Beiträge von zimtratti

    Hallo Berny,

    abgerechnet wird immer im Mai, stimmt. Die Nutzungsdauer beläuft sich vom Okt. 2011 bis Juli 2013, aber das dürfte die Tatsache ja nicht beeinflussen, dass die Abrechnung offenbar doch rechtzeitig eingereicht wurde.
    Allerdings.. wenn du schreibst es kann sein, dass man in einem Kalenderjahr keine Abr bekommt.. wären das bei uns ja eigentlich zwei Jahre, in denen wir keine bekommen haben. Einmal 2011 und einmal 2012.
    Sehr komische Regelung.

    Meines Erachtens irgendwo eine Frechheit.
    Dass so eine rießige Nachzahlungsforderung rechtens ist, ist fast unverschämt. Und dass sie dann auch noch so spät erst übergeben werde darf, damit man ja nicht früher darauf aufmerksam wird und eher kündigt. Da sollte es auch ein Gesetz für geben, dass Mieter durch zu niedrige Nebenkostenabschläge getäuscht werden.
    Wir hatten nur leider das Pech, dass die Wohnung vor uns seeeehr lange leer stand und wir keine Kontrolle hatten, was der Vormieter so verbaucht hat.

    Da bleibt uns wohl bloß noch, Zettel in der FH auszuhängen, dass dort ja kein Student mehr einzieht..

    Hallo ihr Lieben,

    ich habe eine Frage zur Ausschlussfrist bzw. zum Abrechnungszeitraum.
    Ich bin am 1.Okt. 2011 in meine Wohnung gezogen und habe Februar 2013 die Abrechnung für Oktober 2011 - Mai 2012 bekommen. 1200 Euro Nachzahlung für 8 Monate, wir sind fast vom Hocker gefallen.

    Zum einen haben wir nachgelesen, dass JÄHRLICH abzurechnen ist - bedeutet das, dass ich einmal im Jahr eine Abrechnung erhalten muss? Das wäre ja bei uns nicht der Fall.
    Ferner steht im §556, dass der Vermieter 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit hat, die Abrechnung zu stellen.
    Kann es denn wirklich sein, dass man eventuell sogar erst nach zwei Jahren des Einzugs die erste Abrechnung erhält?
    Wir waren der Meinung, man müsse 1x im Jahr eine Abrechnung bekommen. Nachdem wir aber erst jetzt nach 1,5 Jahren eine Abrechnung erhalten haben wird uns erst bewusst, wie teuer die Wohnung ist und wir fühlen uns über den Tisch gezogen, da offenbar die Nebenkosten viel zu niedrig angesetzt wurden. Hätten wir das vorher gewusst, wären wir als Studenten dort natürlich nie eingezogen.
    Aber auch hier scheint es offenbar keine eindeutige Regelung zu geben, ob der Mieter deshalb Schadensersatz verlangen darf.

    Noch mal zu dem oben benannten Zeitraum.
    Der Chef unsrer Wohnungsbau hat uns erklärt, dass alles was ab dem Zeitpunkt Nebenkostenabrechnungserhalts über ein Jahr zurück liegt, nicht mehr berechnet werden darf. Das wären bei uns Oktober-Dezember 2011 sowie Januar 2012, da wir die Abrechnung erst im Februar 2013 erhalten haben.
    Das steht jetzt aber wieder im Widerspruch zum §556, der meiner Meinung nach ziemlich unverständlich formuliert ist.

    Ich hoffe ihr könnt mich da etwas aufklären,

    liebe Grüße

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