firstlos gekündigt

  • Hallo Zusammen, stecke in einem "Spezialfall":

    Ich habe zum 30.03. fristlos gekündigt. Bisher hat meine ehemalige Vermieterin hierauf nicht reagiert. Wie lange kann / muss sie reagieren, wann kann ich also davon ausgehen, dass nix mehr passieren kann?

    Kann mir jemand hier im Forum dazu einen Hinweis geben?

    Grüße an alle die mitlesen

  • Na und? Was soll da nun passieren; ich weiß es nicht.

    Sie sollten auch über den Sinn einer Frage mal nachdenken, ob wildfremde Menschen damit überhaupt was anfangen können.

  • Ich habe zum 30.03. fristlos gekündigt. Bisher hat meine ehemalige Vermieterin hierauf nicht reagiert. Wie lange kann / muss sie reagieren, wann kann ich also davon ausgehen, dass nix mehr passieren kann?


    Nach Ablauf der Verjährungsfrist, also ab dem 01.01.2017.

  • Hallo "Erfahrener Benutzer"

    vielleicht überprüfen Sie selbst mal, ob eine Frage Sinn macht! Also: Fristlose Kündigung ist rechtlich sehr schwierig. Bei mir geht es um eine rechtliche Grauzone, die ich hier nicht ausbreiten will, das bespreche ich lieber mit meiner Anwältin!
    Die Vermieterin könnte also theoretisch gegen diese fristlose Kündigung vorgehen (z.B. ANWALTLICH) und damit würde PASSIEREN, dass ich noch mindestens 3 Monate weiter in der Miete hänge, einen Prozess am Hals habe und eventuell hier noch weitere Kosten auf mich zukommen und Ärger und Alles.

    Ist also nicht HARMLOS, klaro?

    Gruß
    Schwarzer Ritter

  • Hallo Berny,

    Danke für´s Ernstnehmen!

    Ich kenne mich nicht mit Fristen aus und habe bisher auch keine gefunden. Können Sie mir bitte schreiben, auf welche rechliche Grundlage Sie sich beziehen?

    Gruß vom Schwarzen Ritter

  • Hallo Schwarzer Ritter


    Also: Fristlose Kündigung ist rechtlich sehr schwierig. Bei mir geht es um eine rechtliche Grauzone, die ich hier nicht ausbreiten will, das bespreche ich lieber mit meiner Anwältin!

    Wenn du schon anwaltliche Hilfe hast,
    warum stellst die deine Fragen nicht deiner Anwältin?
    Hier bekommst du nur Meinungen von "Laien",
    aber keine Rechtsberatung.


    Und hier jetzt meine persönliche Meinung:

    Ich habe zum 30.03. fristlos gekündigt. Bisher hat meine ehemalige Vermieterin hierauf nicht reagiert.

    Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung in deinem Fall von dir ausgehend,
    die VM braucht also überhaupt nicht darauf zu reagieren.



    Wie lange kann / muss sie reagieren, wann kann ich also davon ausgehen, dass nix mehr passieren kann?

    Die allgemeine Verjährungsfrist ist dir schon genannt worden.
    Für versteckte Schäden an der Mietsache bist du "nur" 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache haftbar.

    Wichtig für dich ist m.E. das neben einem triftigen Grund für eine Außerordentliche Kündigung ohne Frist
    der Zugang der Kündigung bei der VM rechtsicher beweisbar ist, und die Mietsache dem VM zurückgegeben wurde.


    Die Vermieterin könnte also theoretisch gegen diese fristlose Kündigung vorgehen und damit würde PASSIEREN, dass ich noch mindestens 3 Monate weiter in der Miete hänge, einen Prozess am Hals habe und eventuell hier noch weitere Kosten auf mich zukommen und Ärger und Alles.

    Es könnte sogar noch wesentlich schlimmer kommen.
    Die einzelnen Möglichkeiten der VM
    (und ich habe als VM sehr viel Fantasie was dir passieren kann)
    wird dir deine Anwältin sicher erklärt haben.


    VG Syker

  • Zitat

    Die Vermieterin könnte also theoretisch gegen diese fristlose Kündigung vorgehen


    Theoretisch könnte sie dir auch die Krätze an den Ar.ch wünschen und keine Hände zum kratzen.
    Praktisch wird sie natürlich klagen, wenn keine Miete kommt, eigentlich ganz easy, oder ?

  • Zitat

    Hier bekommst du nur Meinungen von "Laien",


    Nur Meinungen, oder meist viel Selbsterlebtes ?

    Zitat

    (und ich habe als VM sehr viel Fantasie was dir passieren kann)


    Woher kommt die denn ?

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