Beiträge von mongo4789

    Vielen Dank für die Antworten (ausgenommen Kolinum). Ich bin davon ausgegangen, dass es evtl. Grundsatzurteile gibt die unabhängig vom Mietvertrag gelten (Wandfarbe, Heizkörper lackieren) die evtl. in meinem Fall greifen.

    Zitat:
    "Außerdem sind vom Mieter nach Maßgabe der allgemeinen Vertragsbestimmungen und der Hausordnung

    a) die Schönheitsreparaturen auszuführen (vgl. Ziffer 4 und 11 AVB)
    [...]
    weil die Miete diese Leistungen nicht deckt.
    "

    Bei Ziffer 4 finde ich nichts diesbzgl. Die AVB hat mein Vater bestätigt erhalten zu haben, sie sind aber nicht in seinen Akten.

    Hallo zusammen,

    mein Vater ist anfang April verstorben und ich konnte seine Wohnung zunächst problemlos zum Monatsende kündigen. Im persönlichen Gespräch wurde mir gesagt, dass ich die Wohnung nur ausräumen bräuchte und besenrein hinterlassen soll.
    Ende des Monats kam jemand von der Wohnungsbaugesellschaft zur Vorabnahme und hat mir einen haufen Arbeit auferlegt den ich trotz Zeitaufschub zeitlich, mental und finanziell nicht bewältigen kann. Mein Vater hat Grundhilfe bezogen und nichts hinterlassen.

    Mir wurde nun aufgetragen Teppiche zu entfernen, alle Decken weiss streichen, Wandtapeten entfernen, Türen und Heizkörper lackieren. Der Teppich ist raus aber das Große Problem ist, dass Teppichkleper verwendet wurde. Kratzt man ihn ab ist der originale PVC-Boden hinüber. Die Decken und Wandfarben waren schon extrem (dunkelgrün, knallblau, grau).

    Im Mietvertrag sind Schönheitsreparaturen verankert. Die Wohnung haben wir seit 10 Jahren und vor ca. 7 Jahren renoviert. Er war normal starker Raucher was man über die Jahre auch sieht.

    Ist das alles so Rechtens frage ich mich. Wenn ich selber eine Wohnung anmiete renoviere ich mir doch die Wohnung bei Einzug so wie ich es haben möchte. Es werden auch unrenovierte Raucherwohnungen angeboten.

    Vielen Dank für Rückmeldungen.

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