erhebliche baumaßnahmen

  • hallo alle zusammen,

    bei uns im neubaublock sollen fahrstühle eingebaut werden. vom vermieter kam nichts schriftliches, nur ein aushang im treppenhaus vor ca 3 das eine infoveranstaltung stattfindet. leider konnten wir an dieser nicht teilnehmen und wissen nur vom hörensagen, dass die baumaßnahmen bereits ende mai, anfang juni beginnen sollen. diese über ein halbes jahr andauern und sehr laut werden. mein problem ist, habe ich ein sonderkündigungsrecht? ich arbeite nur im nachtdienst und weis nicht wie ich da tagsüber schlafen soll. und muss der vermieter die betroffenen parteien die nicht bei der infoveranstaltung waren schriftlich informieren über den beginn und die dauer sowie eventuelle ausweichmöglichkeiten .

    Einmal editiert, zuletzt von beitze (13. Mai 2013 um 10:03)

  • 1. Wenn Sie an der Informationsveranstaltung nicht teilnehmen konnten, hätten Sie einen Vertreter schicken müssen.
    Andernfalls hätte man gleich jeden ein Rundschreiben verschicken können.
    Sicher hat man eine Versammlung gewählt, da viele Fragen zu den Thema zu erwarten waren. Da dieser Umbau nicht durch Sie genehmigt werden muß, erschien der Hausverwaltung eine extra Wurst wahrscheinlich nicht suspekt.

    2. Ein Sonderkündigungsrecht erscheint mir nicht gegeben. Modernisierungen müssen Sie dulden. Sie sind eben bloß ein Mieter und nicht Eigentümer. Eine ordentliche Kündigung steht Ihnen zu, zumal auch die Kosten für den Fahrstuhl auf die Miete umgelegt werden. Hätten Sie alles erfahren. Nun sollten Sie bei der Verwaltung vorstellig werden um die nötigen Informationen zu beschaffen um eine richtige Entscheidung zu treffen.

  • hallo kolinum,

    danke für die antwort, aber leider haben wir niemanden den wir hätten dort hinschicken können. mein mann arbeitet auf montage und ich hatte an diesen tag einen arzttermin der schon länger feststand und der auch nicht verschoben werden konnte.

    mit frdl.gruss

    beitze

  • Ich hatte auch Ihre Gründe für das Fernbleiben nicht angezweifelt, sondern Ihnen nur die Materie erklären wollen. Folgen Sie meinen Rat und informieren Sie sich persönlich bei der Verwaltung. Nachbarn können Sie in diesen Fall vergessen, da erfahren Sie womöglich nur ein Durcheinander.

  • habe ich ein sonderkündigungsrecht?


    Nein. Die Anforderungen hierzu sind sehr hoch gesteckt. Wenn Ihr jetzt "zum nächstmöglichen Termin" kündigt, wäre das dann zum 31.08.

  • hallo zusammen,

    erst mal danke für die antworten auf meine frage. ich habe nur das problem da ich nur im nachtdienst tätig bin und nicht weis wo ich während der baumaßnahmen schlafen soll. vorallem sollen wir auch noch unser schlafzimmer ca. 2m von der außenwand wegrücken, da bis zur 5. etage der gesamte treppenaufgang aufgeflext werden soll und dieser genau neben dem schlafzimmer liegt.

    mit frdl. gruss

    beitze

  • beitze:

    "ich habe nur das problem da ich nur im nachtdienst tätig bin und nicht weis wo ich während der baumaßnahmen schlafen soll."
    - Diesbezüglich hast Du die schlechteren Karten.

    "vorallem sollen wir auch noch unser schlafzimmer ca. 2m von der außenwand wegrücken,"
    - Mit Bagger oder Abrissbirne?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!