Nebenkosten geändert

  • Hallo Zusammen,

    ich habe versucht über die Suchfunktion schon eine Antwort zu finden, aber bin leider nicht fündig geworden.
    Ich befürchte auch das ich bei meinem Sachverhalt nicht viel machen kann außer zahlen, aber ich würde trotzdem gern eure Meinung hören.

    Sachverhalt:
    Ich wohne in einer WG und wir haben bisher immer im Februar die Nebenkostenabrechnung bekommen. Bei dieser mussten wir für 2010 ca. 50,- € nachzahlen, 2011 ca. 100,- €. Alles noch im Rahmen.

    Gestern kam dann mit etwas Verspätung die für 2012. Grund war wohl ein Streit zwischen der Mieterin einer Arztpraxis unter uns und der Vermieterin.
    Ende vom Lied: Nun tauchen auf unserer Abrechnung zusätzlich Gebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung auf, was insgesamt ca. 175,- € extra ausmacht. Die Vermieterin hat ein Begleitschreiben beigelegt indem sie salopp erklärt sagt:
    Ich habe den Rechtsstreit gegen die Praxis verloren, deswegen jetzt folgende Änderungen:
    -sie müssen anteilig ebenfalls ab jetzt (und rückwirkend für 2012) die Gebäude,- und Haftpflichtversicherung übernehmen
    -die Anteilsgröße wurde von 25% vorher auf 33% nachher geändert

    Nun meine Frage: habe ich irgendeine Chance hier gegen vorzugehen?
    Darf man die %-Zahl einfach so ändern? Auf welcher Basis wird das gemacht?
    Darf man Gebäude/Haftpflicht plötzlich zusätzlich berechnen?

    Ich habe irgendwo gelesen, das diese Kosten im Mietvertrag stehen müssen, wenn man sie weitergeben will. In meinem Mietvertrag sind gar keine Nebenkosten detailiert aufgeführt.

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!!!!

    Michael.

  • Ein Hinweis in Ihrem Mietvertrag zu den Betriebskosten muß vorhanden sein. Wenn dort ein Hinweis auf die Betriebskostenverordnung steht genügt das. Was da an Kosten anfallen, sofern welche anfallen, finden Sie dort. Versicherungen sind üblich und sind anteilig vom Mieter zu zahlen. Wenn das bisher nicht geschehen ist, danken Sie Ihrer Vermieterin.
    Also erst mal lesen was im Vertrag steht, nicht nur das angenehme, sondern alles.

  • In meinem Mietvertrag sind gar keine Nebenkosten detailiert aufgeführt.


    Auch nicht, dass der Mieter Betriebskosten gemäss Betriebskostenverordnung zu übernehmen hat?

  • Hallo Berny,

    ich zeig gerade mal den Teil des Mietvertrages. Meines Erachtens ist da gar nix gesondert aufgeführt.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

  • ich zeig gerade mal den Teil des Mietvertrages. Meines Erachtens ist da gar nix gesondert aufgeführt.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.


    Ich bezweifele, dass hier die Nebenkosten UND welche der Mieter zu übernehmen hat, klar definiert sind. Ein FachAnwalt wüsste evtl. mehr.

    "Nun tauchen auf unserer Abrechnung zusätzlich Gebäudeversicherung und Haftpflichtversicherung auf, was insgesamt ca. 175,- € extra ausmacht."
    - Würde ich nicht anerkennen.

    "Die Vermieterin hat ein Begleitschreiben beigelegt indem sie salopp erklärt sagt:
    Ich habe den Rechtsstreit gegen die Praxis verloren, deswegen jetzt folgende Änderungen:
    -sie müssen anteilig ebenfalls ab jetzt (und rückwirkend für 2012) die Gebäude,- und Haftpflichtversicherung übernehmen
    -die Anteilsgröße wurde von 25% vorher auf 33% nachher geändert"
    - "Tolles" Wunschdenken - nach Gutsherrenart... würde ich ebenfalls nicht akzeptieren.

    Viellleicht wissen andere Leutchen hier noch mehr Zielführenderes...

  • Hallo M1cktion


    Meines Erachtens ist da gar nix gesondert aufgeführt.

    In dem von dir gezeigten §2 ist zwar die Umlage der BK vereinbart,
    aber es ist weder genannt um welche BK es sich handelt
    noch ein Verweis auf die BetrKV vorhanden.
    Sofern dies auch an keiner anderen Stelle im MV nachgeholt wird
    ist die Umlage der BK m.E. nicht ordnungsgemäß erfolgt.

    Mit einem Fachanwalt für Mietrecht bestehen meiner Meinung nach
    sogar gute Chancen die gezahlten BK der letzten Jahre zurückzufordern.


    VG Syker

  • Ich sehe das anders:

    Im Vertrag wurde eindeutig und ohne Zweifel die Zahlung von Betriebskosten vereinbart, die Höhe und der Abrechnungsmodus benannt.

