Nicht entfernbare Flecke im Holzboden -Kündigung was nun? Hilfe!

  • Hallo Liebe Forumsmitglieder,

    Wir haben folgendes Problem:
    Wir haben einen kleinen Hund, der über eine längeren Zeit, meinte er müsse ( trotz ständigem Gassigehen) uns in die Wohnung urinieren.wir waren immer dabei, es sofort aufzuwischen und gründlich zu säubern. Dennoch passiert es auch mal, wenn wir nicht da waren und es zog ins Holz ein und verursachte ganz üble Flecken.
    Nach einer Kastration und Möbel umrücken , war dieses Problem komplett behoben.

    Der Holzboden, besteht aus einfachen Kieferbrettern welche nur einmal von unserer privaten Vermieterin überlackiert wurden.

    Nun haben wir gekündigt und haben ganz schlimme Angst, das Sie uns wegen der Flecken (bzw. ein Grosser, bestehend aus mehreren) die Hölle heiss macht.Wir sind bereit die Holzbretter auf eigene Kosten austauschen zu lassen, das wird man aber definitiv sehen, das es neue Bretter sind.

    Unsere Vermieterin hat schon wegen kleinere Sachen, die ehemaligen Mieter vor Gericht gezottelt.

    Was ist unsere Pflicht? Austauschen ist klar, aber was ist mit dem Unterschied den man dann sehen wird?

    Hundehaltung war von Anfang an erlaubt. Wir haben nur zwei kleine Hunde , diese aber logischer Weiße einige Kratzer verursacht haben (durch toben usw.), was ist damit?


    Im Mietvertrag steht Ordnungsgemäßer Zustand. Heisst das, die komplette Wohnung zu streichen, auch wenn wir diese nicht in weiss übernommen haben?(haben nichts verändert) oder nur das streichen, wo auch ein bisschen Anutzung zu sehen ist?(evtl. Nur Stube?)

    Mietsauer war knapp 2 Jahre.


    Viiiiiielen Dank!!!

  • Das Allererste was man in solchen Fall tut, ist mit der Vermieterin über das Problem reden.
    Nur da kann über eine zweckmäßige Reparatur entschieden werden.
    Unverständlich ist, warum völlig fremde Leute hier im Forum eine solche Reparaturmaßnahme beurteilen sollen.
    Den Schaden müssen Sie so oder so ersetzen. Da hilft auch kein Forum.

  • Danke für deine Antwort.

    Nun es ist eben so, das die Gute Frau nicht mit sich reden lässt. Sie wird sofort sehr aufbrausend, und hört dann komplett nicht mehr zu...und damit übertreibe ich nicht. Das wird schon einen Grund haben, wieso uns so Bange ist.

    Gestern fragte ich Sie, ob wir das eine kleine Zimmer streichen sollen (Abstellraum) da dort eben ein paar kleine ,unschöne Flecken sind ..daraus machte sie wütend, das wir komplett, die ganze Wohnung streichen müssen....(150qm)


    Nun gut...eigentlich dachte ich, hier ein paar Tipps zu bekommen.

    Egal, Verstehste anscheinend nicht, ich habe keine Beurteilungen oder ähnliches verlangt. Sondern eher was unsere Pflichten sind und wie wir uns verhalten sollen....

    Tschüss.

  • Zitat

    das wir komplett, die ganze Wohnung streichen müssen....(150qm)

    Auch bei dieser Frage muss ein Forum naturgemäß passen. Egal ob die Mietzeit 20 oder 2 Jahre betrug, es kommt immer auf den tatsächlichen Renovierungsbedarf an. Und den kann man online nicht beurteilen.

    Ja, und neben dem Renovierungsbedarf kommt es darauf an, was zu diesem Thema im Mietvertrag vereinbart ist. Auch diese Klauseln sind hier im Forum nicht bekannt.

    Damit du dich aber vor dem Weg zum Fachanwalt schon mal informieren kannst, hier eine sehr gute Zusammenfassung zum Thema Schönheitsreparaturen: Wann Mieter beim Auszug renovieren müssen - Schönheitsreparaturen - FOCUS Online - Nachrichten

  • Zitat

    zog ins Holz ein und verursachte ganz üble Flecken.


    Ohweh, das wird teuer, existiert eine Versicherung ?

    Zitat

    Der Holzboden, besteht aus einfachen Kieferbrettern


    Das kann auch täuschen.

    Zitat

    Wir sind bereit die Holzbretter auf eigene Kosten austauschen zu lassen, das wird man aber definitiv sehen, das es neue Bretter sind.


    Dann teilt dies eurer VMin mit und wartet ihr O.K. ab.

    Zitat

    Austauschen ist klar, aber was ist mit dem Unterschied den man dann sehen wird?


    Wenn, dann natürlich den gesamten Boden, das versteht sich eigentlich von selbst.
    Sollen eure Nachmieter etwa mit Flickwerk zufrieden geben müssen ?

    Zitat

    diese aber logischer Weiße einige Kratzer verursacht haben (durch toben usw.), was ist damit?


    Der VMin vorab zeigen und dann nach Absprache handeln.

    Zitat

    Im Mietvertrag steht Ordnungsgemäßer Zustand.


    Das versteht sich eigentlich von selbst, versiffter und verkratzter Holzboden gehört nicht dazu.

  • Nun gut...eigentlich dachte ich, hier ein paar Tipps zu bekommen.
    Egal, Verstehste anscheinend nicht, ich habe keine Beurteilungen oder ähnliches verlangt. Sondern eher was unsere Pflichten sind und wie wir uns verhalten sollen....
    Tschüss.


    Falls Dir der Link nicht weiterhelfen sollte, hilft evtl. noch das Lesen im Mietvertrag und im Übergabeprotokoll.
    Und wenn dann immer noch nicht, die Beratung bei einem FachAnwalt.
    Tschö...

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