Mietvertrag bekommen. Bitte um Hilfe für "Schönheitsreperaturen" Klauseln.

  • Hallo,

    ich habe den Mietvertrag für eine Wohnung bekommen. Darin steht folgendes zum Thema Schönheitsreperaturen.
    Dabei bin ich mir nicht sicher was dies für mich bedeutet? Muss ich in jedem Fall die Wohnung renovieren wenn ich ausziehen werde? Ich dachte dies ist nichemehr rechtens. ICh müsste dann Tapeten abziehen, neu tapezieren, alles streichen usw.. Kann das sein?
    Auserdem gibt es noch einen Abschnitt indem steht ich muss Instandhaltungsmaßnahmen bis 100€ im Einzelfall selbst tragen. Ist dies okay?
    Ist mein erster Mietvertrag...


    Hoffe Ihr könnt mir helfen, da ich den Vertrag morgen unterschreiben sollte.

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  • Da scheinen mir noch einige Punkte nicht ganz koscher. Da lassen Sie sich mal vor Ort beraten. Warum morgen unterschreiben?
    Zeitdruck ist ein schlechter Ratgeber.

  • Da scheinen mir noch einige Punkte nicht ganz koscher. Da lassen Sie sich mal vor Ort beraten. Warum morgen unterschreiben?
    Zeitdruck ist ein schlechter Ratgeber.

    Ich habe vor 2 Wochen ueber Telefon und Email zugesagt. Samstag habe ich per Post den Vertrag erhalten. ich MUSS den Vertrag jetzt nicht morgen unterschreiben, aber sollte doch wenn ich am 1.6 einziehen will. Der Vertrag muss noch zurueckgeschickt werden und gegengezeichnet werden. Das dauert ja auch noch. Ich weis nicht was ich tun soll. Die Wohnung gehört einer grossen Tageszeitung.
    Habe heute auch noch ne guenstigere schoenere Wohnung gefunden doch leider wird da erst naechste Woche eine Entscheidung getroffen. Einfach den Vertrag nicht unterschreiben kann ich ja auvh nicht, wegen muendlichem Vertrag oder?

  • Zeitplanklauseln sind vom BGH gekippt wurden. Inwiefern die Abgeltungsklauseln noch anwendbar sind, weiss ich nicht. Wenn Du die Wohnung wieder verlässt, wäre es sowieso fair, sie so zu verlassen wie sie Dir übegben wurde. Genaues(!) Übergabeprotokoll sollte unbedingt gefertigt werden!
    Falls Rauhfaser an den Wänden sein sollte, dürfte Tapeten(neu)kleben wohl kaum ein Thema sein.
    Die Kleinreparaturklausel halte ich für i.O.

  • § 12, Punkt 7: Bedenken meinerseits

    Die Kosten der Zwischablesung soll der Mieter tragen. Das ist nicht zulässig. Damit ergibt sich für mich die Frage:
    Ist das etwa ein befristeter Vwertrag oder gar einer mit Kündigungsverzicht über einen bestimmten Zeitraum

  • Also von Kuendigungsfrist steht nichts im Vertrag. Weiter steht darin, dass die Mietdauer unbegrenzt ist. Also nicht befristet.
    Eigebtlich ginge es nur um Den Teil 13. Doch jetzt interessiert mich nun auch hier was dieser Paragraph bedeutet. Ich versteh es nicht. Was ist eine Zwischenabrechnung bzw Zwischenablesung?

  • Hallo deep


    Muss ich in jedem Fall die Wohnung renovieren wenn ich ausziehen werde? Ich dachte dies ist nichemehr rechtens.

    Starre Fristen sind nichtig, bei dir handelt es sich aber um Empfehlungen (im allgemeinen ...).
    Auch eine Renovierungspflicht am Ende des MV besteht nicht,
    allerdings musst dann ggf. anteilig (fiktive)Kosten (Quotenabgeltungsklausel) an den VM zahlen.
    Diese Quotenklauseln sind zulässig.



    ICh müsste dann Tapeten abziehen, neu tapezieren, alles streichen usw.. Kann das sein?

    Die Aufzählung beinhaltet zwar alle dir auferlegten Arbeiten,
    ob die Arbeiten auch nötig sind ist im Einzelfall zu prüfen.
    Tapeten ab und neu tapezieren ist allgemein nicht so häufig nötig,
    meistens erst wenn schon sehr oft gestrichen wurde.



    Auserdem gibt es noch einen Abschnitt indem steht ich muss Instandhaltungsmaßnahmen bis 100€ im Einzelfall selbst tragen. Ist dies okay?

    Die Kleinreparaturenklausel betrifft Dinge die dem häufigen Zugriff des M unterliegen.
    Was darunter zu verstehen ist sollte da auch stehen, wie

    • eine Höchstsumme pro Fall (bei dir 100 €)
    • ein Jahreshöchstwert (oft 400 €)
    • ein Prozentsatz der Jahreskaltmiete (meist 8 %)


    Zitat von Kolonium

    Die Kosten der Zwischablesung soll der Mieter tragen. Das ist nicht zulässig.

    Die Zwischenablesungskosten sind - wenn im MV vereinbart (wie im fall des TE) - sehr wohl auf den M umlegbar.


    Ist mein erster Mietvertrag...

    Alles in allem ein MV wie er derzeit üblich ist.


    VG Syker

  • Da der Text des Scans zu klein ist und ich Augenkrebs befürchtete, habe ich den nur überflogen.

    Diese Quotenabgeltungsklausel könnte nicht mehr gültig sein. Sie hier: Unwirksamkeit unverständlicher Quotenabgeltungsklausel für Schönheitsreparaturen > Mietrecht > aufrechnung, bgh, bundesgerichtshof, fenster, frist, kaution, mieter, mietvertrag, renovierung, Schönheitsreparaturen, transparenz, vermieter, vertrag, WEG , was ein Anwalt dazu schreibt. Darum besser einen Mietrechtsanwalt vor Ort befragen, oder Augen zu und durch.


  • Die Zwischenablesungskosten sind - wenn im MV vereinbart (wie im fall des TE) - sehr wohl auf den M umlegbar.

    Ich korrigiere mich:
    Allerdings gibt es eine Ausnahme, so die Richter. Mieter und Vermieter können ausdrücklich im Mietvertrag vereinbaren, dass der Mieter eine solche Zwischenablesung zu zahlen hat.

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