Hallo,
gegeben ist folgender Fall: Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten. Hinter dem Gebäude ein Hof und 19 Garagen. Der Mieter hat eine Wohnung (92 qm) im Hochparterre, die er mit 4 Personen bewohnt. Zusätzlich hat er direkt unter der Wohnung eine Garage und zwei Kellerräume. Im Mietvertrag ist geregelt, wie er Nebenkosten zahlen muß. Wassergeld wird als Pauschale erhoben. Die Garage wird als Garage genutzt und ein mal in der Woche wird ein Tisch aufgestellt und mit ein paar Freunden Karten gespielt. Ein Kellerraum ist mit Bar und Sitzplätzen ausgestattet, wo man feiern kann. Ein Kellerraum wird als Wasch, Trocken und Lagerraum genutzt. Die Nutzung ist nicht im Mietvertrag geregelt.
Bislang hat der Vermieter 148 Euro Nebenkosten und 25 Euro Wassergeld verlangt, aber nie eine Nebenkostenabrechnung gemacht.
Jetzt wurde das Gebäude verkauft und der neue Vermieter hat eine Nebenkostenabrechnung gemacht.
Jetzt meine Frage, damit ich eventuell Argumente habe und Belege (Gesetze/Urteile).
Ein Mieter wohnt alleine in einer Wohnung. Die Freundin ist aber ständig dort, obwohl die eine eigene Wohnung hat. Der Vermieter berechnet die Freundin aber nicht mit, da der Mieter sagt, Sie wohne ja nicht da und ist auch nicht immer da. Wie weise ich das nach, weil ich keine Lust habe deren Verbrauch (Entwässerung, Müll, Hausstrom werden pro Person berechnet) mit zu zahlen.
Alle anderen Kosten werden auf die Wohnfläche umgelegt und die Garagen werden nicht raus gerechnet. Im Mietvertrag steht: Die Umlage der unter Ziffer 9-13 genannten Kosten richtet sich nach der Quadratmeterzahl der Wohn- oder Nutzfläche.
Ich sehe aber nicht ein, die Grundsteuer oder Versicherung für die Garagen mit zu zahlen.
Das Wassergeld soll jetzt auch erhöht werden von 25 auf 90 Euro. Hier wird sich berufen auf den Satz im Mietvertrag: „Bei Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter gemäß § 560 BGB berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf die Mieter um zu legen.“ Kann der Vermieter jetzt einfach mehr Wassergeld verlangen?
Ausserdem bekam ich eine Abmahnung, weil sich jemand im Haus beschwerte. Ich darf den Keller nicht mehr als Partyraum nutzen. Grund war, das meine Gäste etwas laut waren, wenn man durch das Treppenhaus zur Toilette ging. Dummerweise haben auch zwei Gäste den Keller/Garage durch das Garagentor verlassen und haben in die Hofeinfahrt uriniert, was jemand gesehen hat. Ich habe dann vorgeschlagen, auf eigene Kosten eine Toilette im Keller ein zu bauen. Ich bekam dann schriftlich eine Vereinbarung, das man die nicht vertragsmäßige Nutzung der Kellerräume und der Garage als Partyraum duldet, wenn ich eine Toilette ein baue und die Änderung der Nebenkostenabrechnung (Wassergeldpauschale) in Personenabrechnung akzeptiere.
Ich nutze aber schon immer den Keller so und die Toilette ist ja mein Bier, die ich bei Auszug ja entfernen kann. Kann der Vermieter mir das verbieten und sogar kündigen, wenn ich das ignoriere?
Über ein paar Antworten würde ich mich freuen, vor allem wenn ich ein paar Links zum Nachlesen bekommen könnte. Im Netz habe ich dazu schon diverses gefunden, aber nichts was direkt passen würde.
Gruß
Uwe