Nebenkosten Änderung und diverse Fragen

  • Hallo,
    gegeben ist folgender Fall: Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten. Hinter dem Gebäude ein Hof und 19 Garagen. Der Mieter hat eine Wohnung (92 qm) im Hochparterre, die er mit 4 Personen bewohnt. Zusätzlich hat er direkt unter der Wohnung eine Garage und zwei Kellerräume. Im Mietvertrag ist geregelt, wie er Nebenkosten zahlen muß. Wassergeld wird als Pauschale erhoben. Die Garage wird als Garage genutzt und ein mal in der Woche wird ein Tisch aufgestellt und mit ein paar Freunden Karten gespielt. Ein Kellerraum ist mit Bar und Sitzplätzen ausgestattet, wo man feiern kann. Ein Kellerraum wird als Wasch, Trocken und Lagerraum genutzt. Die Nutzung ist nicht im Mietvertrag geregelt.
    Bislang hat der Vermieter 148 Euro Nebenkosten und 25 Euro Wassergeld verlangt, aber nie eine Nebenkostenabrechnung gemacht.
    Jetzt wurde das Gebäude verkauft und der neue Vermieter hat eine Nebenkostenabrechnung gemacht.
    Jetzt meine Frage, damit ich eventuell Argumente habe und Belege (Gesetze/Urteile).
    Ein Mieter wohnt alleine in einer Wohnung. Die Freundin ist aber ständig dort, obwohl die eine eigene Wohnung hat. Der Vermieter berechnet die Freundin aber nicht mit, da der Mieter sagt, Sie wohne ja nicht da und ist auch nicht immer da. Wie weise ich das nach, weil ich keine Lust habe deren Verbrauch (Entwässerung, Müll, Hausstrom werden pro Person berechnet) mit zu zahlen.
    Alle anderen Kosten werden auf die Wohnfläche umgelegt und die Garagen werden nicht raus gerechnet. Im Mietvertrag steht: Die Umlage der unter Ziffer 9-13 genannten Kosten richtet sich nach der Quadratmeterzahl der Wohn- oder Nutzfläche.
    Ich sehe aber nicht ein, die Grundsteuer oder Versicherung für die Garagen mit zu zahlen.
    Das Wassergeld soll jetzt auch erhöht werden von 25 auf 90 Euro. Hier wird sich berufen auf den Satz im Mietvertrag: „Bei Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter gemäß § 560 BGB berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf die Mieter um zu legen.“ Kann der Vermieter jetzt einfach mehr Wassergeld verlangen?
    Ausserdem bekam ich eine Abmahnung, weil sich jemand im Haus beschwerte. Ich darf den Keller nicht mehr als Partyraum nutzen. Grund war, das meine Gäste etwas laut waren, wenn man durch das Treppenhaus zur Toilette ging. Dummerweise haben auch zwei Gäste den Keller/Garage durch das Garagentor verlassen und haben in die Hofeinfahrt uriniert, was jemand gesehen hat. Ich habe dann vorgeschlagen, auf eigene Kosten eine Toilette im Keller ein zu bauen. Ich bekam dann schriftlich eine Vereinbarung, das man die nicht vertragsmäßige Nutzung der Kellerräume und der Garage als Partyraum duldet, wenn ich eine Toilette ein baue und die Änderung der Nebenkostenabrechnung (Wassergeldpauschale) in Personenabrechnung akzeptiere.
    Ich nutze aber schon immer den Keller so und die Toilette ist ja mein Bier, die ich bei Auszug ja entfernen kann. Kann der Vermieter mir das verbieten und sogar kündigen, wenn ich das ignoriere?
    Über ein paar Antworten würde ich mich freuen, vor allem wenn ich ein paar Links zum Nachlesen bekommen könnte. Im Netz habe ich dazu schon diverses gefunden, aber nichts was direkt passen würde.

    Gruß
    Uwe

  • Hallo kessie,

    "Der Mieter hat eine Wohnung (92 qm) im Hochparterre, die er mit 4 Personen bewohnt. Zusätzlich hat er direkt unter der Wohnung eine Garage und zwei Kellerräume. Im Mietvertrag ist geregelt, wie er Nebenkosten zahlen muß. Wassergeld wird als Pauschale erhoben."
    - OK.

    "Bislang hat der Vermieter 148 Euro Nebenkosten und 25 Euro Wassergeld verlangt,"
    - Was er verlangt, ist nebensächlich. Was interessiert, sind die genauen mietvertraglichen Vereinbarungen.

    "aber nie eine Nebenkostenabrechnung gemacht."
    - Dazu ist er aber verpflichtet - dann war er wohl im Plus mit seiner eigenen Kalkulation?

