Wohnungsgesellschaft will bei frühzeitigem Auszug entgangene Provision??? 700 Euro!!

  • Hallo,

    wir wohnen in einer Wohnung von der Allod. Bei denen haben wir einen Vertrag unterschrieben, der uns dazu zwingt 15 Monate dort wohnen zu bleiben. Wir wollen nun aber bereits 13 Monate nach Vertragsbeginn raus, aus gesundheitlichen Gründen.

    Wir dürften auch raus, aber:

    Wir oder die Allod müssen einen Nachmieter finden. Ist dieser gefunden, wollen sie aber eine Abfindung von einer Monatsmiete plus MwSt. Denn der Eigentümer zahle der Allod eine Provision bei einer Neuvermietung, nicht aber, wenn innerhlab dieser 15 Monate jemand neues einzieht. Daher wollen sie die entgangene Provision von uns.

    Dem Mieterverein ist das schon etwas suspekt, kennen einen solchen Fall nicht und sind zur Zeit noch ratlos.

    Hat jemand mal was ähnliches gehört? :confused:

  • Betrachten Sie das als Abstandszahlung. Entweder Wohnen oder zahlen. Ein nicht ganz normaler Vorgang aber nicht verboten.
    Da ihr außerordentliches Kündigungsrecht trotzdem besteht ergäbe sich eine Möglichkeit laut:

    BGB § 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

    Ob solch Grund vorliegt können Sie aus den vorgenannten Gesetzestext erlesen.

  • rosewood1980:

    "Allod. Bei denen haben wir einen Vertrag unterschrieben, der uns dazu zwingt 15 Monate dort wohnen zu bleiben."
    - Falsch. Ihr müsst mindestens 15 Monate Miete zahlen. Vorher ausziehen könnt Ihr jederzeit.
    Wichtig ist die Formulierung, ob Ihr erst nach 15 Monaten kündigen könnt (dann wären es sogar 18 Monate, ODER ob die Mindestmietzeit 15 Monate beträgt. Bitte noch mal nachprüfen.

    "Wir dürften auch raus, aber: ..."
    - Solche etwas ungewöhnlichen Klauseln sind nicht verboten. Das Thema hatten wir schon mal.

  • Dem Mieterverein ist das schon etwas suspekt, kennen einen solchen Fall nicht und sind zur Zeit noch ratlos.
    Was wissen die schon, als ältester Verein der Welt.

    Zitat

    Hat jemand mal was ähnliches gehört?


    Ja, das ist üblich.

  • Hallo erst mal, habe das Thema über Google gefunden. Da würde mich auch interessieren, betrifft nicht mich sondern eine schon ältere Verwandte: Was passiert, wenn ein Nachmieter gesucht wird, aber nicht von der Hausverwaltung oder Allod, sondern von einem selbst bzw. von einem anderen Makler? Wieso bezahlt man als Altmieter die Provision?

  • Was passiert, wenn ein Nachmieter gesucht wird, aber nicht von der Hausverwaltung oder Allod, sondern von einem selbst bzw. von einem anderen Makler? Wieso bezahlt man als Altmieter die Provision?


    Dies ist Bürgerliches Recht - Allgemeines Vertragsrecht - also KEIN Mietrecht.

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