Vermieter verlangt NBK-Vorauszahlung + Kaution & ohne Beleg

  • Hallo liebe Community. Mein Vermieter und ich sind momentan auf Kriegsfuß.
    Die Nebenkosten im Jahre 2011 betrugen bei mir die Nachzahlung 1000Euro.
    Jetzt ziehe ich Ende Juni aus und der Vermieter will (inklusive dem Einbehalten der Kaution) von mir eine Vorauszahlung gemessen an der letzten Abrechnung für 2012 und 2013 beim Auszug verlangen.
    Was circa 1500 Euro beträgt - ohne einen Beleg.
    Darf er das ?
    Beziehungsweise muss ich der Vorauszahlung nachgehen?

    Er meinte nach Mietrecht müsse ich das, aber ich kann nichts finden.

    Vielen lieben Dank für jeden Rat .

  • Im Mietvertrag kann die Zahlung der Nebenkosten als Vorauszahlung oder als Pauschale vereinbart sein. Entscheidend ist also die Regelung im Vertrag. Wenn nichts im Mietvertag dazu steht, muß der Vermieter halt warten.

    BGB § 556 Vereinbarungen über Betriebskosten
    (1)......
    (2) Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (22. Mai 2013 um 15:31)

  • Im Mietvertrag kann die Zahlung der Nebenkosten als Vorauszahlung oder als Pauschale vereinbart sein. Entscheidend ist also die Regelung im Vertrag. Wenn nichts im Mietvertag dazu steht, muß der Vermieter halt warten.

    BGB § 556 Vereinbarungen über Betriebskosten
    (1)......
    (2) Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden. Vorauszahlungen für Betriebskosten dürfen nur in angemessener Höhe vereinbart werden.

    Also im Mietvertrag steht, dass ich 100 Euro jeden Monat voraus zahle.
    Und die habe ich auch gezahlt.
    Trotzdem will er noch was zusätzlich dazu.

  • Die Vorauszahlungen können natürlich angepasst werden, aber eben nur die Vorauszahlungen. Rückwirkend geht das nicht, da muß er sich schon bis zur Abrechnung gedulden.

  • Hallo Jang69,

    damit wir Dir nicht jede erforderliche INfo aus der Nase ziehen müssen:
    1. Was ist im MV wortwörtlich über Betriebskosten vereinbart?
    2. Umfang der Einzelposten?
    3. oder gem. BetrkVO?
    4. Mtl. Abschlags- bzw. Vorauszahlung?
    5. Wie hoch?

  • Hallo Jang69


    Was für Schritte könnte der Vermieter einleiten, wenn man nicht zahlt?

    Mahnbescheid,
    Räumungsklage,
    Pfändung beim Bürgen
    u.v.m.


    VG Syker

    :edit:
    ups sorry da war ich gedanklich in einem anderen Thema.
    So schnell geht das natürlich nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von Syker (22. Mai 2013 um 16:41) aus folgendem Grund: edit eingefügt

  • Wann kam denn die Abrechnung für den Abrechnungszeitraum 2011?
    War der Abrechnungszeitraum genau das Kalenderjahr?
    ggf. kann eine Nachzahlung für 2011 garnicht mehr verlangt werden, wenn die Abrechnung nach dem 31.12.2012 eingetroffen ist,
    Für 2012 und 2013 kann die Vorauszahlung nur angemessen erhöht werden, sprich 1000/12 pro Monat, nachträglich für 2012 geht dass nicht, hier muss der VM die Abrechnung abwarten. Dann kann er nachfordern bzw. mit der Kaution verrechnen.
    Wenn er die Abrechnung so spät bringt, ist es sein Problem für die geringere Vorauszahlung in Vorlage zu gehen.

    Ich würde hier keine Zahlung ohne Abrechnung leisten, aber schonmal das Geld zurücklegen damit Du es hast, wenn die Abrechnung kommt,
    sollte diese nicht fristgerecht 1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums bei Dir eingehen, brauchst Du eh nichts mehr nachzuzahlen.

  • Zitat

    Was für Schritte könnte der Vermieter einleiten, wenn man nicht zahlt?

    erstmal würde ich sagen keine, er muss eine Abrechnung erstellen für 2012 und für 2013.
    Zusammen mit der Forderung ggf. vorhandener Schäden in der Wohnung kann er diese dann geltend machen.

    Erst wenn Du dann nicht zahlst, musst Du Dir Gedanken über weitere Schritte machen.

  • Nein, ich bin nicht auf Räumungsklage gekommen. Das war angelehnt am vorherigen Kommentar.
    Es wurde ganz normal gekündigt - fristgerecht. Alles im grünen Bereich.
    Würde etwa das Recht auf Vorauszahlung befürworten , wenn man Mietrückstände hätte?

  • Nein, ich bin nicht auf Räumungsklage gekommen. Das war angelehnt am vorherigen Kommentar.
    Es wurde ganz normal gekündigt - fristgerecht. Alles im grünen Bereich.
    Würde etwa das Recht auf Vorauszahlung befürworten , wenn man Mietrückstände hätte?

    Nein, es würde nur die Angst des VM erklären seinem Geld nachlaufen zu müssen. Die Fragen oben haben Sie noch nicht beantwortet,
    wieso kommt die Abrechnung so spät dass keine Anpassung für 2012 erfolgt ist? Wann kam die Abrechnung 2011 und haben sie nachgezahlt?

  • Also die Abrechnungen kommen immer sehr sehr spät. Erst kurz vor Ablauf der Frist. Also die Abrechnung von 2011 ist erst im November 2012 angekommen.
    Deswegen erst die Erhöhung im Jahre 2013.
    Und ja die Nachzahlung wurde komplett bezahlt. Auch wenn die Überzeugung groß ist, dass da mächtig was faul war.

  • Also die Abrechnungen kommen immer sehr sehr spät. Erst kurz vor Ablauf der Frist. Also die Abrechnung von 2011 ist erst im November 2012 angekommen.
    Deswegen erst die Erhöhung im Jahre 2013.
    Und ja die Nachzahlung wurde komplett bezahlt. Auch wenn die Überzeugung groß ist, dass da mächtig was faul war.

    und was ist nun mit der Erhöhung?
    Wenn die Abrechnung bei Ihnen erst im November ankommt können Sie erst ab Januar 2013 eine Erhöung der Vorauszahlungen tätigen.
    Ist den ein solches Erhöhungsbegehren mit der Abrechnung 2012 einhergegangen.

    Wieder einer , den man alles aus der Nase ziehen muß. Wenn Sie also nicht selbst sich ein wenig bemühen, wird das nix.
    Hier ist kein Sozialamt welches in der Pflicht ist.

  • Ich verstehe das Problem nicht . Bin neu hier und kenne mich nicht aus.
    Ich habe noch keine Abrechnung von 2012.
    Nur von 2011 und die kam erst Ende 2012, deswegen die Erhöhung zu Anfang 2013 - diese bezahle ich auch seit Januar (von 100 Euro auf 200)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!