Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage zur Ausschlussfrist bzw. zum Abrechnungszeitraum.
Ich bin am 1.Okt. 2011 in meine Wohnung gezogen und habe Februar 2013 die Abrechnung für Oktober 2011 - Mai 2012 bekommen. 1200 Euro Nachzahlung für 8 Monate, wir sind fast vom Hocker gefallen.
Zum einen haben wir nachgelesen, dass JÄHRLICH abzurechnen ist - bedeutet das, dass ich einmal im Jahr eine Abrechnung erhalten muss? Das wäre ja bei uns nicht der Fall.
Ferner steht im §556, dass der Vermieter 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit hat, die Abrechnung zu stellen.
Kann es denn wirklich sein, dass man eventuell sogar erst nach zwei Jahren des Einzugs die erste Abrechnung erhält?
Wir waren der Meinung, man müsse 1x im Jahr eine Abrechnung bekommen. Nachdem wir aber erst jetzt nach 1,5 Jahren eine Abrechnung erhalten haben wird uns erst bewusst, wie teuer die Wohnung ist und wir fühlen uns über den Tisch gezogen, da offenbar die Nebenkosten viel zu niedrig angesetzt wurden. Hätten wir das vorher gewusst, wären wir als Studenten dort natürlich nie eingezogen.
Aber auch hier scheint es offenbar keine eindeutige Regelung zu geben, ob der Mieter deshalb Schadensersatz verlangen darf.
Noch mal zu dem oben benannten Zeitraum.
Der Chef unsrer Wohnungsbau hat uns erklärt, dass alles was ab dem Zeitpunkt Nebenkostenabrechnungserhalts über ein Jahr zurück liegt, nicht mehr berechnet werden darf. Das wären bei uns Oktober-Dezember 2011 sowie Januar 2012, da wir die Abrechnung erst im Februar 2013 erhalten haben.
Das steht jetzt aber wieder im Widerspruch zum §556, der meiner Meinung nach ziemlich unverständlich formuliert ist.
Ich hoffe ihr könnt mich da etwas aufklären,
liebe Grüße