Kann auch nicht sein
Das ist klar und richtig. Mehr brauchen Sie auch nicht zu zahlen. Erst mit der Abrechnung 2012, welche noch bis zum 31.12. 2013 Zeit hat, könnte im Ergebnis dessen eine Neufestsetzung der Vorauszahlungen erfolgen. Bis dahin muß sich der Vermieter gedulden.
........von mir eine Vorauszahlung gemessen an der letzten Abrechnung für 2012 und 2013 beim Auszug verlangen.
Die Abrechnung 2012 und 2013 liegt noch garnicht vor. Wie will er wohl daran etwas messen?
Ignorieren Sie diesen Mist einfach.
Danke für Ihre Mühe.
Er misst es an der Nachzahlung von 2011.
Aber wenn die Abrechungen immer erst 11 Monate später kommen , ist das doch nicht meine Schuld wenn die Vorauszahlungen pro Monat nicht früh genug angehoben wurden ,oder?