Mein Vermieter hat mir die Heizung und die Warmwasserversorgung abgestellt. Er behauptet, ich hätte noch aus 2008 Mietschulden in Höhe von ca. 1500 € und hat mir eine fristlose Kündigung zum 15.01.2010 geschickt. Ein Gerichtstermin ist für den 15.06.2010 anberaumt (diesem Termin sehe ich gelassen entgegen, da ich keine Mietschulden habe und eigentlich noch vom Vermieter ca. 1000,- € als Rückzahlung von Nebenkosten zu bekommen habe).
Mein Vermieter setzt mich nun unter Druck und will mich rausekeln, indem er die Heizung und das Warmwasser abgestellt hat. Meine schriftlichen Abmahnungen ( unter Zeugen zugestellt ) ignoriert er einfach. Alle Briefe, die ich ihm zugestellt habe, finden sich am nächsten Tag wieder ungeöffnet in meinem Briefkasten.
Was kann ich tun ? Langsam wird es mir einfach zu kalt und ich möchte mich nicht provozieren lassen.
Kann ich die Polizei einschalten ?
Ist das Nötigung ? (schließlich will der Vermieter mich noch vor der Gerichtsverhandlung einschüchtern)
Kann ich irgendwo eine einstweilige Verfügung beantragen, um den Vermieter zu verpflichten, die Warmwasserversorgung bis zu Gerichtstermin bereit zu stellen ?
Bei dem Gerichtstermin eht es nur um die fristlose Kündigung. Muß ich nun meinerseits eine Klage gegen den Vermieter einreichen ?
Kann ich Schadenersatz fordern ? Muß ich eine Schadenersatzforderung ausdrücklich in einer Abmahnung ankündigen und konkretisieren ?
Ich fühle mich im Moment echt hilflos und bin für jeden Tipp sehr dankbar.
Heizung und Warmwasser vom Vermieter abgestellt.
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Notfall -
15. Mai 2010 um 11:10 -
Erledigt
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Wenn Sie es selbst in die Wege leiten können, dann sollten Sie eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht beantragen. Für solche Fälle ist auch ein Notdienst bei Gericht.
Ansonsten bleibt nur das Abwarten bis zum Montag und die weitere Beauftragung Ihres Anwalts.
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Hallo Notfall,
"Mein Vermieter hat mir die Heizung und die Warmwasserversorgung abgestellt."
Das ist gesetzwidrig."Was kann ich tun ? Langsam wird es mir einfach zu kalt und ich möchte mich nicht provozieren lassen.
Kann ich die Polizei einschalten ?"
Nein, denn öfftl. Sicherheit ist nicht gefährdet."Ist das Nötigung ? (schließlich will der Vermieter mich noch vor der Gerichtsverhandlung einschüchtern)"
Das sollte ab Montag Dein Anwalt überprüfen und ggf. Anzeige bei der StAnwsch. erstatten."Kann ich irgendwo eine einstweilige Verfügung beantragen, um den Vermieter zu verpflichten, die Warmwasserversorgung bis zu Gerichtstermin bereit zu stellen ?"
Ja, beim AG, durch Dich oder Deinen RA."Bei dem Gerichtstermin eht es nur um die fristlose Kündigung. Muß ich nun meinerseits eine Klage gegen den Vermieter einreichen ?
Kann ich Schadenersatz fordern ?"
Lass' das Deinen RA entscheiden."Muß ich eine Schadenersatzforderung ausdrücklich in einer Abmahnung ankündigen und konkretisieren ?"
Ich denke: nicht.
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