Renovierungskosten bei Auszug wie Mieterhöhung

  • Hallo Mietrechtler,

    Habe für 1,5 Jahre in einer 45m² Wohnung gewohnt, die vor dem Einzug gestrichen und gereinigt (Teppichboden gesäubert) wurde.
    Im Mietvertrag steht, dass Renovierungsarbeiten beim Auszug vom Mieter zu übernehmen sind.

    Die Teppichbodenreinigung von 300€ habe ich natürlich übernommen und sehe dies auch voll ein.
    Eine weitere Rechnung über 1800 € Renovierung (Streichen, Ausbesserung von Fließen, Ausbesserung/Reparatur von Türen Fußleisten) finde ich nach 1,5 Jahren weit überzogen und eine Frechheit.

    Die Übergabe fand statt und es wurde nichts bemängelt.
    Die Renovierung hat der Vermieter durchführen lassen, da dies ja im Vertrag stand, wie oben beschrieben.

    Ich habe eigentlich nicht damit gerechnet, dass ein Komplettanstrich nach 1,5 Jahren durchgeführt wird.

    Kann man so eine Rechnung anfechten oder gibt es hier keine Chance?

    Wenn man bedenkt, dass die Miete Warm 650 € betragen hat, komme ich nach 1,5 Jahren auf gut 100€ Renovierungskosten/Monat.
    Das kann doch wohl wirklich nicht wahr sein, oder?


    Vielen Dank für Tips etc.
    Matthias

  • Zitat

    dass Renovierungsarbeiten beim Auszug vom Mieter zu übernehmen sind.

    Mit welchen Worten ist diese Klausel wortwörtlich im Mietvertrag vereinbart?

    Zitat

    Ausbesserung/Reparatur von Türen Fußleisten) finde ich nach 1,5 Jahren weit überzogen und eine Frechheit.

    Waren denn an den Stellen Schäden?

    Zitat

    Die Übergabe fand statt und es wurde nichts bemängelt.

    Wurde das schriftlich bestätigt?

    Zitat

    Kann man so eine Rechnung anfechten oder gibt es hier keine Chance?

    Ohne weiterführende Informationen müsste ich meine Kristallkugel zu Hilfe nehmen.

    Zitat

    Das kann doch wohl wirklich nicht wahr sein, oder?


    Doch, das kann wahr sein.

  • Der Wortlaut im Mietvertrag:

    Renovierungsvereinbarungen:
    Die Übergabe erfolgt im renoviertem Zustand. Bei Auszug sind Decken und Wände - ungeachtet der tatsächlichen Mietdauer - von einer Fachfirma streichen zu lassen. Der Teppichboden ist nach Rücksprache mit dem Vermieter reinigen zu lassen.

    Bagatellschäden:
    Der Mieter trägt außerdem, ohne Rücksicht auf Verschulden, die Kosten kleinerer Instandsetzungsarbeiten an denjenigen Gegenständen und EInrichtungen, die seinem direkten und häufigen Zugriff unterliegen, wie Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz und Kocheinrichtungen, Fentsre und Türverschlüssen bis zu einem Betrag von jeweils 67 € pro Einzelfall und bis zu 400 € pro Jahr.

    Eine Übergabe fand statt und es wurden keine Mängel festgestellt!
    Der Vermieter meinte nur, dass Renovierungsarbeiten bald durchgeführt werden und sich diese um ein paar Hundert € belaufen würden. Da hätte ich ja nichts dagegen gesagt. Aber 1800 €!

    An den Stellen waren keine Schäden. Es wurden Fließen im Bad ausgetauscht, obwohl dies in der Übergabe nicht erwähnt wurde!

    Zusätzlich wurde die Übergabe nicht von mir durchgeführt, sondern von einem Freund.
    Ist dies überhaupt möglich/verbindlich? Könnte ich nicht sagen, dass eine Übergabe nicht stattgefunden hat, und somit ein Nachweis von Schäden / Bedarf an Renovierung nicht nachzuweisen ist?!?

    Vielen Dank schon im voraus!

  • Hallo mattias2912


    Renovierungsvereinbarungen:
    Die Übergabe erfolgt im renoviertem Zustand. Bei Auszug sind Decken und Wände - ungeachtet der tatsächlichen Mietdauer - von einer Fachfirma streichen zu lassen. Der Teppichboden ist nach Rücksprache mit dem Vermieter reinigen zu lassen.

    Ist das individuell vereinbart (evtl. handschriftlich) worden?
    Dann könnte das noch gültig sein,
    als Formularklausel ist die Vereinbarung m.E. nichtig,
    und müsstest weder renovieren noch die Kosten dafür tragen.



