06/2010 bewilligt (Datum des Schreibens). Die erste Rate des zinslosen Dahrlehens war am (Druckfehler im Papier) 08/2009 fällig, das sollte wohl 08/2010 stehen.

    Das bedeutet es liegen zwischen der ersten und der zweiten fristlosen Kündigung mehr als-wie 2 Jahre.

    Ich haben, wenn möglich immer die Miete gezahlt, wenn 0€ auf den Konto eingehen, kann ich 0€ für die Miete abziehen.
    Das ist keine Entschuldigung, lässt sich aber durch Kontoauszüge belegen.

    Ein klassischer Mietnormade bin ich nicht, dass möchte ich nur festhalten.

    NACHTRAG:
    Soweit ich das jetzt sehe, wäre ein Darlehen sogar möglich, wenngleich ich mir dennoch keine großen Chance ausrechne... mir geht es jetzt um eine Schadensbegrenzung, auch im Sinne des Vermieters.

    Der optimale Fall (auch für den Vermieter) wäre ein Darlehen.
    Ausstehende Kosten bekommt der Vermieter schnellstmöglich erstattet.
    Wenn es ein Darlehen gibt, muss der Vermieter auch weiter an mich vermieten, da die erste fristlose Kündigung DOCH außerhalb von 2 Jahren liegt? (...) Zugleich würde ich dafür Sorgen, dass das Amt ( ich bin nun nämlich auch im H4 Status) die Miete direkt überweist und somit abgesichert ist.

    In Summe rein positiv für den Vermieter, er bekommt sein Geld UND weiterhin Mietzahlungen.

    Mal schauen, ich stelle mich auf das schlimmste ein.
    Die Wohnung kann ohne Urteil nicht geräumt werden?
    Das heißt ich muss nicht damit rechnen das morgen GV+Schlüsseldienst vor der Tür steht?

    Da dies scheinbar die zweite fristlose Kündigung innerhalb von 2 Jahren ist, ist die Kündigung nicht mehr "heilbar".
    Du musst also in jedem Fall ausziehen.


    Richtig. An eine solche Aussage habe ich bereits gedacht.
    Ich gehe auch davon aus, dass ich die Wohnung verlassen bzw. umziehen muss.

    Mein Vermieter (durch mich kontaktiert) wird mich zu 99% nicht weiter tragen wollen.

    Zum Mietrecht: Wie gehe ich jetzt vor?
    Ich suche mir also eine Wohnung und stimme dem Gericht und dem Vermieter zu?
    Ein Widerspruch wäre ja dann relativ sinnfrei? Oder?

    Da es noch kein Räumungsurteil gib, welche Räumungsfrist habe ich? Habe ich eine?
    Mir geht es darum, dass ich keine weiteren Räumungskosten verursache (sicherlich auch im Interesse des Vermieters) ich bin zahlungsunfähig.

    Mir wichtig, wäre das ein richtiger Weg? Ich würde jetzt wie folgt vorgehen:

    Morgen ein Institution aufsuchen und dennoch die Möglichkeiten eines Darlehens prüfen lassen.
    (Ich bin mir darüber im klaren das die Erfolgschancen gering sind.)
    Wenn ich eine Absage erhalten, gleich im Anschluss beim Amtsgericht vorsprechen und auch diese Information überbringe.

    Das richtige wäre also dann, beim Amtsgericht vorzusprechen und die Klage im vollem Umfang anzuerkennen (100% Schuldeingeständnis) und nur darum zu bitten mir eine Räumungsfrist einzuräumen?

    Hallo Community,

    ich hoffe ihr könnte mir helfen. Ich möchte mein Anliege kurz aber verständlich erklären.

    Innerhalb der letzten zwei Jahre, musste ich bereits ein Darlehen aufgrund einer fristlosen Kündigung (Mietzahlungsverzug) beantragen. Dieses Darlehen wurde anerkannt, ich konnte weiter in der Wohnung wohnen. Nun hatte ich (innerhalb von 2 Jahren) erneut eine fristlose Kündigung erhalten (Mietzahlungsverzug). Jetzt eine Mitteilung vom Amtsgericht, Kenntnis zur Abschrift der im März eingegangen Räumungsklage, schriftliches Vorverfahren.

    Meine Frage, ich möchte jetzt ein Darlehen zur Kostenübernahme beantragen.
    Soweit sollte das nicht möglich sein, da ich bereits innerhalb von 2 Jahren ein Darlehen bekommen habe?

    Wird bei dem Sachverhalt unterschieden zwischen, Darlehen für die Tilgung einer fristlosen Kündigung (1. Fall) und einem Darlehen zur Tilgung einer Räumungsklage, jetziger Fall?

    Kann mir dennoch ein Darlehen gewährt werden, um die Räumungsklage abzuwenden? Ich habe das so verstanden, dass das möglich ist, aber der Vermieter dennoch nicht auf die Räumung verzichten muss? Ich befinde mich noch in der ersten zwei Wochenfrist eines schriftlicher Vorverfahrens.

    Meine Fragen:
    1. Wie gehe ich vor, wenn mir kein Darlehen zugesprochen wird?
    2. Wie gehe ich vor, wenn mir ein Darlehen zugesprochen wird aber ich dennoch ausziehen muss?

    1. Kein Widerspruch einlegen und schnellstmöglich eine neue Wohnung suchen?
    2. Widerspruch einlegen und die Möglichkeit ersuchen, mir Zeit für den Wechsel einzuräumen?

    Es liegt noch kein Räumungsurteil vor.
    Kann der Vermieter durch einen GV dennoch die Wohnung räumen lassen?
    Ich habe gelesen das dass möglich wäre aber dem Vermieter (aus rechtlichen Gründen) nicht empfohlen wird.

    Vielen Dank und MfG
    Gollum

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