    "der neue Vermieter hat eine Nebenkostenabrechnung gemacht.
    Ein Mieter wohnt alleine in einer Wohnung. Die Freundin ist aber ständig dort, obwohl die eine eigene Wohnung hat. Der Vermieter berechnet die Freundin aber nicht mit, da der Mieter sagt, Sie wohne ja nicht da und ist auch nicht immer da. Wie weise ich das nach, weil ich keine Lust habe deren Verbrauch (Entwässerung, Müll, Hausstrom werden pro Person berechnet) mit zu zahlen."
    - Das bleibt Dir überlassen, ist aber ein altbekanntes Thema...

    "Alle anderen Kosten werden auf die Wohnfläche umgelegt und die Garagen werden nicht raus gerechnet. Im Mietvertrag steht: Die Umlage der unter Ziffer 9-13 genannten Kosten richtet sich nach der Quadratmeterzahl der Wohn- oder Nutzfläche."
    - Miteinrechnung der Garagenflächen, zumal die einzelnen Wohnungen wohl auch unterschiedliche Anzahl von Garagen haben dürften, halte ich für bedenklich, aber Richter mögen es auch unterschiedlich entscheiden...

    "Ich sehe aber nicht ein, die Grundsteuer oder Versicherung für die Garagen mit zu zahlen."
    - Würde ich auch grundsätzlich nicht.

    "Das Wassergeld soll jetzt auch erhöht werden von 25 auf 90 Euro. Hier wird sich berufen auf den Satz im Mietvertrag: „Bei Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter gemäß § 560 BGB berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf die Mieter um zu legen.“ Kann der Vermieter jetzt einfach mehr Wassergeld verlangen?"
    - afaik ja, aber angemessen und mit belastbaren Daten.

    "Ausserdem bekam ich eine Abmahnung, weil sich jemand im Haus beschwerte. Ich darf den Keller nicht mehr als Partyraum nutzen. Grund war, das meine Gäste etwas laut waren, wenn man durch das Treppenhaus zur Toilette ging. Dummerweise haben auch zwei Gäste den Keller/Garage durch das Garagentor verlassen und haben in die Hofeinfahrt uriniert, was jemand gesehen hat. Ich habe dann vorgeschlagen, auf eigene Kosten eine Toilette im Keller ein zu bauen. Ich bekam dann schriftlich eine Vereinbarung, das man die nicht vertragsmäßige Nutzung der Kellerräume und der Garage als Partyraum duldet, wenn ich eine Toilette ein baue und die Änderung der Nebenkostenabrechnung (Wassergeldpauschale) in Personenabrechnung akzeptiere.
    Ich nutze aber schon immer den Keller so und die Toilette ist ja mein Bier, die ich bei Auszug ja entfernen kann. Kann der Vermieter mir das verbieten und sogar kündigen, wenn ich das ignoriere?"
    - Die Abmahnung halte ich für berechtigt. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen kann das Mietverhältnis in der Tat gekündigt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (14. Mai 2013 um 18:59)

  • Hallo Berny,

    "Bislang hat der Vermieter 148 Euro Nebenkosten und 25 Euro Wassergeld verlangt,"
    - Was er verlangt, ist nebensächlich. Was interessiert, sind die genauen mietvertraglichen Vereinbarungen.

    "aber nie eine Nebenkostenabrechnung gemacht."
    - Dazu ist er aber verpflichtet - dann war er wohl im Plus mit seiner eigenen Kalkulation?

    Im Mietvertrag stehen die umlagefähigen Nebenkosten drin, was auch korrekt ist. Ebenso wie diese umgelegt werden, also auf Personen oder qm Wohn- oder Nutzfläche.
    Das der alte Vermieter keine Nebenkostenabrechnung gemacht hat, war vielleicht nicht OK, aber da der verstorben ist, werden wir wenig Erfolg haben.

    Der Vermieter berechnet die Freundin aber nicht mit, da der Mieter sagt, Sie wohne ja nicht da und ist auch nicht immer da. Wie weise ich das nach, weil ich keine Lust habe deren Verbrauch (Entwässerung, Müll, Hausstrom werden pro Person berechnet) mit zu zahlen."
    - Das bleibt Dir überlassen, ist aber ein altbekanntes Thema...

    Wer ist den in der Beweispflicht? Ich sehe die Freundin fast täglich kommen und gehen. Der Mieter sagt, Sie wohne nicht dort und der Vermieter sagt, er gehe nach dem was das Meldeamt Ihm sagt und falls ein Vermieter das freiwillig mitteilt.


    "Alle anderen Kosten werden auf die Wohnfläche umgelegt und die Garagen werden nicht raus gerechnet. Im Mietvertrag steht: Die Umlage der unter Ziffer 9-13 genannten Kosten richtet sich nach der Quadratmeterzahl der Wohn- oder Nutzfläche."
    - Miteinrechnung der Garagenflächen, zumal die einzelnen Wohnungen wohl auch unterschiedliche Anzahl von Garagen haben dürften, halte ich für bedenklich, aber Richter mögen es auch unterschiedlich entscheiden...