    Bagatellschäden:
    Der Mieter trägt außerdem, ohne Rücksicht auf Verschulden, die Kosten kleinerer Instandsetzungsarbeiten an denjenigen Gegenständen und EInrichtungen, die seinem direkten und häufigen Zugriff unterliegen, wie Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz und Kocheinrichtungen, Fentsre und Türverschlüssen bis zu einem Betrag von jeweils 67 € pro Einzelfall und bis zu 400 € pro Jahr.

    Halte ich als Formularklausel auch für Fragwürdig,
    i.d.R. ist dies auf 8% der Jahreskaltmiete begrenzt.
    (dazu gibt es wohl auch ein Urteil des BGH)



    Eine Übergabe fand statt und es wurden keine Mängel festgestellt!
    An den Stellen waren keine Schäden. Es wurden Fließen im Bad ausgetauscht, obwohl dies in der Übergabe nicht erwähnt wurde!

    Zusätzlich wurde die Übergabe nicht von mir durchgeführt, sondern von einem Freund.
    Ist dies überhaupt möglich/verbindlich? Könnte ich nicht sagen, dass eine Übergabe nicht stattgefunden hat, und somit ein Nachweis von Schäden / Bedarf an Renovierung nicht nachzuweisen ist?!?

    Die Übergabe hat eine von dir bevollmächtigte Person durchgeführt,
    das ist gelaufen und nichts mehr zu machen.


    VG Syker


  • Ist das individuell vereinbart (evtl. handschriftlich) worden?
    Dann könnte das noch gültig sein,
    als Formularklausel ist die Vereinbarung m.E. nichtig,
    und müsstest weder renovieren noch die Kosten dafür tragen.
    VG Syker

    Das steht so im Mietvertrag und ist nicht handschriftlich hinzugefügt.
    Das ist quasi fester Bestandteil des Vertrages.

    Also wenn keine Schäden vorliegen laut Übergabeprotokoll, kann man doch nicht einfach losrenovieren wie man will.
    Auch wenn das Streichen beim Auszug im Mietvertrag steht. Wenn ich das gewusst hätte, dass da 1800 € auf mich zukommen, hätte ich die Wohnung selber geweißt. Das hat der Vermieter aber explizit ausgeschlossen.

  • Hallo mattias2912,

    gibt es ein Protokoll bzgl. der Rückgabe der Mietsache?

    Ja, das gibt es.
    Da stehen keine Schäden drinnen, die renovierungsbedürftig sind.

    Muss sich die Renovierungsbedürftigkeit nicht am Übergabeprotokoll orientieren?
    Also nur wenn der Mieter darüber Bescheid weiß, dass es Mängel gibt, darf auch der Vermieter renovieren lassen.
    Oder habe ich das falsch verstanden?!?

  • Zitat

    Bei Auszug sind Decken und Wände - ungeachtet der tatsächlichen Mietdauer - von einer Fachfirma streichen zu lassen.

    Dieser Teil der Klausel dürfte vor keinem Gericht anerkannt werden, außer du hast mit deinem Vermieter in zähen Verhandlungen diesen Kompromiss gefunden. Dein Vermieter wollte zum Beispiel, dass du die ganze Wohnung mit einer Seidentapete versiehst.

    Zitat

    bis zu einem Betrag von jeweils 67 € pro Einzelfall und bis zu 400 € pro Jahr.

    Da sehe ich keinesfalls ein Problem, weil Kleinreparaturregelungen gesetzlich nicht bestehen und diese kleinen Summen durchaus im Rahmen der bisher vorliegenden Urteile sind: Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net

    Zitat

    Eine Übergabe fand statt und es wurden keine Mängel festgestellt! Der Vermieter meinte nur,

    Hier hätte der Vermieter seine Meinung schriftlich kundtun müssen, damit der Mieter darauf reagieren konnte. Danach hätte er nur noch bei verdeckten Mängeln eine Möglichkeit gehabt vom Mieter diese beseitigen zu lassen.

    Darum mein Tipp:

    Gehe zu einem Anwalt für Mietrecht und lasse den seinen Job machen. Da du sicherlich die Kaution noch nicht zurück hast, lohnt sich die Investition in diese Beratung mit Sicherheit

  • Zitat

    Ja, das gibt es.
    Da stehen keine Schäden drinnen, die renovierungsbedürftig sind.

    Dann ist doch alles klar. Du musst nicht renovieren, erst recht nicht den Handwerker bezahlen.

  • Dann ist doch alles klar. Du musst nicht renovieren, erst recht nicht den Handwerker bezahlen.


    So sehe ich das auch.
    Dass der VM den M abzocken würden wollte, hätte im Übergabeprotokoll schon vereinbart werden müssen. Jetzt damit zu kommen, quasi von hinten durch die Brust in's Auge, ist geradezu grotest. Gier frisst Hirn...:eek:

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