Renovierung nach Todesfall

  • Hallo zusammen,

    mein Vater ist anfang April verstorben und ich konnte seine Wohnung zunächst problemlos zum Monatsende kündigen. Im persönlichen Gespräch wurde mir gesagt, dass ich die Wohnung nur ausräumen bräuchte und besenrein hinterlassen soll.
    Ende des Monats kam jemand von der Wohnungsbaugesellschaft zur Vorabnahme und hat mir einen haufen Arbeit auferlegt den ich trotz Zeitaufschub zeitlich, mental und finanziell nicht bewältigen kann. Mein Vater hat Grundhilfe bezogen und nichts hinterlassen.

    Mir wurde nun aufgetragen Teppiche zu entfernen, alle Decken weiss streichen, Wandtapeten entfernen, Türen und Heizkörper lackieren. Der Teppich ist raus aber das Große Problem ist, dass Teppichkleper verwendet wurde. Kratzt man ihn ab ist der originale PVC-Boden hinüber. Die Decken und Wandfarben waren schon extrem (dunkelgrün, knallblau, grau).

    Im Mietvertrag sind Schönheitsreparaturen verankert. Die Wohnung haben wir seit 10 Jahren und vor ca. 7 Jahren renoviert. Er war normal starker Raucher was man über die Jahre auch sieht.

    Ist das alles so Rechtens frage ich mich. Wenn ich selber eine Wohnung anmiete renoviere ich mir doch die Wohnung bei Einzug so wie ich es haben möchte. Es werden auch unrenovierte Raucherwohnungen angeboten.

    Vielen Dank für Rückmeldungen.

    Einmal editiert, zuletzt von mongo4789 (6. Mai 2013 um 12:03)

  • Maßgebend ist das, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Alles Andere spielt hier keine Rolle!
    Sie sollten schon, bevor Sie hier Rätsel der Forengemeinde stellen, sich mal in dem Mietvertrag sachkundig machen.
    Glauben Sie mir, das das nur Sie können.

  • ich konnte seine Wohnung zunächst problemlos zum Monatsende kündigen. Im persönlichen Gespräch wurde mir gesagt, dass ich die Wohnung nur ausräumen bräuchte und besenrein hinterlassen soll.
    Ende des Monats kam jemand von der Wohnungsbaugesellschaft zur Vorabnahme und hat mir einen haufen Arbeit auferlegt


    Oftmals wissen die Aussendienstler nicht, was die Innendienstler zugesagt haben.

  • Zitat:
    "Außerdem sind vom Mieter nach Maßgabe der allgemeinen Vertragsbestimmungen und der Hausordnung

    a) die Schönheitsreparaturen auszuführen (vgl. Ziffer 4 und 11 AVB)
    [...]
    weil die Miete diese Leistungen nicht deckt.
    "

    Bei Ziffer 4 finde ich nichts diesbzgl. Die AVB hat mein Vater bestätigt erhalten zu haben, sie sind aber nicht in seinen Akten.

  • Zitat:
    Bei Ziffer 4 finde ich nichts diesbzgl. Die AVB hat mein Vater bestätigt erhalten zu haben, sie sind aber nicht in seinen Akten.

    Ich geb's auf. Soll ich nun die AVB bei Ihren Vermieter anfordern ?

    Sie haben ein Problem und wenn Sie glauben, sich nicht bewegen zu müssen, bleibt's halt-
    Tschüß

  • Zitat:
    "Außerdem sind vom Mieter nach Maßgabe der allgemeinen Vertragsbestimmungen und der Hausordnung
    a) die Schönheitsreparaturen auszuführen (vgl. Ziffer 4 und 11 AVB)[...]
    weil die Miete diese Leistungen nicht deckt."
    Bei Ziffer 4 finde ich nichts diesbzgl. Die AVB hat mein Vater bestätigt erhalten zu haben, sie sind aber nicht in seinen Akten.


    Ich gehe davon aus, dass ein sauberer Zustand ohne Beschädigungen, unveränderte Wandfarben, besenrein, ausreicht, falls nicht genaueres im MV definiert ist.
    Falls mehr gewünscht wird, reicht es m.E. keinesfalls, auf irgendwelche Paragrafen in irgendwelchen AGBs hinzuweisen, sondern müsste INDIVIDUELL im MV vereinbart sein.

    @Koli, sei bitte nicht so hart.

  • Vielen Dank für die Antworten (ausgenommen Kolinum). Ich bin davon ausgegangen, dass es evtl. Grundsatzurteile gibt die unabhängig vom Mietvertrag gelten (Wandfarbe, Heizkörper lackieren) die evtl. in meinem Fall greifen.

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