    Also kann ich erst mal verlangen, das die Garagen raus gerechnet werden? Ich habe selber eine Garage, die ich im Mietvertrag mit drin stehen habe. Dafür kann der Vermieter aber nichts verlangen, da im Mietvertrag ja "Wohn- oder Nutzfläche" steht?

    "Das Wassergeld soll jetzt auch erhöht werden von 25 auf 90 Euro. Hier wird sich berufen auf den Satz im Mietvertrag: „Bei Vereinbarung einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter gemäß § 560 BGB berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf die Mieter um zu legen.“ Kann der Vermieter jetzt einfach mehr Wassergeld verlangen?"
    - afaik ja, aber angemessen und mit belastbaren Daten.

    Der Vermieter hat mir die Nebenkostenabrechnung geschickt, wo auch das Wassergeld aufgelistet ist. Dann war eine Kopie der Wasserrechnung der Stadtwerke dabei und eine Kopie der neuen Abschlagszahlung mit der Preiserhöhung von den Stadtwerken. Gleichzeitig schrieb der Vermieter, das die Erhöhung zwar hoch wäre, aber ich durch ein Versäumnis des Vorbesitzers, dadurch in den letzten Jahren viel Geld gespart hätte. Im Prinzip ist das ja auch OK, aber fast 400% mehr?


    "Ausserdem bekam ich eine Abmahnung, weil sich jemand im Haus beschwerte. Ich darf den Keller nicht mehr als Partyraum nutzen. Grund war, das meine Gäste etwas laut waren, wenn man durch das Treppenhaus zur Toilette ging. Dummerweise haben auch zwei Gäste den Keller/Garage durch das Garagentor verlassen und haben in die Hofeinfahrt uriniert, was jemand gesehen hat. Ich habe dann vorgeschlagen, auf eigene Kosten eine Toilette im Keller ein zu bauen. Ich bekam dann schriftlich eine Vereinbarung, das man die nicht vertragsmäßige Nutzung der Kellerräume und der Garage als Partyraum duldet, wenn ich eine Toilette ein baue und die Änderung der Nebenkostenabrechnung (Wassergeldpauschale) in Personenabrechnung akzeptiere.
    Ich nutze aber schon immer den Keller so und die Toilette ist ja mein Bier, die ich bei Auszug ja entfernen kann. Kann der Vermieter mir das verbieten und sogar kündigen, wenn ich das ignoriere?"
    - Die Abmahnung halte ich für berechtigt. Bei wiederholten Zuwiderhandlungen kann das Mietverhältnis in der Tat gekündigt werden.

    Also darf ich den Keller nicht mehr als Partyraum nutzen, obwohl ich jetzt eine Toilette eingebaut habe?

    Gruß
    Uwe

  • Sorry aber die Anliegen mancher Teilnehmer vermag ich nicht so ganz nachzuvollziehen:

    Ich zitiere:

    Zitat

    weil ich keine Lust habe deren Verbrauch (Entwässerung, Müll, Hausstrom werden pro Person berechnet) mit zu zahlen."

    Sie regen sich über die Freundin des neuen Vermieters auf, weil für die Verteilung gewisser Betriebskostenarten der Personenschlüssel verwendet wird, schreiben aber weiter...

    Zitat

    Ich darf den Keller nicht mehr als Partyraum nutzen. Grund war, das meine Gäste etwas laut waren, wenn man durch das Treppenhaus zur Toilette ging

    Also die Gäste, die scheinbar mindestens einmal pro Woche zu Besuch sind, verursachen keinen Müll und verbrauchen kein Wasser bei den Toilettengängen bzw. keinen Allgemeinstrom, oder wie soll ich sonst Ihr Ansinnen verstehen?

    Sie selbst nutzen eine Garage. Aus dem Text kann ich leider nicht entnehmen ob für die Nutzung eine Entschädigung (Miete) vereinbart wurde oder die Garage Ihnen unter Umständen sogar vom Vermieter kostenlos zur Verfügung gestellt wird....

  • Also darf ich den Keller nicht mehr als Partyraum nutzen, obwohl ich jetzt eine Toilette eingebaut habe?


    Hallo Uwe,
    was ich Dir jetzt ad hoc beantworten kann...: Du darfst den Kellerraum nur dann nutzen, wenn Du es schriftlich, am besten mit dem MV oder als Nachtrag, hast. Eigene Ein- oder Umbauten müssten nach Nutzungsende auf Verlangen des VM wieder zurückgebaut werden.


  • Sie regen sich über die Freundin des neuen Vermieters auf, weil für die Verteilung gewisser Betriebskostenarten der Personenschlüssel verwendet wird, schreiben aber weiter...

