Ich bin schon ausgezogen und erwarte eher, dass Sie nicht gegen mich vorgeht. Aber die Anspannung ist trotzdem da und ich würds gerne wissen.....
Beiträge von Schwarzer Ritter
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Hallo Berny,
Danke für´s Ernstnehmen!
Ich kenne mich nicht mit Fristen aus und habe bisher auch keine gefunden. Können Sie mir bitte schreiben, auf welche rechliche Grundlage Sie sich beziehen?
Gruß vom Schwarzen Ritter
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Hallo "Erfahrener Benutzer"
vielleicht überprüfen Sie selbst mal, ob eine Frage Sinn macht! Also: Fristlose Kündigung ist rechtlich sehr schwierig. Bei mir geht es um eine rechtliche Grauzone, die ich hier nicht ausbreiten will, das bespreche ich lieber mit meiner Anwältin!
Die Vermieterin könnte also theoretisch gegen diese fristlose Kündigung vorgehen (z.B. ANWALTLICH) und damit würde PASSIEREN, dass ich noch mindestens 3 Monate weiter in der Miete hänge, einen Prozess am Hals habe und eventuell hier noch weitere Kosten auf mich zukommen und Ärger und Alles.Ist also nicht HARMLOS, klaro?
Gruß
Schwarzer Ritter -
Hallo Zusammen, stecke in einem "Spezialfall":
Ich habe zum 30.03. fristlos gekündigt. Bisher hat meine ehemalige Vermieterin hierauf nicht reagiert. Wie lange kann / muss sie reagieren, wann kann ich also davon ausgehen, dass nix mehr passieren kann?
Kann mir jemand hier im Forum dazu einen Hinweis geben?
Grüße an alle die mitlesen
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