Beiträge von matthias2912

    Hallo mattias2912,

    gibt es ein Protokoll bzgl. der Rückgabe der Mietsache?

    Ja, das gibt es.
    Da stehen keine Schäden drinnen, die renovierungsbedürftig sind.

    Muss sich die Renovierungsbedürftigkeit nicht am Übergabeprotokoll orientieren?
    Also nur wenn der Mieter darüber Bescheid weiß, dass es Mängel gibt, darf auch der Vermieter renovieren lassen.
    Oder habe ich das falsch verstanden?!?


    Ist das individuell vereinbart (evtl. handschriftlich) worden?
    Dann könnte das noch gültig sein,
    als Formularklausel ist die Vereinbarung m.E. nichtig,
    und müsstest weder renovieren noch die Kosten dafür tragen.
    VG Syker

    Das steht so im Mietvertrag und ist nicht handschriftlich hinzugefügt.
    Das ist quasi fester Bestandteil des Vertrages.

    Also wenn keine Schäden vorliegen laut Übergabeprotokoll, kann man doch nicht einfach losrenovieren wie man will.
    Auch wenn das Streichen beim Auszug im Mietvertrag steht. Wenn ich das gewusst hätte, dass da 1800 € auf mich zukommen, hätte ich die Wohnung selber geweißt. Das hat der Vermieter aber explizit ausgeschlossen.

    Der Wortlaut im Mietvertrag:

    Renovierungsvereinbarungen:
    Die Übergabe erfolgt im renoviertem Zustand. Bei Auszug sind Decken und Wände - ungeachtet der tatsächlichen Mietdauer - von einer Fachfirma streichen zu lassen. Der Teppichboden ist nach Rücksprache mit dem Vermieter reinigen zu lassen.

    Bagatellschäden:
    Der Mieter trägt außerdem, ohne Rücksicht auf Verschulden, die Kosten kleinerer Instandsetzungsarbeiten an denjenigen Gegenständen und EInrichtungen, die seinem direkten und häufigen Zugriff unterliegen, wie Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz und Kocheinrichtungen, Fentsre und Türverschlüssen bis zu einem Betrag von jeweils 67 € pro Einzelfall und bis zu 400 € pro Jahr.

    Eine Übergabe fand statt und es wurden keine Mängel festgestellt!
    Der Vermieter meinte nur, dass Renovierungsarbeiten bald durchgeführt werden und sich diese um ein paar Hundert € belaufen würden. Da hätte ich ja nichts dagegen gesagt. Aber 1800 €!

    An den Stellen waren keine Schäden. Es wurden Fließen im Bad ausgetauscht, obwohl dies in der Übergabe nicht erwähnt wurde!

    Zusätzlich wurde die Übergabe nicht von mir durchgeführt, sondern von einem Freund.
    Ist dies überhaupt möglich/verbindlich? Könnte ich nicht sagen, dass eine Übergabe nicht stattgefunden hat, und somit ein Nachweis von Schäden / Bedarf an Renovierung nicht nachzuweisen ist?!?

    Vielen Dank schon im voraus!

    Hallo Mietrechtler,

    Habe für 1,5 Jahre in einer 45m² Wohnung gewohnt, die vor dem Einzug gestrichen und gereinigt (Teppichboden gesäubert) wurde.
    Im Mietvertrag steht, dass Renovierungsarbeiten beim Auszug vom Mieter zu übernehmen sind.

    Die Teppichbodenreinigung von 300€ habe ich natürlich übernommen und sehe dies auch voll ein.
    Eine weitere Rechnung über 1800 € Renovierung (Streichen, Ausbesserung von Fließen, Ausbesserung/Reparatur von Türen Fußleisten) finde ich nach 1,5 Jahren weit überzogen und eine Frechheit.

    Die Übergabe fand statt und es wurde nichts bemängelt.
    Die Renovierung hat der Vermieter durchführen lassen, da dies ja im Vertrag stand, wie oben beschrieben.

    Ich habe eigentlich nicht damit gerechnet, dass ein Komplettanstrich nach 1,5 Jahren durchgeführt wird.

    Kann man so eine Rechnung anfechten oder gibt es hier keine Chance?

    Wenn man bedenkt, dass die Miete Warm 650 € betragen hat, komme ich nach 1,5 Jahren auf gut 100€ Renovierungskosten/Monat.
    Das kann doch wohl wirklich nicht wahr sein, oder?


    Vielen Dank für Tips etc.
    Matthias

    Hallo Mietrechtler,

    ich habe seit heute auch so einen Fall.

    Habe für 1,5 Jahre in einer 45m² Wohnung gewohnt, die vor dem Einzug gestrichen und gereinigt (Teppichboden gesäubert) wurde.
    Im Mietvertrag steht, dass Renovierungsarbeiten beim Auszug vom Mieter zu übernehmen sind.

    Die Teppichbodenreinigung von 300€ habe ich natürlich übernommen und sehe dies auch voll ein.
    Eine weitere Rechnung über 1800 € Renovierung (Streichen, Ausbesserung von Fließen, Ausbesserung/Reparatur von Türen Fußleisten) finde ich nach 1,5 Jahren weit überzogen und eine Frechheit.

    Die Übergabe fand statt und es wurde nichts bemängelt.
    Die Renovierung hat der Vermieter durchführen lassen, da dies ja im Vertrag stand, wie oben beschrieben.

    Ich habe eigentlich nicht damit gerechnet, dass ein Komplettanstrich nach 1,5 Jahren durchgeführt wird.

    Kann man so eine Rechnung anfechten oder gibt es hier keine Chance?

    Wenn man bedenkt, dass die Miete Warm 650 € betragen hat, komme ich nach 1,5 Jahren auf gut 100€ Renovierungskosten/Monat.
    Das kann doch wohl wirklich nicht wahr sein, oder?


    Vielen Dank für Tips etc.
    Matthias

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