    BGB § 556 Vereinbarungen über Betriebskosten
    (1) Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt.

    Diese Vereinbarung ist getroffen und damit gesetzeskonform.

    Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen.
    Hierin erfolgt eine Definition der Betriebskosten.

    Für die Aufstellung der Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346, 2347) fort.
    .........

    Eine zusätzlicher Bezugnahme auf die erlassene Betriebskostenverordnung ist nicht vorgesehen. Ginge auch nicht, da Betriebskosten auch schon vor 2003 vereinbart werden konnten.

    Ich halte von solchen Hineinintertpretationen in der Regel nichts. Was da Rechtsverdreher und unfähige Richter da so von sich geben, möge durchaus der Wahrheit entsprechen, darauf fusen sollte man ab er nicht unbedingt.

  • Nein, die Vermieterin wohnt woanders. Ist ein 2-Parteien-Haus.
    1.Etage wir.
    Erdgeschoss eine Arztpraxis.

    Ich mache mir ja auch keine Hoffnungen - aber ich find's halt alles irgendwie dreist.

  • Nein, die Vermieterin wohnt woanders. Ist ein 2-Parteien-Haus.
    1.Etage wir.
    Erdgeschoss eine Arztpraxis.

    Ich mache mir ja auch keine Hoffnungen - aber ich find's halt alles irgendwie dreist.


    Wieso keine Hoffnungen? Ich würde erst mit dem VM, und dann bei Erfolglosigkeit mit einem FachAnwalt sprechen.

  • Hat jemand noch eine Idee wie sich das mit der plötzlichen Änderung der %Prozente verhält?
    Vom Prinzip her labert der Vermieter meine Wohnung ja damit größer bzw. den Bereich der Praxis kleiner. Aber darf er das einfach so? Und auf welcher Grundlage eigentlich?

  • Der Prozess ist für die Vermieterin wahrscheinlich wegen ungenauer Flächenberechnung verloren gegangen.
    Da sich die Gesamtfläche des Hauses aber nicht geändert hat muß sie eine Korrekur vornehmen.
    Im Ergebnis dessen ist es nun bei Ihnen der prozentuale Anteil an Fläche mehr geworden.

    Sie müssen zwar jetzt, gefühlt, mehr zahlen, aber konnten bisher von der fehlerhaften Berechnung auch profiteren.
    Derfen tut sie das, da die Betriebskosten nach Wohnfläche aufgeteilt werden.

  • Hat jemand noch eine Idee wie sich das mit der plötzlichen Änderung der %Prozente verhält?
    Vom Prinzip her labert der Vermieter meine Wohnung ja damit größer bzw. den Bereich der Praxis kleiner. Aber darf er das einfach so? Und auf welcher Grundlage eigentlich?


    Wohnflächenangaben in MVs sind immer ca., sie dürfen bis zu 10% abweichen. Wichtig zu wissen ist, dass im MV eine Grösse angegeben ist, welche als Berechnungsgrundlage für nach anteiliger Nutz-(die Praxis bzw. Gewerberäume haben keine Wohnflächen)Fläche genommen wird.

  • Ok, also eigentlich alles rechtens. Ich sehe nur noch zwei Dinge die man vielleicht angreifen kann:

    1. Die Rechnung für 2012 kam erst im Mai - das heißt: Jan-April 2012 liegen mehr als ein Jahr zurück. Kann ich da sagen das diese Kosten zumindest nicht erhöht werden dürfen?

    2. Wie schonmal erwähnt: ich habe im Netz gelesen das Nebenkosten im Mietvertrag entweder aufgeschlüsselt werden müssen oder ein Hinweis auf die Betriebskosten-Verordnung da sein muss. Ist das wirklich so? Kann ich das als Argument nehmen?

    Sorry das ich immernoch damit nerve. Ist jetzt auch mein letzter Anlauf. Danach fällt einfach eine Entscheidung.

  • Hallo M1cktion


    1. Die Rechnung für 2012 kam erst im Mai - das heißt: Jan-April 2012 liegen mehr als ein Jahr zurück. Kann ich da sagen das diese Kosten zumindest nicht erhöht werden dürfen?

    Verstehe jetzt nicht wie du das meinst,
    nach BGB § 556 Abs. 3 soll die Abrechnung dem M bis zum Ablauf des 12. Monats
    nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen.

    Beispiel: Abrechnungszeitraum 01.01.2012 bis 31.12.2012 -> Abrechnungsfrist 31.12.2013


    2. Wie schonmal erwähnt: ich habe im Netz gelesen das Nebenkosten im Mietvertrag entweder aufgeschlüsselt werden müssen oder ein Hinweis auf die Betriebskosten-Verordnung da sein muss. Ist das wirklich so? Kann ich das als Argument nehmen?

    Siehe dazu mein Beitrag #6 hier im Thema.


    VG Syker

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