    Also die Gäste, die scheinbar mindestens einmal pro Woche zu Besuch sind, verursachen keinen Müll und verbrauchen kein Wasser bei den Toilettengängen bzw. keinen Allgemeinstrom, oder wie soll ich sonst Ihr Ansinnen verstehen?

    Ich finde schon das es einen Unterschied gibt, wenn Besuch (den jeder hat) auf die Toilette geht oder ob Dauergäste täglich baden und Wäsche waschen.


    Sie selbst nutzen eine Garage. Aus dem Text kann ich leider nicht entnehmen ob für die Nutzung eine Entschädigung (Miete) vereinbart wurde oder die Garage Ihnen unter Umständen sogar vom Vermieter kostenlos zur Verfügung gestellt wird....

    Für die Garage zahle ich Miete. Es geht mir ja nur darum, hinter dem Haus ist ein Hof mit 17 Garagen. Da die Grundsteuer für das gesamte Grundstück gilt, genau wie die Versicherung, zahlen die Wohnungsmieter ja die auf die Garagen entfallene Steuer und Versicherung mit. Ich finde es ist schon ein Unterschied ob ich jährlich 400 oder 200 Euro zahle.
    Ich weiß von einem Garagenmieter, das der 40 Euro zahlt und keine Nebenkosten vereinbart sind. Muss der Vermieter die Garagen separat rechnen und wenn ja, wie prüfe ich das?

    Gruß
    Uwe

  • Kann es sein, dass Du ein Erbsenzähler bist ?

    Nö, eigentlich bin ich der Vermieter. Ich habe nur so einen Totschlagkandidaten, der immer versucht "sein" Recht zu bekommen ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen. Und da ich einfach mal schauen wollte, was für tolle Argumente eventuell noch kommen, habe ich das mal von der anderen Seite geschrieben.
    7 Parteien im Haus haben an der Abrechnung nicht aus zu setzen. 7 Parteien im Haus fanden die Feierei im Keller nicht so doll. 7 Parteien haben Verständnis, wenn mal Besuch da ist. 7 Parteien verzichten lieber auf Wasseruhren, weil man keine einzelnen Stränge pro Wohnung hat und man verstanden hat, das jede Lösung mehr Kosten produziert als man einspart. 7 Parteien verstehen auch, das man nicht ständig ohne Vorankündigung auf dem Balkon grillt, vor allem wenn die Nachbarn nicht da sind und die Fenster auf kipp stehen.

    Nun ja, warten wir mal ab wie lange der Gute noch da wohnen möchte.

    Gruß
    Uwe

  • Zitat

    Da die Grundsteuer für das gesamte Grundstück gilt,

    Woher stammt den diese Weisheit? Bevor du so etwas behauptest, solltest du dich erkundigen, wie und wofür diese Steuer berechnet wird.

  • Naja im Prinzip gilt die Grundsteuer schon für das gesamte Grundstück. Berechnungsmaßstab für die Grundsteuer ist der sogenannte

    Einheitswert ? Wikipedia

    Dieser wird dann mit dem sogenannten

    Hebesatz (Steuerrecht) ? Wikipedia

    multipliziert.

    Der Einheitswert wird vom Finanzant ermittelt, den Hebesatz setzen die Komunen fest.

    Sicherlich könnte man bei der Grundsteuer und auch beim Versicherungsbeitrag den Anteil für die Fläche der Garagen herausrechnen. Die Frage ist allerdings welcher Maßstab hier anzusetzen ist. Eine Möglichkeit wäre auch hier der sogenannte "Ertragswert", d.h. man ermittelt die Nettomieterträge des Wohngebäudes und der Garagen und benutzt dies als Verteilungsmaßstab....

  • Zitat

    Ich habe nur so einen Totschlagkandidaten, der immer versucht "sein" Recht zu bekommen ohne dafür eine Gegenleistung zu erbringen.


    So einen gibts fast immer in jedem MFH.
    Die wollen alle ausziehen und wissen es aber noch nicht.
    Mietanpassung sollte immer der erste Weg sein um solchen Gestalten den Weg vorzuzeichnen.

    Zitat

    Nun ja, warten wir mal ab wie lange der Gute noch da wohnen möchte.


    Ich glaube nicht mehr allzulange, gelle.

    Zitat

    Sicherlich könnte man bei der Grundsteuer und auch beim Versicherungsbeitrag den Anteil für die Fläche der Garagen herausrechnen.


    Warum sollte man ?

  • Warum sollte man ?

    Nun, ich kenne aus der Praxis Objekte mit Garagen/Garagenhöfen, die der Umsatzsteuer unterliegen und demzufolge als gewerbliche Vermietung gelten. Und bekanntlich gibt es die Regelung, dass gewebliche Anteile vor der Verteilung der Betriebskosten an Mieter herauszurechnen sind.....

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